Habecks Gespenst kehrt zurück: Wie die SPD das Heizungsgesetz retten will – und warum die CDU dabei (schon wieder) versagt
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Das Heizungsgesetz des früheren grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck ist eines der unbeliebtesten Gesetze, das jemals in der Bundesrepublik beschlossen wurde. Es ist einer der Gründe für das Auseinanderbrechen der Ampelkoalition. Gleichzeitig ist es ein Ruhmesblatt für die FDP und Christian Lindner, die alles getan haben, um dieses ökologisch-bürokratische Monstergesetz zu entschärfen. Man kann es genau so sagen: Bis auf linke Lehrer, die antifaschistische Grüne Jugend und die versammelten Wärmepumpenhersteller der Republik kann kein Mensch auf der Welt das deutsche Heizungsgesetz ausstehen.

Die Wähler haben Habeck und sein Heizungsgesetz abgewählt – und bekommen es jetzt trotzdem.
Und jetzt soll es zurückkommen. Kann man sich das vorstellen? Dabei steht im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition klipp und klar: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher.“ Klarer und verständlicher geht es eigentlich nicht. Nochmals, weil es so wichtig ist: Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode, der stolz mit „Verantwortung für Deutschland“ überschrieben ist, steht auf S. 24 in Zeile 754 (ich habe nachgelesen): „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“
Damit hat die Koalition eine klare Vorgabe, an der es nichts zu rütteln und zu deuteln gibt. Und jetzt kommt die SPD bzw. deren Umweltminister, ein gewisser Carsten Schneider, und sagt in der ARD: „Es werde beim sogenannten Heizungsgesetz [zwar] eine Novelle geben, aber im Grundsatz wird es so bleiben.“

Umweltminister Schneider will das Heizungsgesetz nicht ändern.
Das ist ein Satz, den man sich merken muss, weshalb ich ihn wiederhole: „Beim Heizungsgesetz“, sagt der SPD-Minister Schneider, „wird alles so bleiben“.
Ist jetzt das Heizungsgesetz Geschichte oder der Koalitionsvertrag?
Allein diese Aussage stellt einen Bruch des Koalitionsvertrages dar. Die SPD-Granden dürften an die Beibehaltung des Heizungsgesetzes nicht einmal denken, geschweige denn es laut im Fernsehen sagen. Eine der absolut zentralen Aussagen des Koalitionsvertrages ist damit ab sofort Geschichte. Denn die SPD setzt sich in dieser Koalition immer durch. Sie ist zwar nur der Juniorpartner, aber sie macht mit der CDU/CSU, was sie will.
Das merkt man schon an den halbherzigen Dementis von CDU und CSU. „Das Heizungsgesetz gehört in der jetzigen Form abgeschafft“, sagte darauf Carsten Linnemann, der Generalsekretär der CDU, eine Fokussierung auf Wärmepumpen sei der falsche Weg, man müsse alle Optionen ermöglichen. „Die Überregulierung muss ein Ende haben. Wir brauchen Offenheit für alle Technologien. Das haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart.“
Das ist der Sound des Defätismus. Mit solchen Sätzen beginnen rhetorisch Rückzugsgefechte. Linnemann und seine CDU sind schon wieder in der Defensive. Linnemann hätte klar sagen sollen: Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart: Das Heizungsgesetz wird abgeschafft – und dabei bleibt es. Aus! Basta!
Und was soll „technologieoffen“ bedeuten?
Die von Linnemann beschworene Offenheit für alle Technologien steht in der Tat so im Koalitionsvertrag: „Das neue Gebäudeenergiegesetz machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher.“ Aber das ist eine Nullaussage, denn kein Mensch weiß, was mit „technologieoffen“ gemeint ist. Heißt das, dass die alten Öl- und Gasheizungen weiter betrieben werden dürfen – und wenn ja, wie lange? Oder meint das, dass künftig auch in Neubauten wieder Öl- und Gasheizungen eingebaut werden dürfen? Oder bedeutet das sogar, dass wir künftig einen offenen, freien Pluralismus von Öl- und Gasheizungen, Wärmepumpen, Fernwärme (wo es sie gibt) und eventuell sogar Wasserstoffheizungen haben werden? Ist mit Technologieoffenheit also gemeint, dass jeder Eigenheimbesitzer, Bauherr, Bauträger etc. künftig die Heizung einbauen kann, die ihm am wirtschaftlichsten und technisch besten erscheint – ohne staatliche Vorgaben, Strafen und Bußgelder?

Linnemann und die Union können sich gegen ihren Koalitionspartner SPD nicht durchsetzen.
Das ist das Erste, was die CDU verbindlich klären müsste. Und zweitens müsste sie deutlich sagen, ob es mit dem von Habeck und den Grünen eingeführten plansozialistischen Subventionswesen vorbei ist. Die CDU müsste erklären, ob der grüne Traum von der großen Peitsche und dem kleinen Zuckerbrot, der darin besteht, dass die halbe Republik ihre alten Heizungen teuer herausreißen muss und von der Regierung dafür nach vielen Anträgen, Genehmigungen, Zertifikaten und Gutachten ein Butterbrot zurückerstattet bekommt, ausgeträumt ist.
