Die Vergewaltigungs-Akte Schlachtensee: Wie zwei Migranten das Leben einer 14-Jährigen zerstörten
- Am 9. Juni 2023 prallen im gutbürgerlichen Berlin-Zehlendorf zwei verschiedene Lebensrealitäten aufeinander. Während einer Party am Schlachtensee missbrauchen ein türkischer und ein ägyptischischstämmiger Jugendlicher, beide perspektivlos in den Tag hineinlebend, ein 14-jähriges Mädchen, das aus einer wohlhabenden Künstlerfamilie stammt.
- Im Februar 2024 wird der türkische Jugendliche zu drei Jahren Haft wegen Vergewaltigung verurteilt, sein Komplize zu einer Jugendstrafe. Der Fall wird zum bundesweiten Politikum.
- Bis heute ist das Mädchen durch die Vergewaltigung schwer traumatisiert. NIUS warf einen Blick in die Gerichtsakten, recherchierte vor Ort und konnte die Ereignisse rekonstruieren.
Am Abend des 9. Juni 2023 – die Temperaturen sind hoch, das Wetter ist bereits sommerlich – setzt sich Anna B. gutgelaunt in die Berliner S-Bahn. Anna B. heißt eigentlich nicht Anna B., NIUS ist ihre wahre Identität bekannt. Es ist Freitag, die 14-Jährige freut sich auf die kommenden Stunden. Heute soll gefeiert werden. Am S-Bahnhof Schlachtensee, einer eher noblen Gegend im Südwesten Berlins, steigt die Teenagerin aus, um sich mit einigen Freunden zu treffen. Regelmäßig feiern hier junge Leute am Uferbereich des beliebten Badesees kleinere Partys. Manchmal kommen bis zu 100 Personen zusammen, an diesem Abend sind es über 30 Jugendliche, die dort gemeinsam lachen, Spaß haben und Alkohol konsumieren.

Der Ausgang des Bahnhofs am Schlachtensee.
Annas Kindheit in der Hauptstadt verlief bis dato unbeschwert. Das junge Mädchen wächst in einer Berliner Künstlerfamilie auf, die wohlhabend ist. Ihre Eltern jetten um die Welt, in den sozialen Netzwerken postet B. regelmäßig Urlaubsfotos aus der ganzen Welt: Mykonos, New York, die Alpen. Schon in frühem Alter sieht man sie auf Bildern in West-Berliner Szene-Bars, sie feiert in bekannten Party-Locations, speist zu Abend im Edel-Restaurant Borchardt. Gleichzeitig gibt sich die Familie betont weltoffen: Anna B.s Mutter etwa spendet regelmäßig für die Flüchtlingshilfe und teilt dies öffentlichkeitswirksam auf Facebook. Auf Instagram folgt sie Personen wie der linken Autorin Margarete Stokowski oder der ZDF-„heute-Show“. Anna B. selbst liest, das zeigt eine Instagram-Story, gerne Benjamin von Stuckrad-Barre.
E. muss schon die zweite Klasse wiederholen
Gleichzeitig machen sich an diesem Freitag auch zwei weitere Jugendliche auf den Weg zum Schlachtensee, deren Alltag nicht unterschiedlicher sein könnte. Einer von ihnen heißt Mehmet E., geboren 2004 in Ankara. Die Gerichtsakten, die NIUS exklusiv vorliegen, zeichnen eine eher traurige Lebensrealität: Im Alter von fünf Jahren reist er mit seiner Mutter und seiner Schwester aus der Türkei nach Deutschland. Seinen Vater, der bereits zuvor mit den Brüdern von E. ausgewandert war, kennt er kaum. Schon die zweite Klasse in der Grundschule muss der junge Türke wiederholen. In der Familie herrscht unterdessen die Gewalt. Sein Vater schlägt ihn regelmäßig, immer wieder reißt E. von zu Hause aus, übernachtet bei Freunden oder sogar in Notunterkünften.
In der Oberstufe entwickelt sich der Teenager zum bekannten Störer. Nach der 10. Klasse verlässt er im Jahr 2020 die Schule mit einem erweiterten Hauptschulabschluss. Er kifft, treibt sich herum und ist als Praktikant in einem Barber-Shop tätig. 2021 begeht E. gemeinschaftlichen Computerbetrug in neun Fällen. Zwei Jahre später wird das Amtsgericht Tiergarten ein weiteres Verfahren wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betruges in 27 Fällen einstellen. Ein wirkliches Ziel im Leben hat der junge Türke nicht.
Die Akte Schlachtensee zeigt eindrucksvoll, wie in den heutigen Großstädten der Alltag junger High-Society-Bourgeoisie mit dem migrantischen Armutsmilieu aufeinandertreffen kann, nein, kollidieren kann.

