Das große Medienversagen zum AfD-Gutachten des Inlandsgeheimdienstes: Was geschah zwischen dem 2. und 13. Mai?
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Es ist Zeit für eine Aufarbeitung: Vor wenigen Tagen hat ein Gericht im Eilverfahren entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als rechtsextrem einstufen darf. Die Richter haben sich so detailliert mit dem mehr als 1000 Seiten starken Gutachten befasst, dass Beobachter zu dem Schluss kommen: Sollten keine neuen, gravierenden Tatsachen auftauchen, dürfte auch die Hauptsache kaum anders ausgehen – und damit wäre einem möglichen Verbotsverfahren die Grundlage entzogen.
Wie schnell diese Entwicklung eingetreten ist, wirkt bemerkenswert. Denn der mediale Tenor war lange Zeit ein anderer. NIUS analysiert die elf Tage regierungskonformer Berichterstattung, in denen kaum Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens erkennbar waren.
Zwischen dem 2. Mai und dem 13. Mai 2025 läuft in Deutschland eine klassische Medienmechanik ab: Der Verfassungsschutz stufte die Bundes-AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein – und ein großer Teil der Berichterstattung behandelt diese Einstufung wie einen beweiskräftigen Befund, nicht wie eine behauptete Bewertung, die Journalisten zunächst nachvollziehen und überprüfen müssten.
Die Maschine läuft an – Richtung Verbot
Die Tagesschau der ARD titelt: „Warum die AfD ‚gesichert rechtsextremistisch‘ ist“ – und nicht sei.

Die ARD-Tagesschau macht sich die Behauptung des Verfassungsschutzes unmittelbar zu eigen.
Die Maschine läuft an – und es geht schnell: Der NDR titelt – ohne Anführungszeichen – „AfD gesichert rechtsextremistisch“. Was einen Tag vorher noch als zitierte Behauptung des Verfassungsschutzes gekennzeichnet ist, wird nun bereits als allgemein feststehende Tatsachenbehauptung präsentiert. Und von dort geht es rasch zum angestrebten Verbotsverfahren: „Politiker im Norden für Verbot“.

Der NDR dreht die Geschichte weiter Richtung AfD-Verbot.
Beim Spiegel folgt man derselben Logik: Die Behauptung, die AfD sei rechtsextrem, macht sich das Magazin unmittelbar zu eigen. Die linke „AfD-Expertin“ Ann-Katrin Müller ist sich direkt sicher: „Die völkischen Kräfte sind in der Überzahl“.

Am 2. Mai 2025 eröffnet Marietta Slomka das heute journal im ZDF mit den Worten: „Die AfD tut, was sie immer tut. Eine Opferrolle einnehmen und gegen den Verfassungsschutz wettern.“ Noch bevor die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem mehr als 1000 Seiten starken Gutachten überhaupt öffentlich möglich ist, steht damit der Deutungsrahmen fest: Der Verfassungsschutz hat recht. Kritik an der Behörde gilt als routinierte Selbstinszenierung, nicht als potenziell berechtigte Gegenwehr.
Heute wissen wir, dass die AfD erhebliche Gründe hatte, die Einstufung juristisch anzugreifen, sprich: zu „wettern“.
Auch „Bild“ bekleckerte sich nicht mit Ruhm
Die Einstufung wird also überwiegend referiert und aktivistisch weitergedreht – nicht hinterfragt und seziert. Erst am 13. Mai 2025 ändert sich die Lage. NIUS und Cicero veröffentlichen das vollständige, mehr als 1000 Seiten umfassende Gutachten. Damit wird erstmals umfassend sichtbar, worauf sich die Hochstufung tatsächlich stützt: auf eine Vielzahl überwiegend harmloser Aussagen. Wirklich gravierende, im engeren Sinne rechtsextremistische Passagen finden sich nur vereinzelt.
Auch Bild bekleckert sich in dieser Phase nicht mit Ruhm. Zwar ist die Zeitung ebenfalls früh in den Besitz des Gutachtens gelangt, hält es der Öffentlichkeit jedoch vor und veröffentlicht es nicht vollständig. „Wir möchten, dass Sie lesen können, was in dem Gutachten steht“, betont Bild. Wenn das tatsächlich das Anliegen gewesen ist, stellt sich eine naheliegende Frage: Warum wurde das Dokument dann nicht einfach vollständig zugänglich gemacht?

Auch „Bild“ will das Gutachten nicht vollständig publizieren.

Dieses Zitat ist so falsch dargestellt.
Doch dieses Zitat ist verkürzt – ein entscheidender Teil fehlt, was erst durch die vollständige Veröffentlichung des Gutachtens deutlich wird. Bild leistet sich hier zwei handwerkliche Fehler: Erstens müssen Zitatkürzungen durch Klammern – (…) – klar kenntlich gemacht werden. Das geschieht hier nicht. Zweitens lässt Bild genau jene Passage weg, die den AfD-Politiker entlastet.
Dem Cicero-Journalisten Mathias Brodkorb fällt das auf. Er erklärt in einem Interview, die Formulierungen Gnaucks würden „nahelegen“, dass dieser einen biologistischen Volksbegriff verwende. Liest man jedoch das vollständige Zitat, wird deutlich, dass Gnauck das „unsichtbare Band“ der Deutschen nicht biologisch, sondern über gemeinsame geschichtliche Erfahrung und Kultur begreift.
Die Wichtigkeit von echter Öffentlichkeit
Journalismus ist nicht die Verlängerung staatlicher Bewertungen – schon gar nicht, wenn es gegen die Opposition geht. Er beginnt dort, wo Behörden ihre Schlüsse ziehen; er endet dort nicht.
Das Verwaltungsgericht Köln kommt nun zu dem Schluss, dass „zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor[liege], dass innerhalb der [AfD] gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen (…) entfaltet werden.“ Jedoch werde die Partei durch diese Bestrebungen „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann.“ Das ist der Kern: Es gibt problematische Bestrebungen – aber keine das Gesamtbild prägende verfassungsfeindliche Grundtendenz.
Die elf Tage zwischen der Mitteilung des Verfassungsschutzes und der Veröffentlichung des Gutachtens zeigen, wie schnell aus einer behördlichen Einstufung ein öffentlich dominantes Urteil werden kann – und wie wichtig es ist, dass Journalisten die entscheidenden Begründungen und Belege nicht der Geheimhaltung überlassen, sondern sie offenlegen und prüfen.
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