Die meisten gesichteten Drohnen dürften aus Hobbykellern stammen – trotzdem muss sich Deutschland auf den Ernstfall einstellen
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Ham’ Sie etwas Zeit für mich, dann schreibe ich ’nen Text für Sie. Von neunundneunzig kleinen Drohnen schreibe ich, die über Regierungsgebäuden fliegen und schemenhaft summend deutsche Flughäfen lahmlegen ...
Im fünfunddreißigsten Jahr der Deutschen Einheit – und die zurückliegenden Feierlichkeiten am vergangenen Freitag noch vor dem geistigen Auge – muss ich bei den ganzen kleinen Fluggeräten, die derzeit durch die Schlagzeilen geistern, an den „Nena“-Hit von 1983 denken. Die berühmten Luftballons hatten damals eine Weltgeltung erreicht, von der Kaiser Wilhelm nur geträumt (und sie versäumt) hat.
Mit Drohnensichtungen in den Ausnahmezustand
Im Liedtext halten Generale und Kriegsminister einen Schwarm Luftballons für die ganz große Nummer, schicken eine Düsenjägerstaffel und dann kommt sowas von sowas. „Mann, wer hätte das gedacht, dass es einmal so weit kommt.“ Nenas schmissige Mahnung zum Frieden und zur Zurückhaltung klingt im Jahr 2025 wieder ein bisschen so aktuell wie auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges, nicht nur in den Ohren vieler Ostdeutscher. Weil die Menschheitsgeschichte offenkundig einen Sinn für Humor hat und Nena einem breiteren Publikum zuletzt wegen ihrer Äußerungen zur Corona-Politik auf den Radarschirm geriet, hagelt es online auch allerhand Vergleiche zwischen damals und heute. Genauer: Der ein oder andere wittert – oder besser, twittert – schon eine Verschwörung hinter phantomhaften Drohnensichtungen, die analog zur Pandemiepolitik den legalen Weg in den Ausnahmezustand ebnen sollen.

1984 konnte noch niemand ahnen, wie viel Prophezeiung in Nenas Song „99 Luftballons“ steckt.
Wie immer bei solchen Geschichten ist die Realität hinter den Geschehnissen deutlich komplexer und auf ganz andere Art zum Fürchten. Wer einmal die Gelegenheit hatte, hinter den Vorhang der Macht zu luschern, der wünscht sich beinahe eine Art koordinierten Masterplan. Denn, obwohl es freilich Politiker und Fachleute gibt, die in jedem Vorfall eine Gelegenheit zum Ausbau des Staatsapparates und ihres eigenen Einflusses erkennen, geht es in solchen Lagen eher zu wie im Hühnerstall. So manche Glucke legt dann vor Schreck ein dickes Ei. Deshalb sind Rufe nach Ausgangssperren oder dem Spannungsfall häufiger eine aus Planlosigkeit resultierende Überreaktion, um einem Problem, das einen überfordert, irgendwie Herr zu werden. So ist es auch in der Drohnen-Sache.
Politik zwischen Kriegsgeheul und Regelungsunlust
Anders als die Generale in Nenas „Luftballons“ reißt sich die Spitze der Bundeswehr nämlich ganz und gar nicht darum, mit ihren Düsenfliegern unbekannte Flugobjekte heldenhaft vom Himmel zu pusten. Mit ihrer ostentativen Zurückhaltung erwecken die Offiziere und Sicherheitsexperten gerade einen Jurastudiumsklassiker zum Leben. Der hat sehr viel mit der Frage nach Zuständigkeiten zu tun und weniger mit operativen Erfordernissen. Können Sie sich eine bundesrepublikanischere Reaktion vorstellen als diese? In der Klausur und damit auf dem Papier überzeugt das alles noch: Wenn eine Drohne über einer kritischen Infrastruktur gesichtet wird, und wenn nicht so ganz klar ist, woher das Teil kommt, dann ist grundsätzlich die Polizei zuständig. Klar, denn die Bundeswehr soll im Inneren nicht ohne weiteres eingesetzt werden. Sodann muss nur noch geklärt werden, ob die Landes- oder die Bundespolizei zuständig ist. In der Klausur kann man sich für diesen Sachverhalt ein paar Stunden Zeit nehmen. Im echten Leben hätte jeder normale Mensch ein fremdes Ding, das über einem Flughafen herumfliegt, bei der erstbesten Gelegenheit abgeschossen. Jeder Polizist und jeder Offizier, der etwas auf sich hält, sollte mit geschwellter Brust und einer Aktentasche voller Argumente am Kanzleramt klopfen und gefälligst für das Privileg eintreten, den Abschuss höchstpersönlich vornehmen zu dürfen. Die Achtzigerjahre-Prämisse im Nena-Lied gilt also nicht mehr und der Finger am Abzug ist inmitten eines Behördendschungels sesshaft geworden. Vielleicht meint Pentagonchef Pete Hegseth ja genau das mit dem „Warrior Ethos“; er ist im Übrigen seit neustem wieder „Kriegsminister“, der Weissagung in „99 Luftballons“ zum Trotz.