Am Ufer des Berliner Schlachtensees.
Deutsch als Fremdsprache für deutschen Staatsbürger
Mehmet E. hat an diesem Freitag seinen Kumpel im Schlepptau, Islam El-M., der zwar 2005 in Berlin geboren wurde, aber kaum Deutsch spricht. El.-M. wächst die ersten sieben Lebensjahre in Ägypten auf. Dann zieht er mit seinem Vater nach Berlin. Wirklichen Anschluss findet er nie. Er ist einer von zehntausenden Migranten-Kids, die sich kaum in die deutsche Gesellschaft integrieren. „Die schulische Laufbahn des Angeklagten erwies sich als erfolglos“, heißt es in den Akten. El-M. hat „große Probleme“, die deutsche Sprache zu erlernen, er geht „Gelegenheitstätigkeiten“ in einem Vodafone-Shop nach. Im Urteil wird der Richter ihm „Reifeverzögerungen“ attestieren. Er habe „noch keine Perspektive, wie ihm eine selbstständige Lebensführung gelingen kann“, heißt es in der Akte.
NIUS sprach mit mehreren Jugendlichen, die dieselbe Schule wie El-M. besuchten. Sie bestätigen die Aussagen in den Gerichtsakten und zeichnen das Bild eines überforderten jungen Deutsch-Ägypters, der höchstens dadurch auffällt, dass er mehrfach das Schulgelände unerlaubt verlässt. Er besucht eine sogenannte „Deutsch als Fremdsprache“-Klasse, anders gesagt: eine Klasse, in der eigentlich syrisch- und irakischstämmige Teenager unterrichtet werden, die nach Deutschland kommen. Nach der 10. Klasse verlässt er die Schule mit einem Abgangszeugnis.
Islam und Mehmet werden später zu Tätern, sind zu Beginn des Abends jedoch eigentlich nur gemeinsame Bekannte, ohne sich wahnsinnig gut zu kennen. „Wir chillten zusammen“, berichtet E. vor Gericht über die Geschehnisse des Abends. „Islam hatte dort einige Freunde oder Leute getroffen, die ich aber nicht näher kannte. Er war mal hier und da. Ich bin ein wenig alleine rumgelaufen.“ E. raucht zwei Joints, später fängt er an, Wodka Gorbatschow zu trinken. Allgemein herrscht am Abend des 9. Juni am Schlachtensee eine ausgelassene Stimmung. Fast alle Jugendlichen haben Alkohol dabei.

Islam El-M. auf einem Profil in den sozialen Netzwerken.
Überfälle und andere Straftaten
Auch Anna B. ist gegen 23:00 Uhr bereits angetrunken. Sie hält sich zu großen Teilen im Bereich von zwei Parkbänken auf, an denen sowohl Jungs als auch Mädchen stehen. Dabei nimmt sie zeitweise auch auf dem Schoß eines 14-jährigen Intensivtäters Platz, den sie zu kennen scheint. Faraz S. ist 2008 im Iran geboren und bereits mehrfach straffällig geworden. Er ist am Schlachtensee mit seinem Kumpel Kamal M. vor Ort, der 2008 in Libyen geboren wurde. Auch M. ist der Polizei hinlänglich bekannt. Nur wenige Wochen nach dem Abend am Schlachtensee überfallen die beiden ein Geschäft am Walther-Schreiber-Platz in Berlin-Steglitz.
Die Polizei nimmt die beiden Intensivtäter am 1. August 2023 fest, auch, weil die beiden zunächst als Mittäter der Vergewaltigung am 9. Juni gelten. Im Verlauf der Ermittlungen wird jedoch klar, dass sie mit der Tat von Mehmet E. und Islam El-M. nichts zu tun haben. Wegen zahlreicher Delikte wird S. vom Amtsgericht Tiergarten wenige Monate später zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Sein Kumpel M. erhält eine Jugendstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Auch das Aufeinandertreffen der 14-jährigen Deutschen aus gutem Elternhaus mit gleichaltrigen Intensivtätern aus dem Iran und Libyen legt Zeugnis über die gemischten Milieus ab, die sich am 9. Juni am Schlachtensee tummeln.
Am Abend trifft Mehmet E. also auf die 14-jährige Anna, die auf dem Schoß des polizeibekannten Iraners sitzt. Anna und Mehmet kommen ins Gespräch, Anna will Alkohol von E. abstauben. Der junge Türke fordert sie auf, kurz mitzukommen, er müsse ihr etwas sagen. Die beiden entfernen sich von den Bänken. Das Mitgehen Anna B.s geschieht jedoch freiwillig. „Er hob sie mit beiden Armen an und trug sie nun abseits des befestigten Weges in Ufernähe“, heißt es in den Akten. Auch Islam El-M. beobachtet die Situation und folgt ihnen kommentarlos in ein Waldstück.

