Der Fall Sulaiman A. beweist: Abgelehnt in Deutschland heißt, du kannst gerne bleiben
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Der Fall des islamistischen Messerattentäters in Mannheim beweist: Wer es einmal nach Deutschland schafft, wird im seltensten Fall abgeschoben. Mehr noch: Über das Chancen-Aufenthaltsrecht wird illegale Migranten in legale umgewandelt. Und am Ende des Weges wartet die deutsche Staatsbürgerschaft.
Im Falle des Messerattentäters von Mannheim sind in den vergangenen Tagen Details ans Licht gekommen, die das Versagen der deutschen Migrationspolitik klar offenbaren: Sulaiman A. reist im März 2013 in die Bundesrepublik ein. Er zeigt einen afghanischen Reisepass vor, der ihn als 14-Jährigen ausweist. Ein Jahr später wird sein Asylantrag abgelehnt. Abgeschoben wird er jedoch nicht, weil er minderjährig ist. 2019 heiratet er eine türkischstämmige deutsche Staatsbürgerin und erhält einen Aufenthaltstitel bis 2026. Der Fall Sulaiman A. steht stellvertretend für ein dysfunktionales Asylsystem, das seit Jahren außer Kontrolle ist.
Wie war es also möglich, dass A. jahrelang illegal in Deutschland lebte und nicht des Landes verwiesen wurde?
In weniger als zehn Prozent aller Fälle wird eine Person überhaupt abgeschoben
Wird ein Asylantrag abgelehnt, gibt es für den betroffenen Migranten im Grunde vier Möglichkeiten: Er lebt illegal im Land, er verlässt Deutschland freiwillig, er wird abgeschoben, oder aber er erhält ein Aufenthaltspapier, also eine Duldung. Meistens tritt der letzte Fall ein. Zum 31. Dezember 2023 waren 242.642 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig, das heißt ihre Asylanträge wurden negativ beschieden. Der Großteil dieser Migrantengruppe (193.972 Personen) besitzt jedoch eine Duldung. Das heißt, ihre Abschiebung wird vorübergehend ausgesetzt, da es „aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist“, die Personen in ihre Heimatländer zurückzuführen.

Eine Abschiebung kostet viel Geld.
In einer Kurzanalyse aus dem vergangenen Jahr gibt auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu: „Ausreisepflichtige Personen mit ablehnender Asylentscheidung“ würden „tendenziell länger in der Ausreisepflicht“ verbleiben und „beendeten diese am häufigsten durch den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis“. In weniger als zehn Prozent aller Fälle wird eine Person überhaupt abgeschoben. Dazu scheitern rund zwei Drittel aller Rückführungen. Lediglich 16.430 abgelehnte Asylbewerber konnten 2023 abgeschoben werden. Bei 31.330 Personen blieben die Behörden untätig, da die Personen untertauchten, Reisedokumente fehlten oder die Herkunftsstaaten nicht mit dem deutschen Staat kooperierten.
Durch das Chancen-Aufenthaltsrecht dürfen noch mehr Personen bleiben
Die Ampel-Regierung arbeitet aktiv daran, dass in Zukunft sogar noch weniger abgelehnte Asylbewerber Deutschland verlassen müssen. Nachdem Migrantenorganisationen und die Anti-Abschiebeindustrie massiv für das Vorhaben lobbyierten, verabschiedete das Bundeskabinett im Juli 2022 das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“. Das sei „längst überfällig“ und ein „wichtiger Meilenstein auf dem Weg hin zu einem modernen Einwanderungsland“, berichtete die Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan (SPD) stolz. „Über 130.000 Frauen und Männer könnten davon profitieren.“
Zum 1. Januar 2023 trat das Gesetz schließlich in Kraft. Demnach können ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erlangen, wenn sie die folgenden Punkte erfüllen: Sie müssen im Besitz einer Duldung sein, mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Deutschland leben und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Auch Straftäter sind ausgeschlossen – zumindest schwere.
Tatsächlich können sich Personen, die wegen vorsätzlicher Straftaten zu Geldstrafen von bis zu 50 Tagessätzen nach dem allgemeinen Strafrecht oder bis zu 90 Tagessätzen nach dem Aufenthalts- oder Asylgesetz verurteilt wurden, weiterhin bewerben. Auch Jugendstraftäter können ein „Chancen-Aufenthaltsrecht“ erhalten. So wird die illegale Präsenz in Deutschland legalisiert. Denn die zuvor zugesprochene Duldung ist anders als das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ kein gültiger Aufenthaltstitel. Sie lässt lediglich die Strafbarkeit des illegalen Aufenthalts entfallen.