Von der aktuellen Drohnen-Bedrohung existieren nur Foto-Montagen wie diese. Immer mehr Menschen fragen sich, warum.
Eine Luftraumverletzung macht noch keine außenpolitische Bedrohung
Ist aber hierzulande nicht so. Stattdessen schieben sich die für Sicherheit zuständigen Behörden den schwarzen Peter zu, und das nicht erst seit gestern. Die Politik flankiert diesen Zirkus durch ein Wechselspiel von Kriegsgeheul und Regelungsunlust. Immerhin sind Drohnensichtungen kein Novum: Schon in den vergangenen Jahren wurden Hunderte solcher Vorfälle dokumentiert. In Deutschland gibt es Zehntausende offiziell zugelassener Drohnen, die meisten gehören Fotografen und Männern mittleren Alters, denen die Modelleisenbahn im Hobbykeller schon immer etwas zu statisch war. Auf diesen Personenkreis dürfte der Großteil der dokumentierten Fälle entfallen. Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer und der Jux einer Luftraumverletzung macht noch keine außenpolitische Bedrohung. Ein größerer Teil der verbleibenden Drohnensichtungen geht wohl auf das Konto von Drogenbanden, die damit kleine Päckchen transportieren, und ein kleinerer Teil ist das Werk besonders vergnüglicher Spaßvögel.
Der Einsatz von Drohnen im militärischen Kontext und das russische Faible für hybride Kriegsführung, ergänzt durch die Möglichkeit einer terroristischen Nutzung durch Islamisten und andere, macht die kleinen Fluggeräte jedoch tatsächlich zu einem ernstzunehmenden Problem, auf das ein Land sich einstellen darf und muss. Bürger und Unternehmen erwarten zu Recht, dass der Staat ein sicheres und reibungsloses Zusammenleben ermöglicht, schließlich entspricht das seinem originären Zweck. Operativ spielt es zunächst einmal also eine sehr nachgeordnete Rolle, wer eine Drohne warum in eine Flugverbotszone steuert: Das Teil hat da nichts zu suchen, dementsprechend wird es neutralisiert. Fertig, aus.

Deutschland mangelt es an professionellem Umgang mit Drohnen. Sowohl im harmlosen Bereich als auch in Bedrohungslagen.
Obwohl die Politik sich mit Angstszenarien überschlägt – daran sind sämtliche Medien nicht unschuldig, haben sie sich das Thema in diesem Jahr doch zum Projekt erklärt – tut sie alles dafür, um einen nüchternen, professionellen Umgang bei der Drohnenbekämpfung zu erschweren.
Drohnen-Abwehr im Wartestand
Bei der Produktion eigener UAVs, wie unbemannte Luftfahrzeuge im Militärjargon heißen, tut sich Deutschland unglaublich schwer. Es ist noch gar nicht so lange her, da hat das Bundesministerium der Verteidigung ein paar hundert Millionen Euro versenkt bei dem Versuch, eine eigene Drohne zu bauen. Der damalige Verteidigungsminister, de Maizière, musste dafür sogar vor einem Untersuchungsausschuss antreten. Das Bauen war letztlich nicht das Problem, sondern die Zulassung. Das ist kein Witz: Die „Eurohawk“-Drohne hätte in Deutschland wegen der Flugsicherung nicht umherfliegen dürfen, und am Boden nützt sie nicht so viel. Sie steht jetzt, ungelogen, in einem Museum. Ja, das stimmt wirklich.
