Als Bürger müssen wir uns nicht ans Grundgesetz halten, lieber Staat! Ein Gastbeitrag von Staatsrechler Ulrich Vosgerau
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Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das am 23. Mai 75 Jahre alt geworden ist, ist eine ganz hervorragende Verfassung. Es gilt weltweit als Vorbild für ein demokratisches, rechtsstaatliches und dabei juristisch nüchternes, d.h. nicht mit politischem, moralischem oder nationalem Pathos überladenes Verfassungsgesetz; insofern hat es die US-amerikanische Verfassung als weltweit anerkannte „Musterverfassung“ längst abgelöst.

Staatsrechtler Ulrich Vosgerau
Als das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat unter Vorsitz des späteren Bundeskanzlers Konrad Adenauer formuliert wurde – es haben dabei auch vier Frauen mitgewirkt, so dass die Rede von den „Vätern und Müttern des Grundgesetzes“ ganz zutreffend ist und keineswegs politisch-korrekter Kauderwelsch – sollte es eigentlich nur ein Provisorium sein.
Selbstverständlich ist das Grundgesetz eine echte Verfassung
Und deswegen heißt es auch „Grundgesetz“ und nicht „Verfassung“: eine echte „Verfassungsgebung“ im westdeutschen Teilstaat kam nicht in Frage, da sie den Vätern und Müttern des Grundgesetzes wie eine Bestätigung und Hinnahme der deutschen Teilung erschienen wäre. Das Streben nach einer Wiedervereinigung Deutschlands war aber stets das höchste Verfassungsziel des Grundgesetzes, und dieses hat das Bundesverfassungsgericht in den 1970er Jahren, zur Zeit des Grundlagenvertrages mit der DDR und den Ostverträgen Willy Brandts, gegen manche Versuche der Relativierung hochgehalten.
Aber selbstverständlich ist das Grundgesetz eine echte Vollverfassung – was sich endgültig 1990 bestätigte, als die fünf neuen Bundesländer, anders, als ursprünglich einmal vorgesehen, einfach gemäß Artikel 23 (damalige Fassung) des Grundgesetzes dem Bundesgebiet beitraten und nicht gemäß Artikel 146 eine neue Verfassung formuliert wurde. Denn die Bürger der DDR wollten „keine Experimente“, sondern die westdeutsche Wirtschafts- und Rechtsordnung; und eben das Grundgesetz, das ihnen 40 Jahre lang vorenthalten worden war. „[Das deutsche Volk] hat [als es das Grundgesetz beschlossen hat] auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war“, stand ursprünglich und bis zur Wiedervereinigung in der Präambel des Grundgesetzes. Aber hat das deutsche Volk das Grundgesetz überhaupt jemals beschlossen?

Der sogenannte Sturm auf den Reichstag im August 2020: Vor allem Anhänger der Reichbürger-Theorien glauben oft, das deutsche Grundgesetz habe in Wirklichkeit keine Gültigkeit.
Vielfach ist beklagt worden, daß es nie eine Volksabstimmung über das Grundgesetz gegeben hat. Beschlossen worden ist das Grundgesetz im Jahr 1949 von einer Zweidrittelmehrheit der westdeutschen Landtage (nur im Bayerischen Landtag hatte es keine Mehrheit gegeben), und 1990 dann durch die frei gewählte Volkskammer der DDR in Gestalt eben des Beitritts der DDR zum Bundesgebiet. Rein rechtlich gesehen, ist und bleibt das deutsche Volk verfassungsgebende Gewalt, wie sich aus der Präambel des Grundgesetzes, Artikel 79 Absatz 3 (Selbstbestimmungsgarantie) und Artikel 146 klar ergibt. Dass das Volk bei der Einführung des Grundgesetzes nicht selbst, sondern parlamentarisch repräsentiert handelte, entspricht der Konzeption des Grundgesetzes selber, die eben auf Bundesebene eine repräsentative, parlamentarische Demokratie vorsieht.
Volksabstimmungen sind im Grundgesetz nur in seltenen Ausnahmefällen, vor allem bei der Neugliederung des Bundesgebiets, vorgesehen, also wenn zum Beispiel Bundesländer fusioniert oder auch neu geschaffen werden sollen.
