Kostenfalle Pflegeheim: Anstatt Pflegebedürftige zu unterstützen, belohnt die Politik Integrationsverweigerer
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Wenn man im Krankenhaus behandelt werden muss, hat man hierzulande – sofern man krankenversichert ist – wenigstens keine finanziellen Probleme, denn die Behandlungskosten übernimmt die Krankenkasse des Versicherten (gesetzlich oder privat). Die Zuzahlung beträgt 10 Euro am Tag, ist aber auf 28 Tage gedeckelt, also werden maximal 280 Euro im Jahr fällig.
Ganz anders verhält es sich, wenn ein Aufenthalt im Pflegeheim unumgänglich geworden ist. Dies ist meist der Fall, wenn keine häusliche Pflege möglich ist, zum Beispiel weil der Lebenspartner verstorben oder mit der Betreuung überfordert ist. Mit zunehmender Auflösung traditioneller Familienverbände wird die Zahl der in Pflegeheimen unterzubringenden Menschen zukünftig eher noch steigen, denn alternative Lebensformen und kompromisslose Selbstverwirklichung haben oft ihren Preis.

Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist sehr kostenintensiv und mit einer durchschnittlichen Rente nicht zu bezahlen.
Außerdem steigt mit zunehmender Lebenserwartung auch die Zahl der chronisch Kranken und Hinfälligen an. Derzeit werden etwa 900.000 Menschen in Alten- und Pflegeheimen versorgt, womit die angebotenen 918.000 Plätze fast ausgebucht sind.
Zur psychischen Belastung durch den Verlust der gewohnten Umgebung gesellen sich in zahlreichen Fällen auch finanzielle Probleme, denn der von den Pflegeeinrichtungen geforderte Eigenanteil überschreitet oft das monatliche Einkommen des Bewohners. Die gesetzliche Pflegeversicherung trägt nämlich nur einen Teil der Pflegeleistungen, nicht aber die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Instandhaltung.
Dramatischer Irrtum
„So viel kann das ja nicht sein“, wird jetzt der eine oder andere angesichts der oft spartanischen Ausstattung mancher Pflegeheime und eher bescheiden anmutenden Mahlzeiten denken, aber das ist ein dramatischer Irrtum. Allein für Unterkunft und Verpflegung sind knapp 1.000 Euro im Monat fällig, für Investitionskosten 500 Euro (auch das ein Skandal, denn das wäre Aufgabe der Bundesländer wie im Klinikbereich) und der sogenannte einrichtungsspezifische Eigenanteil an Pflegeleistungen beträgt knapp 1.400 EUR.
Das summiert sich inzwischen auf 3.100 Euro im Bundesdurchschnitt, die von den Heimbewohnern monatlich selbst aufzubringen sind! Der durchschnittliche Eigenanteil differiert von Bundesland zu Bundesland. Wer in Bremen wohnt, wird mit durchschnittlich 3.600 Euro zur Kasse gebeten, während in Sachsen-Anhalt „nur“ 2.500 Euro monatlich fällig werden.
Nun beträgt die durchschnittliche Altersrente in Deutschland jedoch nur bescheidene 1.100 Euro und selbst bei 45 Arbeitsjahren hat der Arbeitnehmer nur eine Standard-/Eckrente von 1.835 Euro brutto zu erwarten. Inklusive Betriebsrenten und unter Einberechnung der Pensionen wird das durchschnittliche Einkommen von Rentnern hierzulande auf etwas mehr als 1.800 Euro geschätzt. Also fehlen Pflegeheimbewohnern durchschnittlich 1.300 Euro, um den Eigenanteil von 3.100 Euro aus den laufenden Einnahmen zu bezahlen.
Die stille Enteignung
Da das Sozialamt erst einspringt, wenn der Heimbewohner so gut wie mittellos ist (das sogenannte „Schonvermögen“ beträgt gerade einmal 10.000 Euro), muss er seine Ersparnisse angreifen und gegebenenfalls sogar sein Wohneigentum verkaufen oder mit einer Hypothek belasten, falls es aus Sicht des Sozialamtes „unangemessen“ groß ist (die Grenze liegt für ein bis zwei Personen bei 90 Quadratmetern).
Im Beispielfall muss also ein Pflegebedürftiger, der sein Leben lang gearbeitet, immer brav den Beitrag für die Pflegeversicherung bezahlt und sagen wir 100.000 Euro erspart hat, fast seine gesamten Ersparnisse opfern und schließlich sogar noch das eigene Haus aufgeben und verkaufen, das er eigentlich seinen Kindern vererben wollte. Wenn er nach Jahren im Pflegeheim stirbt, sind seine Lebensersparnisse aufgebraucht, und zwar nicht, weil er verschwenderisch damit umgegangen wäre, sondern weil das Pflegesystem auf skandalöse Weise dysfunktional ist.
