Der Beweis steht im Selbstbestimmungsgesetz: Der Staat glaubt seine eigenen Lügen nicht
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Künftig sollen Männer, die sich als Frauen empfinden, davor geschützt werden, Männer genannt zu werden, geregelt über ein „Offenbarungsverbot“. Im November 2024 droht das „Selbstbestimmungsgesetz“ in Kraft zu treten. Ohne ein klinisch-psychiatrisches bzw. psychologisches Gutachten einholen zu müssen, darf der Geschlechtseintrag geändert werden.
Im Gesetzesentwurf heißt es: „Ordnungswidrig handelt, wer … die Geschlechtszugehörigkeit … offenbart und dadurch die betroffene Person absichtlich schädigt.“ Das bedeutet: Der Gesetzgeber hält an der Wahrheit des biologischen Geschlechts fest, stellt aber unter Strafe, sie auszusprechen.
Aber der Reihe nach. Das „Selbstbestimmungsgesetz“ wird gern als Ausdruck einer Bürgerrechtsbewegung hingestellt, die sich bei näherer Betrachtung jedoch als eine Antibürgerrechtsbewegung erweist. Schließlich wird das für Rechtsstaaten konstitutive Grundrecht auf freie Rede massiv beschränkt. Anders als das ideologische Drumherum suggeriert, geht es bei all dem nicht um Liberalität in Sachen Sexualität und Lebensweise. Diese gesellschaftlichen Kämpfe sind erfreulicherweise längst zugunsten von Toleranz und Selbstbestimmung gewonnen. Wir leben nicht mehr in den Neunzigern.
Worum es stattdessen geht: Der Staat will Definitionsmacht darüber, was als Wahrheit gelten soll. Er möchte jene bestrafen, die widersprechen, indem sie natürliche Tatsachen benennen, die seit jeher als unkontrovers wahr gegolten haben. Dieses Tor zu öffnen, bedeutet eine Willkommenskultur für einen Totalitarismus einzuleiten, der sich in den Farben des Regenbogens camoufliert, künftig aber auch andere Flaggen hissen könnte.

Marco Buschmann (FDP) hält das „Selbstbestimmungsgesetz“ auch für eine gute Idee. Was die FDP-Basis wohl vom „Offenbarungsverbot“ hält?
Redet der Gesetzgeber wie ein Transaktivist?
Weil sie es wagte, die Grünen-Ideologin Tessa Ganserer bei ihrem bürgerlichen Namen Markus Ganserer zu nennen, wurde der AfD-Politikerin Beatrix von Storch ein Bußgeld aufgebrummt – ein Vorgeschmack auf das, was kommt. 1.000 Euro muss sie blechen, bis zu 10.000 Euro werden uns einstweilen für ihr „Vergehen“ drohen.
Wie aber wird im Gesetzestext das Geschlechterverhältnis gefasst? Spricht der Gesetzgeber nun wie eine Queer-Feministin mit blauen Haaren, die tatsächlich an die Existenz dutzender Geschlechter glaubt? Hat sich der Gesetzgeber in einen Transaktivisten verwandelt, der irre Dinge von sich gibt, wie zum Beispiel einen Penis ein weibliches Genital zu nennen, so sein Träger sich als Frau identifiziert?
Nein. Nach § 13 Offenbarungsverbot heißt es unter § 14 Bußgeldvorschriften nämlich: „Ordnungswidrig handelt, wer … die Geschlechtszugehörigkeit … offenbart und dadurch die betroffene Person absichtlich schädigt.“ Nach gewechseltem Geschlechtseintrag gilt demnach immer noch die Geschlechtszugehörigkeit! Sie zu benennen wird jedoch unter Strafandrohung tabuisiert, wenngleich Gesetzgeber wie potenzieller Gesetzesübertreter sich – unglaublicherweise – sogar darüber einig sind, welchem Geschlecht die Transperson zugehörig ist.
Ausgerechnet die maßgeblich religiös geprägte Rede von „Offenbarung“ hat Einzug in den Gesetzesentwurf gehalten. Das ist umso erstaunlicher, als doch gerade der Offenbarungsbegriff untrennbar mit einem traditionellen Weltzugang verbunden ist, den der Trans-Aktivismus als reaktionär und ewiggestrig denunziert. Während Transideologen nämlich von totaler Verfügbarkeit des Objektiven ausgehen, weil alles konstruiert und damit veränderbar sei, lebt die Rede von Offenbarung ja gerade vom Unverfügbaren und Verborgenen, einer von Gott noch nicht enthüllten Wahrheit, die sich dem Wirkungsbereich des Menschen entzieht.

Wer offenbart, wird bestraft.
Wissentlich die Wahrheit verbieten
Mit der Bezeichnung „Offenbarungsverbot“ verrät der Gesetzgeber, dass er insgeheim – wie die Kritiker des „Selbstbestimmungsgesetzes!“ – vom biologischen Geschlecht als dem eigentlichen Geschlecht ausgeht, wie auch immer man sich ihm gegenüber empfindet.
Das wirkt ganz so, als schlichen sich die althergebrachten Geschlechtsvorstellungen durch die Hintertür wieder ins postmoderne Gesetz. Der Grund dafür liegt nahe. Die Ministerialbeamten, die solche Gesetze schreiben, ticken eben doch anders als etwa die Queer-Ikone Judith Butler und ihr Anhang mit blauen Haaren. Anders als überzeugte Aktivisten wissen die ministerialen Autoren des Gesetzes darum, dass ein „menstruierender Mensch“ immer eine Frau ist. Auch halten sie es für fragwürdig, wenn nicht beleidigend, die Frau im Akronym „Flinta“ verschwinden zu lassen und sie rein sprachlich um ihre Weiblichkeit zu bringen.
Wenn nun aber Gesetzgeber und Gesetzesbrecher sich einig über die nicht zu offenbarende Wahrheit sind, bedeutet das ja nichts anderes, als dass der Staat seine Bürger zum Lügen zwingt. Ohne an die eigene Lüge zu glauben.
Die Verabschiedung des „Selbstbestimmungsgesetzes“ wäre damit ein historischer Bruch des Westens mit seiner gesamten Tradition: Die Regierung stellt wissentlich die Wahrheit unter Strafe und erklärt die Lüge zur Wahrheit. Das muss um jeden Preis verhindert werden.
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Felix Perrefort
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