Das Mädchen wehrt sich
Schnell kippt die angetrunkene Ausgelassenheit. An einer sichtgeschützten und unbeleuchteten Stelle beginnt E. plötzlich das junge Mädchen an Hals und auf den Mund zu küssen. Islam El.-M. nähert sich von hinten und fängt an, sie mit dem Finger im Intimbereich zu berühren. Anna B. ekelt sich und versucht, den Deutsch-Ägypter wegzuschubsen. Auch E. fordert seinen Kumpel auf, zu verschwinden. Und tatsächlich: Nach der Aufforderung durch seinen Mittäter läuft El-M. davon. Die Tortur hat für Anna B. jedoch kein Ende.
In den Gerichtsakten heißt es in trockenem Amtsdeutsch: „Nachdem sich der Angeklagte El-M. entfernt hatte, ergriff der Angeklagte E. die Hand der Nebenklägerin (Anm. der Redaktion: Gemeint ist Anna B.) und führte diese an sein Glied. Danach begann er die Hose und Unterhose der Nebenklägerin sowie seine Hose herunterzuziehen. Die Nebenklägerin sagte daraufhin zum Angeklagten E., dass sie das nicht wolle, da sie ihre Tage habe. Danach zog er den Tampon der Nebenklägerin aus ihrer Vagina und warf ihn zur Seite. Erneut sagte sie dem Angeklagten E., dass sie das nicht wolle. Dieser stellte sich jedoch hinter sie und versuchte in stehender Position ohne Verwendung eines Kondoms von hinten vaginal mit seinem Penis in sie einzudringen.“
E. macht weiter, dringt zunächst anal in sie ein. Das Mädchen wehrt sich, versucht ihn wegzuschubsen, beginnt zu weinen. Schließlich gelingt es ihr, sich von ihrem Peiniger loszureißen, wodurch sie nach vorne kopfüber in ein Gebüsch fällt und sich leicht verletzt. Schließlich rennt sie zurück zum Bahnhofsvorplatz und berichtet einer Freundin von der Vergewaltigung. Ein Krankenwagen bringt sie in die Charité.
Polizisten nehmen E. bei der Arbeit fest
Die Behörden verschweigen die Tat der Öffentlichkeit fast sieben Wochen lang. Nach den freilaufenden Tätern wird nicht öffentlich gefahndet. Erst als ein Beamter Informationen an die Berliner Medien durchsticht, wird der Fall bekannt. Fast zwei Monate nach der Vergewaltigung, am 10. August 2023, nehmen Polizisten schließlich Mehmet E. fest, den Haupttäter. Er ist gerade bei der Arbeit in einem Friseursalon im Tiergarten. Mehmet und Islam landen schließlich vor Gericht. Islam El-M. spricht dabei trotz Staatsbürgerschaft so schlecht Deutsch, dass er sogar einen Dolmetscher benötigt.
Nach einem mehrmonatigen Prozess wird der Angeklagte Mehmet E. wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Sein Freund Islam El-M. erhält wegen sexuellen Übergriffs eine Jugendstrafe von neun Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem müssen die beiden Täter 5000 Euro Schmerzensgeld an Anna B. zahlen.

Beamte berichten über Probleme bei Ermittlungen
Im Rahmen der Recherche sprach NIUS mit mehreren Polizeibeamten. E. und El-M. seien zweifellos schuldig, betonen diese. Schließlich sei eindeutig gewesen, dass Anna B. keine sexuellen Kontakte haben wollte. Gleichwohl werfe das Delikt ein Schlaglicht auf ein Problem, dem sich Ermittlungsbeamte immer öfter gegenüberstünden: Gerade bei Feiern in Sommernächten an öffentlichen Orten in Berlin – dem Schlachtensee, dem Park am Gleisdreieck, der Hasenheide – werde es im Rahmen von Ermittlungsarbeit immer schwerer, zu unterscheiden, bis wohin freiwillige Avancen reichten und ab wann sexuelle Gewalt beginne. „Die Äußerungen diesbezüglich sind schwer verifizierbar und oft gibt es ja eine Kontaktaufnahme, die in der Tat freiwillig ist – bis die Stimmung kippt“, sagt ein Polizeibeamter, der anonym bleiben möchte.
Für Anna B. ist das Leben nach der Tat derweil zur Qual geworden
Das junge Mädchen entwickelt einen Waschzwang. Sie dusche 5-6 Mal am Tag, heißt es in den Gerichtsakten, da sie sich immerzu dreckig fühle. Nach jedem Duschen habe sie stets ein frisches Handtuch benutzt und frischgewaschene Kleidung angezogen. Mittlerweile duscht sie laut eigenen Angaben nur noch dreimal am Tag. „Darüber hinaus hat sie nach der Tat eine Schlafparalyse entwickelt, bei der sie immer wieder denselben Traum hat, in dem sie wehrlos auf im Bett liegt und ein Mann auf sie einsticht“. Deshalb befinde sie sich aktuell in einer Therapie, um das Erlebte zu verarbeiten.
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