Die große Bürgergeld-Sauerei: Wie viel Schwarzarbeit ist nötig, um mehr zu haben als der Rest des Landes?
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Dass es sich kaum mehr lohnt zu arbeiten, ist längst keine Binsenweisheit mehr, sondern für viele Bürger traurige Realität. NIUS rechnet an einigen Beispielen vor, wie wenig man zum Bürgergeld hinzuarbeiten muss, um das durchschnittliche Einkommen zu erreichen, das die arbeitende, steuerzahlende Bevölkerung erwirtschaftet.
Zunächst der durchschnittliche Verdienst eines Arbeitnehmers in Deutschland: Er beträgt laut Statistischem Bundesamt 49.260 Euro brutto. Das entspricht monatlich 4105 Euro. Angenommen, der Durchschnittseinkommens-Empfänger ist alleinstehend. In diesem Fall würden von den 4105 Euro abzüglich Abgaben etwa 2617 Euro netto auf seinem Konto ankommen.

Schwarzarbeit plus Bürgergeld kann sehr lukrativ sein – das hat sich längst rumgesprochen.
Ein alleinstehender Bürgergeld-Empfänger erhält hingegen um die 1052 Euro. (Regelbedarf 502 Euro plus etwa 550 Euro für die Unterkunft, genauer Maximal-Betrag hängt vom Bundesland ab.)
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Um das Durchschnittseinkommen zu erreichen, müsste der Bürgergeldempfänger also 1565 Euro schwarz dazuverdienen. Würde er beispielsweise für 15 Euro pro Stunde putzen, müsste er dafür wöchentlich 24 Stunden arbeiten.
Bei Familien macht es kaum einen Unterschied, ob man arbeitet
Ist der Durchschnittseinkommens-Empfänger hingegen verheiratet, hat zwei Schulkinder und lebt in Bayern, landen von den 4105 Euro Bruttoverdienst etwa 2950 Euro auf seinem Konto. Arbeitet der Partner nicht, steht der Familie ein Wohngeld von etwa 210 Euro zu, sowie 500 Euro Kindergeld, sodass sie insgesamt 3660 Euro zur Verfügung hat.
Schockierend: Im Vergleich zur Familie mit arbeitendem Elternteil, hat die Bürgergeld beziehende Familie nicht wesentlich weniger Geld zur Verfügung. Denn der Regelbedarf einer vierköpfigen Familie variiert je nach Alter der Kinder. Für 2023 liegt er zwischen 1538 Euro bis 1742 Euro pro Monat. Nehmen wir den Durchschnitt davon und rechnen die durchschnittlichen Kosten für die Unterkunft hinzu, deren Maximalbetrag je nach Bundesland variiert, erhält eine vierköpfige Familie etwa 2412 Euro.
Das sind gerade einmal 1248 Euro weniger. Würden beide Elternteile jeweils 10 Stunden pro Woche für 15 Euro schwarz arbeiten, käme die Familie auf dasselbe Einkommen.

Bundessozialminister Hubertus Heil gab im August eine Erhöhung des Bürgergelds ab Januar um 12 Prozent bekannt.
Viele Arbeitnehmer verdienen deutlich unter dem Durchschnitt
Bedenkt man nun, dass nicht in jeder Branche stattliche Brutto-Löhne von 4105 Euro monatlich gezahlt werden, potenziert sich die Ungerechtigkeit. So würde beispielsweise der Unterschied vom alleinstehenden Bürgergeldempfänger zum alleinstehenden, durchschittlich verdienenden Arbeiter im Gastgewerbe (2539 Euro brutto und damit etwa 1755 Euro netto) gerade einmal 700 Euro betragen.
Noch deutlicher wird die Ungerechtigkeit im Familien-Beispiel. Hier beträgt der Unterschied zwischen Gastgewerbe-Arbeiter-Familie und Bürgergeld-Familie lediglich 692 Euro (1995 Euro Netto-Verdienst plus 609 Euro Wohngeld plus 500 Euro Kindergeld machen 3104 Euro). Die beiden Elternteile der Bürgergeld-Familie müssten beide lediglich fünf Stunden pro Woche für 15 Euro schwarz arbeiten, um das Einkommen der Gastgewerbe-Familie zu erreichen.
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