In Deutschland ist die Revolution gewissermaßen legalisiert
Dass es 1949 dann keine Volksabstimmung gegeben hat, scheint mir die Legitimität des Grundgesetzes keineswegs in Frage zu stellen. Denn es würde heute kaum noch jemand leben, der 1949 bereits 21 Jahre alt und mithin wahlberechtigt gewesen ist; und ein Verfassungsplebiszit, dass alle paar Jahre wiederholt wird wie die Bundestagswahlen, ginge am Sinn einer Verfassung vorbei.
Rein rechtlich gesehen, folgt die Legitimität des Grundgesetzes aus dessen Schlussbestimmung in Artikel 146: Dort steht nämlich, dass das deutsche Volk das Recht hat, die Verfassung über den Haufen zu werfen und eine neue zu beschließen. Das heißt: In Deutschland ist – was wohl ein weltweites Alleinstellungsmerkmal sein dürfte – die Revolution gewissermaßen legalisiert. Aber sie müßte eben vom Volk ausgehen, nicht von einer ehrgeizigen Regierung oder selbsternannten Verfassungspatrioten. So lange als also die große Mehrheit des Volkes trotz der „Erlaubnis“ aus Artikel 146 Grundgesetz offenbar nicht auf eine Verfassungsrevolution hinauswill, scheint das Grundgesetz als legitim empfunden zu werden.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Jahr 2017 – kurz nach seinem Amtsantritt.
Sollte der Bundespräsident direkt gewählt werden?
Kann man aber am Grundgesetz Wesentliches verbessern? Das Grundgesetz ist mehrfach geändert worden, so hat es mehrere Föderalismusreformen gegeben, und 2009 wurde die heute wieder so kontrovers diskutierte Schuldenbremse eingeführt. Die radikale Einschränkung des Asylrechts durch den „Asylkompromiss“ von 1993 hingegen läuft heute längst leer, sie scheitert einerseits am „Elitenkonsens“, es könne gar nicht genug Einwanderung geben, und andererseits an der Überlagerung des nationale Rechts durch das Unionsrecht (Europarecht), das ganz anders funktioniert als unser nationales Recht und oft eher auf die Verwirklichung von Utopien aus zu sein scheint als auf den vernünftigen Ausgleich von Interessenkonflikten.
So wird teils gefordert, der Bundespräsident solle direkt gewählt werden statt von der Bundesversammlung (einem Gremium aus allen Mitgliedern des Bundestages und Mitgliedern der Landtage). Das ist Unsinn, denn dadurch würde der Bundespräsident mit einem Übermaß an demokratischer Legitimation ausgestattet, das in merkwürdigem Gegensatz zu seiner politischen Machtlosigkeit stünde. Denn der Bundespräsident ist Repräsentationsorgan und Staatsnotar, kann aber keine relevanten politischen Entscheidungen treffen.
Unter Macht-Gesichtspunkten sinnvoll wäre allenfalls die Direktwahl des Bundeskanzlers. Die würde dann aber absehbarerweise zu dem Problem führen, dass Bundeskanzler und Bundestagsmehrheit öfters nicht demselben politischen Lager angehören würden, so dass der direkt gewählte Bundeskanzler demokratisch stark legitimiert wäre, aber keine Mehrheit für seine Gesetzgebungsvorhaben im Parlament (das ja ebenfalls legitim gewählt ist) hätte. Also lassen wir das lieber.
Fallstricke der direkten Demokratie
Auch wünschen sich viele Bürger eine Stärkung der direkten Demokratie durch Volksentscheide auch auf Bundesebene. Das Problem daran ist immer die genaue Formulierung der Quoren und Mehrheiten, also: wie viele Wahlberechtigte müssten zum Beispiel an einem Volkentscheid überhaupt teilnehmen, damit er „gilt“, und wie viele Wahlberechtigte (oft kombiniert: soundsoviel Prozent der teilnehmenden Wähler und gleichzeitig mindestens soundsoviel Prozent der Wahlberechtigten überhaupt!) müssten mit „ja“ stimmen, damit die Rechtslage sich ändert? Dabei könnte man unter praktischen Gesichtspunkten eine Änderung der Gesetzeslage nicht davon abhängig machen, dass wirklich mehr als 50 Prozent der Wahlberechtigen dafür waren. Denn so viele bekommt man nie, das scheitert schon an der geringen Wahlbeteiligung. Also müssten wesentlich geringere Quoren und Quoten für hinreichend erklärt werden im Hinblick auf den Erfolg einer Volksabstimmung, und das führt zu dem Problem, dass aktivistische, engagierte Minderheiten die Gesetze umschreiben, und zwar gegen den – eigentlichen – Willen einer großen, aber trägen Mehrheit.

