Muslimische Jungs (12, 13) müssen ins Gefängnis! 12-Jährige vergewaltigt, weil sie Jüdin ist
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- Drei Jugendliche, 12 und 13 Jahre alt, vergewaltigten vergangenen Sommer im französischen Courbevoie, einem Vorort von Paris, eine 12-jährige Mitschülerin.
- Das Motiv der Tat: Das Opfer der muslimischen Jungs war Jüdin. Das belegen Videos, welche die Täter selbst anfertigten.
- Am Freitag urteilte ein Gericht: Die Jugendlichen müssen jahrelang in Haft.
Die Gemeinde Courbevoie, ein Vorort von Paris, wurde im Sommer 2024 von einer grausamen Tat erschüttert: Drei Jugendliche vergewaltigten eine 12-jährige jüdische Mitschülerin. Die Täter, zwei 13-Jährige und ein 12-Jähriger, wurden schnell von der Polizei festgenommen. Laut den Ermittlungen äußerten die Jugendlichen während der Tat antisemitische Beleidigungen und drohten, ihr Opfer anzuzünden.
Ein Polizeisprecher erklärte damals: „Solche Verbrechen sind ein Angriff auf unsere Werte und müssen mit aller Härte verfolgt werden.“ Die drei Tatverdächtigen sollen ihr Opfer in einen Schuppen gedrängt haben, sie dort als „schmutzige Jüdin“ beleidigt und vergewaltigt haben. Das Mädchen vertraute sich im Anschluss ihren Eltern an, die umgehend die Polizei kontaktierten.
Ein Jahr später erging das Urteil
Wegen „Gruppenvergewaltigung wegen Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft“ hat ein französisches Gericht am Freitag nun die beiden zur Tatzeit 13-Jährigen für schuldig gesprochen. Sie müssen für neun beziehungsweise sieben Jahre in Haft. Das Höchststrafmaß lag bei 10 Jahren Haft.
Der dritte Jugendliche war zur Tatzeit zu jung – in Frankreich beginnt die Strafmündigkeit mit 13 Jahren. Er wurde als Komplize der Tat zu einem fünfjährigen Aufenthalt in einem Erziehungsheim verurteilt. Der jüngste der drei Täter hatte die Vergewaltigungen gefilmt und die Aufnahmen verschickt.
Der Vorsitzende Richter sprach das Urteil „trotz des jungen Alters und erheblicher schulischer Defizite, angesichts der noch immer besorgniserregenden Persönlichkeit“ der Täter. „Es besteht kein Zweifel, dass das Opfer nicht angegriffen oder vergewaltigt worden wäre, wenn sie nicht Jüdin gewesen wäre“, fügte der Richter hinzu.
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