Was die Drohnen-Abwehr angeht, sieht es leider nicht so viel besser aus. Von der Tatsache, dass sich Polizei und Bundeswehr nicht einig sind, wer unbekannte Drohnen nicht abschießen muss, und die Politik das auch nicht dringend zu regeln wollen scheint, fehlt es an entsprechendem Gerät. Die Heeresflugabwehr, also der Verband in der Bundeswehr, der technisch zum Abschießen feindlicher Flugkörper in der Lage wäre, gibt es seit 2013 nicht mehr. Die Reste dieses Verbandes sind in der Luftwaffe aufgegangen und reichen flächenmäßig in etwa aus, um das Saarland gegen Feindbeschuss und Drohnen zu verteidigen. Bei der großen Einheitsfeier am 3. Oktober kam es in Saarbrücken aber lediglich zum unerlaubten Einsatz einer einzigen Foto-Drohne, die seitens der hiesigen Polizei samt ihrem Piloten heldenmütig einkassiert wurde. Vermutlich war der anwesende und absehbar aus dem Amt scheidende Franzosenpräsident Macron als Ziel nicht mehr hochwertig genug, damit die Russen sich das Wochenende mit Arbeit verderben.
Über wie viele eigene Drohnen die Bundeswehr verfügt, ist erst einmal nachrangig. Wir brauchen sie gerade nicht, obwohl eine Analyse der Front in der Ukraine zeigt, dass Drohnen inzwischen unglaublich vielseitig eingesetzt werden. Beispielsweise transportieren sie auf beiden Seiten Nachschub (Verpflegung, Munition und so weiter) zu eingekesselten, von der Versorgungslinie abgeschnittenen Einheiten. Das ist tatsächlich ein ziemlicher Game-Changer, weil sich die eigenen Aussichten dadurch ausgesprochen verbessern. Auf der Schlachtkarte sollten wir also zukünftig zunehmend widerstandsfähige Inselchen jenseits der Frontlinie beobachten können. Doch in einer solchen Situation ist unser Land derzeit Gott sei Dank nicht, deshalb sollte uns eher die Frage interessieren, wie schnell wir möglichst viele solcher Drohnen im Ernstfall produzieren und ersetzen könnten.

Drohne von Rheinmetall auf einem Messestand der Bundeswehr
Das ist der leichtere Teil, da es sich bei der Produktion von Drohnen nicht unbedingt um eine Raketenwissenschaft handelt. Bei der Abwehr dieser Teile sieht es schon anders aus: Geringe Größe und absurd hohe Bewegungsgeschwindigkeiten erschweren die manuelle Bekämpfung. Eine elektronisch gestützte Luftkampfführung im Nahbereich dürfte der taktische Schlüssel zum Erfolg in jeder künftigen Auseinandersetzung sein, und die dafür notwendige hochtechnologisierte Rüstungsindustrie entsteht hierzulande gerade erst.
Gewalt ist die Lösung
Bürger dieses Landes sollten sich zurecht darüber empören, dass die etablierte Politik nicht in der Lage ist, Drohnenangriffe abzuwehren – zumal Politiker die Bedrohung durch Drohnen parallel dazu als besonders ernst bezeichnen. Die gute Nachricht ist, dass es für dieses Problem einen sehr einfachen Umgang gibt. Ich wollte das schon lange einmal schreiben, jetzt habe ich endlich die Gelegenheit: Hier ist Gewalt die Lösung, einfach abschießen (oder elektronisch bekämpfen, das Resultat ist annähernd dasselbe).
Den Spannungsfall im Sinne des Grundgesetzes rechtfertigt die Situation im Übrigen ganz und gar nicht. Das wäre ja ein Spektakel, wenn schon der grundlegende Schutz der Infrastruktur und Bevölkerung ein Ausnahmezustand wäre! Ein stinknormales Gesetzgebungsverfahren mit einfacher Mehrheit ist die naheliegendste Antwort auf diese Lage. Schreiben Sie doch mal Ihrem Abgeordneten. Nur bitte nicht per Luftpost.
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Chris Becker
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