Habecks Heizungsgesetz: ein Horrorszenario
Um zu verstehen, wie verheerend Habecks Heizungsgesetz wirklich war, müssen wir es kurz rekonstruieren, um die wahren Ausmaße dieses ökosozialistischen Monsters zu begreifen.
Der Kern des Gesetzes besagt: Ab 2024 müssen alle Heizungen von Neubauten in Neubaugebieten mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien laufen. Sowas funktioniert hauptsächlich mit elektrischen Wärmepumpen oder mit dem Anschluss an ein städtisches Fernwärmenetz oder ein kommunales Nahwärmenetz. Theoretisch würde es auch mit Wasserstoffheizungen, Hybridheizungen (z. B. ein Gas-Brennwertkessel in Kombination mit einer Wärmepumpe) oder Biomasseheizungen (z.B. Holzpellets) gelingen, aber das sind exotische Varianten, die im wirklichen Leben nur 4,1 Prozent aller Heizungen ausmachen, also keine Rolle spielen.
Alte Öl- und Gasheizungen in Bestandsbauten dürfen weiter betrieben werden, bis sie kaputt sind, dann aber müssen sie ausgetauscht werden. Und dann gilt auch bei ihnen (ab Mitte 2026 für Großstädte und ab Mitte 2028 für Kommunen) die 65-Prozent-Regel, das heißt, sie müssen dann ebenfalls durch Wärmepumpen oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz ersetzt werden. Spätestens ab Mitte 2028 müssen dann alle neu eingebauten Heizungen in ganz Deutschland, auch Ersatzanlagen für Altanlagen, die produzierte Wärme zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme decken.
All das sind furchtbare Aussagen mit enormen Konsequenzen. Das ganze Gesetz ist ein einziges großes Horrorszenario, das noch dazu sein hehres Ziel, nämlich die Senkung des CO2-Ausstoßes durch Gebäude, nie erfüllen wird. Ein Horrorszenario deshalb, weil Wärmepumpen – und das sind die meisten neu eingebauten Heizungen –, zwar in gut gedämmten Neubauten ordentlich funktionieren, aber nur da. Wärmepumpen in schlecht gedämmten Altbauten mit Heizkörpern (ohne Fußbodenheizung) sind ineffizient und erreichen die erforderliche Vorlauftemperatur (das ist die Temperatur, mit der das heiße Wasser vom Wärmetauscher der Wärmepumpe in die Heizung fließt) von 55 Grad oft nicht, weshalb ein teurer elektrischer Heizstab zugeschaltet werden muss, der die ohnehin schon hohen Stromkosten einer Wärmepumpe in astronomische Höhen treibt.
Und der Einbau einer Wärmepumpe ist außerdem extrem teuer. Ein Beispiel: In einem Zweifamilienhaus aus den 1990er Jahren soll die Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt werden. Die Demontage der alten Heizung kostet 3.000 Euro, die neue Luft-Wasser-Wärmepumpe 25.000 Euro, der hydraulische Abgleich 2.000 Euro und die Installation von Pufferspeichern, Hydraulik und neuen Leitungen weitere 20.000 Euro. Macht in Summe 50.000 Euro – wohlgemerkt nur für den Heizungstausch selbst. Kommt nun noch eine Dämmung des Hauses hinzu sowie eine Solaranlage auf dem Dach, wie es in der Praxis immer empfohlen wird, dann landen wir bei 110.000 Euro. Anderes Beispiel: Wird in einem Mehrfamilienhaus mit zwölf Parteien aus den 1960er-Jahren die alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, dann kommt auf die Eigentümer einer völlig typischen 80-Quadratmeter-Wohnung eine Sonderumlage von 48.000 Euro zu.
Auch das Förderversprechen der grünen Subventionswirtschaft funktioniert nur mäßig
Aber jetzt gibt es doch Förderungen, oder? Das ist ja das Mantra jeder quasisozialistischen Subventionswirtschaft, die SPD und Grüne so sehr lieben. Der Refrain dieser Politiker lautet ja immer: Natürlich kostet grüne Technologie Geld, aber dafür gibt es ja ganz viele Zuschüsse vom Staat. Die gibt es tatsächlich – allerdings versehen mit vielen Haken und Ösen.
Kehren wir kurz zu unseren beiden Beispielen zurück: Die Eigentümer des Zweifamilienhauses könnten im besten Fall eine Förderung von 43.000 Euro bekommen (Eigenanteil 67.000 Euro), in einem mittleren Fall 15.000 Euro (Eigenanteil 95.000 Euro) und im Worst Case 0 Euro Förderung (Eigenanteil 110.000 Euro). Die entsprechenden Zahlen für die Eigentümer der 80-Quadratmeter-Wohnung im Mehrfamilienhaus aus den 1960er-Jahren liegen im Best Case bei 15.500 Euro Förderung (Eigenanteil 32.500 Euro), im Middle Case bei 4.500 Euro Förderung (Eigenanteil 43.500 Euro) und im Worst Case ebenfalls bei 0 Euro Förderung (Eigenanteil 48.000 Euro).