Viele wünschen sich mehr direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild – doch das ist nicht ohne Tücken.
Demokratie heißt aber „Mehrheit entscheidet!“, und nicht, wie – vor allem linke – Politik-Aktivisten es gerne hätten, „Die Aktivisten besiegen die träge Masse!“.
Nach aller bisherigen Erfahrung funktioniert direkte Demokratie nur in kleinen Staaten, wie vor allem der Schweiz, die gerade einmal 9 Millionen Einwohner hat. Auf der Ebene des Bundesländer wurden Volksabstimmungen und Volksentscheide mit gutem Erfolg in die Landesverfassungen integriert, so in Bayern (13 Millionen Einwohner) und Baden-Württemberg (11 Millionen Einwohner). Auf Bundesebene wäre das vermutlich kaum praktikabel.
„Postdemokratische“ Strukturen schon in der Schröder-Zeit
Jede Verfassung – so hat Rupert Scholz unlängst hier auf NIUS festgestellt – „beruht auf den Grundprinzipien von demokratischer Volkssouveränität und nationaler Identität“. Insofern ist das Verfassungsrecht in Deutschland am 75. Geburtstag des Grundgesetzes jedoch längst leidend geworden. Das beginnt schon damit, daß die Politik den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts über die Grenzen der europäischen Integration aus dem Lissabon-Urteil von 2009 schon länger nicht mehr folgt, ohne daß das Gericht der Politik wirksam in den Arm fiele. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals, also bereits 2009, festgestellt, daß die äußersten, vom Demokratieprinzip und dem völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes gezogenen Grenzen der Abtretung deutscher Souveränität und Hoheitsgewalt an die EU durch den „Vertrag von Lissabon“ (2008) erreicht und ausgeschöpft seien.

Gerhard Schröder (SPD), damals Bundeskanzler, während seiner Neujahransprache am 30. Dezember 2003. Bereits damals wurden „postdemokratische“ Strukturen eines linken Regierungsstils etabliert.
Jede weitere Integration, die stets mit einem Verlust der demokratischen Legitimation verbunden ist, sei unter dem Grundgesetz nicht mehr möglich, sondern nur unter einer anderen, gemäß Artikel 146 vom deutschen Volk zu beschließenden Verfassung. Dessen ungeachtet hat die Politik seit 2010 die europäische Schuldenunion samt Schuldenvergemeinschaftung ins Werk gesetzt und außerdem die deutsche Einwanderungspolitik – weil diese, was an sich schon idiotisch genug ist, über das Asylrecht funktioniert! – in der Sache europäischen Stellen und Gesetzgebern überantwortet.
Staatlich finanzierte Meinungs- und Propagandaschleudern
Noch gravierender ist die zusehends stattfindende Einführung „postdemokratischer“ Strukturen im Sinne einer „gelenkten Demokratie“. Das ganze Übel begann schon in der rotgrünen Schröder-Zeit (1998 bis 2005). Damals begann sich die Regierung daran zu stören, dass es ihr wegen des Prinzips der parteipolitischen Neutralität des Staates untersagt war, mit Steuermitteln unmittelbar politische Propaganda zu treiben und andersdenkende, oppositionelle Bürger schlechtzumachen. Denn im demokratischen Verfassungsstaat erfolgt die Meinungsbildung stets „von unten nach oben“ und ohne obrigkeitliche Anleitung oder Ingerenz!
Wo aber die Linke an die Macht kommt, da wird „Agitation und Propaganda“ immer zur wichtigsten Staatsaufgabe, Gehirnwäsche ist und bleibt die Kernkompetenz der Linken.