Kanzler Olaf Scholz (SPD) läuft neben der Integrationsbeauftragten Reem Alabali-Radovan (SPD).
Bis Ende 2025 kann ein Antrag gestellt werden
Für das Chancen-Aufenthaltsrecht selbst ist weder ein Pass nötig noch eine vollständig geklärte Identität. „Das Chancen-Aufenthaltsrecht dient gerade dazu, diese fehlenden Anforderungen nachzuholen und die Voraussetzungen während der 18-monatigen Geltungsdauer des Titels zu erreichen“, schreibt die Bundesregierung.
Dazu hat der Titel noch weitere Vorteile: Automatisch rutschen arbeitslose Migranten ins Bürgergeld und erhalten so mehr Geld, als ihnen vorher über das Asylbewerberleistungsgesetz zustand. Der Verein „Pro Asyl“ weist in einer anwaltlichen Beratung darauf hin, dass „es für das Chancen-Aufenthaltsrecht keiner Erwerbstätigkeit bedarf“. Gleichzeitig bekommen auch alle Familienmitglieder, die in derselben Wohnung wohnen, eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis, selbst wenn diese weniger als fünf Jahre in Deutschland leben.
Ein entsprechender Antrag kann noch bis Ende 2025 gestellt werden. Die Integrationsbeauftragte Alabali-Radovan ermutigt deshalb alle Migranten, die die Anforderungen erfüllen, „diese Chance zu nutzen, oder Menschen mit Duldung diesen Weg aufzuzeigen“.
Chancen-Aufenthaltsrecht sorgt für sinkende Zahl von Ausreisepflichtigen
Auffällig ist nun: Zum Ende des Jahres 2023 sank die Zahl der Ausreisepflichtigen – nicht etwa, weil so viel abgeschoben wurde, sondern weil illegale Migration legalisiert wurde. Die Zahl der Ausreisepflichtigen mit Duldung verringerte sich um 54.173 Personen, also fast genau die Anzahl der ausgestellten Aufenthaltstitel durch das Chancen-Aufenthaltsrecht: Bis zum 31. Dezember 2023 vergaben die Behörden für 55.547 Personen eine solche Aufenthaltserlaubnis, wie es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Leif-Erik Holm heißt. Hauptherkunftsländer waren der Irak (10.936), Russland (4.735) und Nigeria (3.795).

Die Zahl der Ausreisepflichtigen sank fast deckungsgleich mit dem Anstieg der Aufenthaltstitel durch das Chancen-Aufenthaltsrecht.
Wie viele Anträge wurden in diesem Jahr bewilligt? Auf eine entsprechende Anfrage von NIUS erklärt das Bundesinnenministerium: „Dem BMI liegen die Zahlen vom Stichtag 30.04.2024 vor. Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) erhielten bis zu diesem Tag insgesamt 67.642 Personen ein Chancenaufenthaltsrecht nach §104c AufenthG.“
Doch es geht noch weiter: Wer nach Deutschland kommt, hat auch gute Chancen frühzeitig den deutschen Pass zu erlangen. „Wenn man irgendwo einwandert, möchte man am Ende auch die Staatsbürgerschaft erwerben“, hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) im vergangenen Jahr erklärt. Deutschland sei, das habe die Ampel immer klargestellt, ein „Einwanderungsland“. Ab dem 26. Juni 2024 gilt das neue Staatsangehörigkeitsrecht, mit dem der deutsche Pass durch „besondere Integrationsleistungen“ bereits nach drei Jahren ausgestellt werden kann. Die Zahlen der Einbürgerungen werden in den kommenden Jahren massiv steigen.
Gleichzeitig wird deutlich: Das deutsche Asylsystem ist für die Massenzuwanderung nicht ausgerichtet. Denn eigentlich genießt niemand Asylrecht, der „aus einem sicheren Drittstaat kommt“. Entsprechend ist auch nur ein Bruchteil der Asylbewerber tatsächlich „asylberechtigt“ gemäß Artikel 16a Grundgesetz. In diesem Jahr waren es knapp 0,7 Prozent: 591 von 84.084 Personen.
Einen Flüchtlingsstatus erhalten die Personen vor allem aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention, oder aber sie gelten als subsidiär schutzberechtigt, weil man sie nicht abschieben kann. Thilo Sarrazin fordert deshalb seit längerem, „die Genfer Flüchtlingskonvention wieder auf den ursprünglichen Geltungsbereich – nämlich nur für Flüchtlinge aus europäischen Ländern – zu beschränken“.
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