Bürgergeld plus Schwarzarbeit: So kommen 80.000 Euro netto im Jahr zusammen
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- Der Verband der Gebäudereiniger warnt vor einer dramatischen Entwicklung: Immer mehr Arbeitnehmer kündigen, um stattdessen Bürgergeld zu beziehen.
- Bürgergeld-Empfänger, die schwarz arbeiten, können hohe Summen verdienen.
- Arbeiten beispielsweise in einer Bürgergeld-beziehenden Familie beide Elternteile schwarz, kann diese mehr als 80.000 Euro gemeinsames Jahreseinkommen erwirtschaften.
Es ist eine Meldung, die über Branchengrenzen hinaus schockiert!
Am Montag gab der Verband der Gebäudereiniger (BIV) die Ergebnisse einer internen Auswertung bekannt. Demnach wird die Personalsituation der Unternehmen immer prekärer – weil viele Arbeitnehmer kündigen, um stattdessen Bürgergeld zu beziehen.
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Es gibt viele Rechnungen von Bürgergeld-Befürwortern, die widerlegen sollen, dass sich Arbeiten im Vergleich zum Bürgergeldbezug kaum noch lohnt.
Sie alle übersehen einen wichtigen Faktor: Die freie Zeit, die Menschen ohne legale Erwerbsarbeit haben – und die sie nutzen können, um auf dem Schwarzmarkt Geld zu erwirtschaften.
Laut Insititut der Deutschen Wirtschaft wird die Verbreitung von Schwarzarbeit im Bereich Gebäudereinigung „deutlich unterschätzt”. In einem Kurzbericht aus dem Jahr 2020 heißt es: „Im Durchschnitt liegt die Zahlungsbereitschaft bei rund 15 Euro Stundenlohn. Rund 15 Prozent der Befragten wären diese Dienstleistung 20 oder mehr Euro pro Stunde wert.”

Viele Branchen, wie beispielsweise das Baugewerbe, Gaststätten und Beherbergung und Gebäudereiniger sind anfällig für Schwarzarbeit. Erwischt werden Betrüger nur selten.
Lukrative Rechnung: Bürgergeld plus Schwarzarbeit
Legt man diese Zahlen zugrunde, zeigt sich, dass es extrem lukrativ ist, Bürgergeld zu beziehen und nebenbei schwarz zu arbeiten.
Ein Rechenbeispiel:
Ein alleinstehender Arbeitnehmer, der 38 Stunden pro Woche zum Mindestlohn als Putzkraft beschäftigt ist, hat ein Einkommen von 1583 Euro (1527 Euro Netto-Gehalt plus 56 Euro Wohngeld) zur Verfügung. (Zahlen: Deutscher Gewerkschaftsbund)
Der Bürgergeld-Bezieher steht hingegen bei 913 Euro (502 Euro Regelsatz plus 411 Euro Warmmiete). Der Unterschied beträgt in diesem Fall 670 Euro zugunsten des Arbeitnehmers.

Der Verband des Gebäudereinigerhandwerks schlägt Alarm: Immer mehr Angestellte kündigen, um stattdessen Bürgergeld zu beziehen.
Geht man allerdings davon aus, dass der Bürgergeld-Empfänger in seiner Freizeit schwarz arbeitet, also beispielsweise für 15 Euro die Stunde putzt, könnte er bei 38 Stunden pro Woche 2470 Euro monatlich bar auf die Hand verdienen – zusätzlich zum Bürgergeld. Insgesamt wären das dann 3140 Euro, die dem Bürgergeldbetrüger monatlich zur Verfügung stehen. Damit hätte er 1557 Euro mehr als der regulär angestellte Arbeiter.
Ein weiteres Beispiel, das das Betrugspotenzial veranschaulicht:
Arbeitet in einer Familie mit zwei Kindern ein Elternteil in einer 38-Stunden-Woche zum Mindestlohn, käme die Familie auf ein verfügbares Einkommen von 3206 Euro (1578 Euro Netto-Gehalt plus 500 Euro Kindergeld plus 500 Euro Kinderzuschlag plus 628 Euro Wohngeld). Würde die Familie vom Bürgergeld leben, stünden ihr 2368 Euro (1598 Euro Regelsatz plus 770 Euro Warmmiete) zur Verfügung. Hier beträgt das Plus für die Familie mit arbeitendem Elternteil 838 Euro.
Arbeiten beide Elternteile schwarz, können immense Beträge erwirtschaftet werden
Kündigt der arbeitnehmende Elternteil, um stattdessen schwarz nach oben genanntem Schema weiterzuarbeiten, hätte die Familie 4838 Euro zur Verfügung – und damit 1632 Euro mehr als bei angemeldeter Arbeit.
Würden in derselben Konstellation beide Elternteile 38 Stunden schwarz arbeiten, könnten sie sogar 4940 Euro (zwei mal 2470 Euro) erwirtschaften. Rechnet man einen Bürgergeld-Anspruch von 2368 Euro hinzu (1598 Euro Regelsatz plus 770 Euro Warmmiete), käme die Familie damit auf insgesamt 7308 Euro monatlich. Aufs Jahr gerechnet wären das 87.696 Euro.
In all diesen Rechenbeispielen ist noch nicht eingepreist, dass der Bürgergeld-Betrag um rund 12 Prozent erhöht wird!
Bürgergeld-Empfänger bekommen, zusätzlich zu den Regelsätzen, Miete, Heizkosten und die Rundfunkgebühr bezahlt. All das müssen Nicht-Bürgergeld-Empfänger bezahlen.
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