Kein hinreichender Tatverdacht nach 9 Monaten U-Haft: War Michael Ballweg ein politischer Gefangener?
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Michael Ballweg saß 280 Tage in Untersuchungshaft in Stuttgart-Stammheim, kam im April 2023 frei. Dem Querdenken-Gründer, der in der Pandemie Tausende Menschen gegen die Corona-Maßnahmen mobilisierte, wurden Betrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung im großen Stil vorgeworfen. Ende März 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Landgericht Stuttgart, die nun in großen Teilen abgewiesen wurde.
Nach monatelangem Säbelrasseln der Staatsanwaltschaft soll plötzlich also fast nichts gewesen sein. Kein hinreichender Tatverdacht auf Betrug, kein hinreichender Tatverdacht auf Geldwäsche. Laut Anklage sollte Ballweg 500.000 Euro Spendengelder für eigene Zwecke genutzt und in 9450 Fällen betrogen haben. Alles haltlos, sagt das Landgericht Stuttgart in seinem Beschluss. Lediglich die Steuersache, mehr dazu unten, soll zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden.
Der komplette Wegfall des Kernvorwurfs, Ballweg habe seine Anhänger abgezockt und Hunderttausende Euro in der eigenen Tasche verschwinden lassen, lässt die Anklage in einem neuen Licht erscheinen. War Ballweg am Ende wirklich ein politischer Gefangener, wie seine Unterstützer, Anwälte und er selbst immer wieder erklärt haben?
Wollte man mit Ballwegs U-Haft die Querdenken-Bewegung schwächen?
Fest steht: Für die Staatsanwaltschaft ist die zurückgewiesene Klage nach monatelangen Ermittlungen eine Blamage. Ballweg schreibt auf X: „Schallende Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft.“ Hinsichtlich der U-Haft könne man nun von Freiheitsberaubung sprechen.

Am Tisch festgebunden wie ein Mordverdächtiger
In Stammheim saß Ballweg in einer Einzelzelle ohne Handy und Internet. Zum zweiten Haftverkündungstermin wurde er dem Richter in Handschellen vorgeführt und am Tisch festgebunden wie ein Mordverdächtiger.
Absolut rechtswidrig, sagen seine Verteidiger. Und wiesen während der U-Haft immer wieder auf weitere Missstände im Verfahren hin: Fristen, die nicht eingehalten wurden. Zeugen, die nicht angehört wurden. Akteneinsicht, die nicht gewährt wurde. Befragungen Ballwegs, die mitten im Vortrag abgebrochen wurden.

Michael Ballweg wenige Wochen nach der Entlassung aus der U-Haft.
„Nichts spricht dafür, dass rechtsstaatliche Grundsätze eine Rolle gespielt haben“
Der renommierte Hamburger Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel sagt zu NIUS: „Nichts spricht dafür, dass in Sachen Ballweg rechtsstaatliche Grundsätze eine Rolle gespielt haben. Es war ein politisches Verfahren, eine unbequeme Stimme wurde für neun Monate einfach weggeschlossen. Die Frage nach der strafrechtlichen Aufarbeitung mit Blick auf die Ermittler stellt sich jetzt mit großer Dringlichkeit. Die mit bis zu zehn Jahren Haft bedrohte strafbare Verfolgung Unschuldiger ist geradezu greifbar.“

Mitten in der Pandemie: Ballweg mit seinem Rechtsanwalt Ralf Ludwig im April 2021 auf einer Querdenken-Demo in Stuttgart. Beide erhielten von der Polizei einen Platzverweis.
Auch der Hamburger Star-Anwalt Gerd Strate (vertrat unter anderem Carsten Maschmeyer, Monika Weimar, Gustl Mollath) hält es für möglich, dass Ballwegs U-Haft von oben angeordnet wurde. Er sagte zu NIUS: „Politisch motivierte Verfahren hat es in Deutschland schon immer gegeben. Und wird es auch weiterhin geben.“
Verfahren wegen Steuerhinterziehung wird eröffnet
Für Ballwegs Verteidiger ist selbst der verbleibende Vorwurf der vollendeten und versuchten Steuerhinterziehung mehr als fragwürdig. Dem Querdenken-Gründer wird vorgeworfen, er habe mehr als 500.000 Euro Steuern (mehrere Steuerarten) hinterziehen wollen, indem er die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verstreichen ließ. Diese lief am 31.08.22 ab, während Ballweg ohne Kontakt nach draußen in U-Haft saß. Nur sechs Tage später begannen laut Ballwegs Verteidiger Ralf Ludwig die Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung.
Mehr lesen: Querdenken-Chef Ballweg wieder frei! Als erstes rief Ballweg seine Eltern an
Im Beschluss des Landgerichts, der NIUS vorliegt, heißt es dazu: „Angesichts des Umstandes, dass sich der Angeklagte währenddessen jedoch in Untersuchungshaft befunden hat, muss – losgelöst von sich stellenden materiell-steuerrechtlichen Fragen – in der Hauptverhandlung überprüft werden, ob und gegebenenfalls in welchem Maße die Inhaftierung den bestreitenden Angeklagten an der Wahrnehmung seiner steuerlichen Pflichten gehindert haben könnte – wobei der Ausgang vollkommen offen ist.“
Mit anderen Worten: Auch dieser Vorwurf der Staatsanwaltschaft steht auf wackeligen Füßen.
Sehen Sie hier im Video: Ralf Schuler im Gespräch mit Querdenken-Chef Ballweg: Politische Gründe für Verfahren gegen mich
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Simone Schamann
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