So konnte auch die Seniorin Christel Rathmann aus Hilden laut einem Bericht des WDR bereits 2023 den Eigenanteil von 3.500 Euro nicht von ihrer Rente bezahlen und war gezwungen, ihre Ersparnisse zu opfern. Die alte Dame wird mit den Worten zitiert: „Hoffentlich sterbe ich, bevor ich ein Sozialfall werde.“
Dergleichen ist kein Einzelfall, sondern die Regel. Laut offiziellen Statistiken erhielt 2023 jeder dritte Pflegeheimbewohner „Hilfe zur Pflege“, und das sind jedoch nur jene, deren Ersparnisse (so vorhanden) bereits aufgebraucht wurden. Da keine offiziellen Statistiken zur Nutzung von eigenen Ersparnissen vorliegen, habe ich eine KI-gestützte Simulation vornehmen lassen, die folgende Ergebnisse erbrachte: Bezahlung des Eigenanteils aus laufenden Einnahmen (Rente, Pension) 15 bis 20 Prozent, Inanspruchnahme eigener Ersparnisse: 65 bis 75 Prozent, Inanspruchnahme von Sozialhilfe: 30 bis 35 Prozent. Die Grenzen sind fließend, aber es bleibt die deprimierende Tatsache, dass mindestens 80 Prozent der Pflegeheimbewohner im Laufe ihres zumeist nicht freiwilligen Aufenthalts in Pflegeeinrichtungen teilweise oder ganz enteignet werden.
Die Begründung des Gesetzgebers ist zynisch
Der zentrale Skandal ist die Tatsache, dass die Pflegeversicherung die tatsächlich anfallenden Pflegekosten nicht vollständig übernimmt, sondern die Pflegebedürftigen mit aktuell 1.377 Euro „einrichtungseinheitlichem Eigenanteil“ monatlich zur Kasse bittet. Die Begründung des Gesetzgebers, das „Teilkasko“-System würde „Eigenverantwortung steigern und Kostenbewusstsein schaffen“, ist ebenso lächerlich wie zynisch, denn so gut wie niemand geht freiwillig ins Pflegeheim.
Der finanzielle Aufwand, um diesen ebenso unsozialen wie widersinnigen Zustand zu Lasten der Schwächsten unserer Gesellschaft zu beenden, lässt sich leicht berechnen und läge bei etwa 13,5 Milliarden Euro jährlich. Das klingt viel, aber angesichts einer zusätzlichen Verschuldung von 500 Milliarden Euro „Sondervermögen“ (darunter 100 Milliarden für die ideologische Kopfgeburt des Klima- und Transformationsfonds) ist der Aufwand doch eher überschaubar.

Die Pflegeversicherung übernimmt die tatsächlich anfallenden Pflegekosten nicht vollständig, sondern bittet Pflegebedürftige mit 1377 Euro Eigenanteil zur Kasse.
Aber die Prioritäten der Bundesregierung sind eben andere. Ich verzichte an dieser Stelle auf eine seitenfüllende Aufzählung sinnferner Ausgaben von den berühmten Radwegen in Peru bis zu 10 Milliarden Entwicklungshilfe für asiatische Länder wie Indien, die inzwischen sogar Mondmissionen durchführen können.
Jährlich 50 Milliarden Euro für Bürgergeld
Auch sollte jenseits politischer Überzeugungen die Frage erlaubt sein, wieso in diesem Lande knapp 4 Millionen erwerbsfähige Personen teilweise über Jahre Bürgergeld beziehen, darunter fast die Hälfte Ausländer, wobei jährliche Kosten von knapp 50 Milliarden anfallen (24 Milliarden für Zuwanderer). Aber natürlich ist das eine Klientel, mit der es sich die Politik nicht verscherzen möchte, zumal jeder Versuch einer Änderung oder gar die Forderung nach Heimreise wegen entfallener Fluchtgründe (Syrien) von Lobbyisten und Medien mit der Rassismuskeule torpediert wird.
Was zählen da schon die Befindlichkeiten pflegebedürftiger Menschen, die hilflos mitansehen müssen, wie nicht nur ihr Leben verrinnt, sondern auch ihr hart erarbeitetes Vermögen und Erbe durch ein ungerechtes System aufgezehrt wird? Sie haben keine Lobby und sterben so im „besten Deutschland, das wir je hatten“ leise und verarmt …
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Frank W. Haubold
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