Warum unterscheide ich hier verschiedene Fälle? Ist nicht Förderung gleich Förderung? Gilt die Förderung nicht für alle überall? Leider nein. Genau hier beginnt das Drama unserer grünen Subventionswirtschaft. Wenn Immobilienbesitzer vom Staat zu massiven technischen Umbauten in ihrem Eigentum gezwungen werden, wofür sie im Gegenzug einen kleinen Zuschuss erhalten sollen, dann führt das zwangsläufig zu gewaltigen Verwerfungen – bis hin zum vollständigen Ausfall der Förderung.
Das Problem beginnt bereits damit, dass die Subventionen aus drei verschiedenen Quellen stammen: vom Bund über die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude), von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau, zuständig für die Abwicklung der Kredit- und Zuschussprogramme) und von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, zuständig für Einzelmaßnahmen). Schon diese Dreiteilung sorgt für maximale Komplexität.
Byzantinischer Behördenmarathon
Die Beantragung und der tatsächliche Erhalt der Fördermittel gleichen einem jahrelangen Behördenmarathon. Am Anfang steht die verpflichtende Beauftragung eines von der BAFA zertifizierten Energieberaters – ohne den geht gar nichts, und allein der kostet 5.000 Euro. Nach einer Vor-Ort-Begehung erstellt der Energieberater den individuellen Sanierungsfahrplan, der an die BAFA übermittelt werden muss. Erst danach kann der BAFA-Antrag für die Heizungsanlage gestellt und die Handwerker beauftragt werden. Anschließend folgt der BAFA-Antrag für die Gebäudehülle. Dann kommt die KfW ins Spiel mit dem Förderkredit als ergänzende Finanzierung. Parallel dazu müssen kommunale Förderstellen einbezogen werden – Stadt, Landkreis, manchmal sogar das Bundesland. Doch damit endet der Papierkrieg nicht: Es folgt die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Photovoltaik-Anlage, der Einspeisevertrag mit dem lokalen Netzbetreiber, und schließlich verlangt auch das Finanzamt die steuerliche Registrierung der Photovoltaik-Anlage. Während der gesamten Bauphase sind der BAFA fortlaufend Nachweise vorzulegen, zum Beispiel eine fotografische Dokumentation von Dämmstärken, Materialien, Leitungsführung und ein Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der alten Heizung, wobei natürlich alles streng getrennt abgerechnet werden muss. Am Schluss steht die BAFA-Schlussabrechnung – ein hochsensibler Schritt, von dem die endgültige Auszahlung der Förderung abhängt. Der kleinste Fehler in diesem orwellschen Mechanismus kann zum Totalausfall der Förderung führen.
Wer so etwas noch nie gemacht hat, der kann sich nicht vorstellen, was für eine byzantinische Bürokratie in diesem Land zu durchlaufen ist, um eine Gasheizung durch eine Wärmepumpe auszutauschen – etwas, das spätestens ab dem Jahr 2028 allen Immobilienbesitzern landauf, landab droht.
Es ist die verdammte Pflicht der CDU, dieses Heizungsgesetz aufzuhalten
Es gibt also jede Menge extrem guter Gründe, Habecks Heizungsgesetz abzuschaffen und es nie wieder zu reanimieren, auch nicht durch eine SPD-Novelle, die das meiste davon beibehält. Die Zukunft der Beheizung von Gebäuden kann nur in einer maximalen Technologieoffenheit und dem Einsatz modernster technischer Verfahren liegen – ohne Austauschzwang.
Alle bestehenden Öl- und Gasheizungen müssen irgendwann sowieso ausgetauscht werden, entweder weil sie kaputtgehen oder die vorgeschriebenen Abgaswerte (11 Prozent Abgasverlust bei Gas, 13 Prozent Abgasverlust bei Öl) beim jährlichen Check durch den Kaminkehrer nicht mehr erreichen. Dann aber sollen sie durch die Heizungen ersetzt werden können, die jeder Immobilieneigentümer für wirtschaftlich und technisch am besten hält – ohne jeden Zwang durch den Gesetzgeber.
Bleibt Habecks Heizungsgesetz in Kraft, dann sind ab 2028 in ganz Deutschland 20 Millionen alte Öl- und Gasheizungen auszutauschen. Dadurch käme auf die deutschen Immobilieneigentümer, aber auch auf alle Mieter eine Welle von Mehrkosten zu, welche die Mieten flächendeckend erhöhen und die Ersparnisse von Eigenheimbesitzern aufzehren würden. Es wäre die verdammte Pflicht und Schuldigkeit der CDU, diesen Prozess aufzuhalten, um einmal im Leben an ihre bürgerlichen Wähler zu denken und nicht an die Spintisierereien der SPD. Sie muss nur auf den Koalitionsvertrag pochen und zur SPD laut und klar nein sagen.
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Markus Brandstetter
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