Damals schon kam man auf die Idee: Wenn der Staat das selber nicht darf – dann kann er doch mit Steuermitteln Privatleute bezahlen, die dann nicht mehr regulär zu arbeiten brauchen, weil sie für politische Agitation bezahlt werden? Seither entstand schrittweise ein gewaltiges Netzwerk an staatlich finanzierten Meinungs- und Propagandaschleudern, wie etwa die „Amadeu-Antonio-Stiftung“ oder die „Correctiv gGmbH“, die heute wesentlich die Politik bestimmen. Es ist ein „zweiter öffentlicher Dienst“, der aber von unseren Steuergeldern angeblich seine Grundrechte ausübt und nicht der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte unterliegt. Die Machtübernahme durch Angela Merkel, zunächst auch noch in einer schwarzgelben Koalition (2005 bis 2009), führte nicht zu einer Beendigung dieser Zustände, sie wurden offenbar als eine Art demokratische Errungenschaft begriffen und fortgeführt, und nun unter der Ampelkoalition, vor allem durch das „Demokratieförderungsgesetz“, beispiellos ausgebaut.
Faeser & Haldenwang: Neue Schranken der Meinungsfreiheit
Diese gewissermaßen noch unter- und hintergründige Beeinflussung der politischen Meinungsbildung durch den Staat wird aber mittlerweile, unter der Bundesinnenministerin Nancy Faeser und dem Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang, durch eine direkte und unverhohlene Meinungssteuerung und Meinungsbewirtschaftung mit staatlichen Zwangsmitteln ersetzt. „Der Staat sagt, was wir nicht sagen dürfen [auch wenn dies bislang noch niemand geahnt hatte, wie etwa bei den Worten „Alles für Deutschland“ – Vgr.] er sagt uns aber zusehends auch, was wir sagen sollen“, stellte der Verfassungsrechtler Christoph Degenhart unlängst in der FAZ (Nr. 199 vom 24.05.2024, S. 15) fest.
So haben Faeser und Haldenwang in einer geradezu furchterregenden Pressekonferenz die Einführung von neuen Schranken der Meinungsfreiheit „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ angekündigt, Haldenwang will es gar für eine Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz halten, die „Denkgewohnheiten“ der Bürger zu überwachen und zu verändern.

Schrauben beständig an den Grenzen der Meinungsfreiheit: Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)
Die Opposition soll, vom Verfassungsschutz koordiniert, durch die Gewerbe- wie die Gaststättenaufsicht sowie durch gezieltes Ansprechen von Nachbarn oder Sportvereinen kujoniert werden. All diese Pläne sind – vollkommen offensichtlich – verfassungsfeindlich. Und schon aus der Coronazeit stammt das neuerfundene, verfassungsschutzrechtliche Kriterium der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“, obwohl diese erkennbar nicht nur das gute Recht jeden Bürgers, sondern auch die Pflicht eines jeden Journalisten und jedenfalls Oppositionspolitikers ist. Auch das seit einigen Jahren bestehende äußerungsrechtliche Sonderstrafrecht zum Schutz von „im politischen Leben stehenden“ Personen ist ein erkennbarer Bruch mit dem liberalen Prinzip „gleiches Recht für alle“ zugunsten der Vorstellung einer „Lenkungselite“, die das Volk bei der Meinungsbildung anleitet.
Bürger müssen für ihre Freiheit auf die Barrikaden gehen
Der freiheitliche Verfassungsstaat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen kann, stellte der Verfassungsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde bereits 1964 fest. Zu diesen Voraussetzungen gehören Bürger, die sich Politiker wie Faeser und Beamte wie Haldenwang nicht gefallen lassen, sondern für ihre grundgesetzlich verbriefte Freiheit notfalls auf die Barrikaden gehen. Auch das steht übrigens im Grundgesetz, Artikel 20 Absatz 4: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese [vom Grundgesetz vorgesehene] Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht auf Widerstand“.
Heute scheinen die Verfassungsfeinde in der Regierung zu sitzen. Freilich, die fragliche Vorschrift geht weiter: „...wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Das wird sich zeigen.
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