Polizeieinsatz nach Schlumpf-Video: Warum Schüler plötzlich fürchten müssen, denunziert zu werden
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Es sind Worte, die wohl jeder Mutter das Blut in den Adern gefrieren lassen: „Mama, du glaubst nicht, was mir passiert ist. Die Polizei war bei mir in der Schule und hat mich aus dem Unterricht abgeholt.“
Am 27. Februar ruft die 16-jährige Miriam (Name geändert) ihre Mutter aus der Schule an, dem Richard-Wossidlo-Gymnasium, und berichtet, was ihr kurz zuvor widerfahren ist: Drei Polizisten kommen an die Tür des Klassenzimmers, holen Miriam aus dem Chemieunterricht, eskortieren sie durch die Schule zum Lehrerzimmer. Dort führen die Polizeibeamten eine Gefährderansprache durch.
Der Grund: Schlümpfe. Genauer gesagt, ein Video, das Miriam auf Tiktok gepostet hatte: „Die Schlümpfe und Deutschland haben was gemeinsam. Die Schlümpfe sind blau. Und Deutschland auch.“ Beim letzten Satz sieht man eine eingeblendete Deutschland-Karte mit AfD-Wahlergebnissen. In einem weiteren Post hatte Miriam gesagt, dass Deutschland kein Ort, sondern Heimat sei. Zu viel für ihren Schulleiter Jan-Dirk Zimmermann. Er rief die Polizei, die sogleich anrückte.
NIUS hat beim Bildungsministerium nachgefragt, mit der Mutter von Miriam gesprochen und sich das ideologische Programm angesehen, das an Miriams Gymnasium in Ribnitz-Damgarten verfochten wird.
Das Bildungsministerium von Mecklenburg-Vorpommern schreibt auf Anfrage von NIUS, dass „Notfällen“ an Schulen „mit einem Höchstmaß an Sensibilität“ zu begegnen sei: „Bei besonderen Vorkommnissen (z. B. im Falle von Körperverletzung, Vandalismus, Bombendrohungen/Amokankündigungen oder Extremismus) ist die Polizei zur Abstimmung des weiteren Vorgehens zu benachrichtigen.“
Mit anderen Worten: Ein harmloses Schlumpf-Video erschien dem Schulleiter potenziell extremistisch.
Das Bildungsministerium schreibt weiter, dass die Schulen sich mit der Polizei abstimmen, wenn Schüler Textnachrichten, Fotos oder Videos erstellen oder verbreiten, bei denen ein strafrechtlicher Hintergrund nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden könne. Weshalb aber ist es der Polizei im Fall von Miriam nicht möglich gewesen, eine solche strafrechtliche Relevanz auszuschließen? Was hätte an ihrem Video als „extremistisch“ ausgelegt werden können? In Mecklenburg-Vorpommern gilt die AfD noch nicht einmal als „gesichert rechtsextrem“, wie dies in einigen anderen Bundesländern der Fall ist.
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) weist die Kritik am Polizeieinsatz zurück. „Ich glaube, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt war, weil man keine Festnahme, keine Handschellen, keine böse Ansprache gewählt hat“, sagte Pegel bei einer Aussprache im Landtag.

Christian Pegel (SPD) weist die Kritik am Polizeieinsatz in der Schule zurück.
Die neue Norm: Normen verdeutlichen
Gegenüber der Jungen Freiheit gibt der Pressesprecher der Polizei zu, dass Miriam „letztlich nichts“ vorgeworfen werden könne. Dennoch „galt es den Sachverhalt zu erforschen“. Obwohl die Polizei festgestellt hatte, dass „nach vorliegenden Informationen kein strafrechtlicher Sachverhalt vorzuliegen scheint“, führte sie mit Miriam ein „normenverdeutlichendes Gespräch“, wie Opitz sich ausdrückt.
Das Wort „normenverdeutlichend“ bringt auf den Punkt, worum es Schulleiter und Polizei offenbar geht: Sie wollen die Einhaltung von Normen kontrollieren, die Grenzen des Denkens aufzeigen.
Ein solches Vorgehen widerspricht nicht nur dem sogenannten Beutelsbacher Konsens, der Schüler in Deutschland vor Indoktrination durch Lehrkräfte schützt. Er wirft auch ein Schlaglicht auf das Klima an Miriams Gymnasium.
Bis vor kurzem war dort eine Ausstellung mit dem Titel „Demokratie schützen“ aufgebaut. Es handelt sich um ein Projekt der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung. Schulen können die Ausstellungselemente von der Stiftung beziehen. Schulleiter Zimmermann schreibt auf der Website des Richard-Wossidlo-Gymnasiums, dass die Ausstellung ein „Gegenimpuls“ gegen „den wachsenden (Rechts-)Radikalismus in unserer Gesellschaft“ setze.
„Wann ist es wichtig, nicht tolerant zu sein?“
Die Friedrich-Ebert-Stiftung präsentiert das Ausstellungs-Set in einem YouTube-Video. Darin kommt unter anderem der ARD-Moderator „Mr. Wissen to Go“ zu Wort, der von einem „Toleranzparadoxon“ spricht. „Wann ist es wichtig, nicht tolerant zu sein?“, fragt er im Video-Ausschnitt. Im Video wird die Gefahr des Rechtsextremismus betont, zum Beispiel mit einem Bild, das ein Schaf zeigt. Es will einen Wahlzettel in eine Urne werfen, sieht sich aber einer Horde gieriger Wölfe gegenüber: „In einer Demokratie, in der immer die Mehrheit regiert, würden die Wölfe wahrscheinlich das Schaf fressen. Damit sie das nicht tun, gibt es Minderheitenschutz“, belehrt das Video.
Bei Miriam und vielen ihrer Mitschüler scheint diese infantile Indoktrination offenbar nicht wie vom Schulleiter gewünscht gewirkt zu haben. „Viele der Schüler zeigen sich solidarisch mit meiner Tochter und finden das Verhalten des Schulleiters unmöglich“, sagt die Mutter. Ein Mitschüler habe aber im Netz unter einem Bericht über Miriam deren wahren Namen veröffentlicht und kommentiert: „(sie) ist so ein opfer (danke mama dass ich offen linksradikal bin)“.

Posting eines Mitschülers
Das Schulamt möchte sich auf Anfrage nicht zum Vorfall äußern, der Schulleiter und das Gymnasium reagierten bislang nicht. Das Bildungsministerium allerdings teilt mit, dass inzwischen der Staatsschutz ermittelt: Wegen zahlreicher E-Mails und Drohanrufe an die Schule.
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