Dänemark: Erstes Urteil nach neuem „Korangesetz“
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Erstmals hat ein dänisches Gericht auf Grundlage des neuen sogenannten „Korangesetzes“ Urteile gefällt. Das Amtsgericht auf Bornholm verurteilte zwei Männer zu Geldstrafen. Hintergrund war eine Aktion während einer politischen Veranstaltung im Juni 2024 unter dem Titel „Skal vi brænde koranen?“ („Sollen wir den Koran verbrennen?“), bei der die Angeklagten Seiten aus einem englischsprachigen Exemplar des Korans herausrissen und das Buch anschließend in eine Pfütze warfen. Einer der Männer ist der Vorsitzende der rechtsextremen Partei Stramer Kurs, Rasmus Paludan.
Paludan, der wegen islamfeindlicher Aktionen wiederholt in der Kritik stand, und sein Mitstreiter müssen jeweils zehn Tagessätze zu 1.000 dänischen Kronen zahlen – umgerechnet rund 1.340 Euro pro Person. Beide bezeichneten die Aktion als künstlerische Performance und bestritten eine strafbare Absicht. Paludan kündigte unmittelbar nach dem Urteil auf der Plattform X an, in Berufung gehen zu wollen.
„Unangemessene Behandlung“ religiöser Schriften
Im Sommer 2023 hatten Koranverbrennungen in Schweden und Dänemark teils heftige Reaktionen in mehrheitlich muslimischen Staaten ausgelöst und diplomatische Krisen nach sich gezogen. Als Reaktion darauf beschloss das dänische Parlament Ende 2023 ein Gesetz, das die „unangemessene Behandlung“ religiöser Schriften mit zentraler Bedeutung für anerkannte Glaubensgemeinschaften unter Strafe stellt.
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