Weil sie Pubertätsblocker verweigerten: Schweizer Gericht nimmt Eltern ihre Tochter weg, die sich als „trans“ identifiziert
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Ein Sorgerechtsskandal erschüttert die Schweiz: Weil ihre 13-jährige Tochter ihr Geschlecht wechseln wollte, die Eltern aber die Behandlung mit Hormonen und Pubertätsblockern verweigerten, entschied ein Gericht, dass die Tochter von den Eltern getrennt werden muss. Das berichtet die Nichtregierungsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF). Seit mehr als einem Jahr lebt ein Mädchen im Teenager-Alter getrennt von ihrer Familie in Genf.
Als 13-Jährige hatte das Mädchen laut ADF ihre Eltern mit der Aussage überrascht, ihre „Geschlechtsidentität“ sei männlich. Das Drama ereignete sich dabei bereits 2011, als die damals 13-Jährige im Kontext psychischer Schwierigkeiten während der Corona-Zeit erklärte, sie fühle sich als Junge. Im staatlichen Krankenhaus sollen Ärzte dem Mädchen dabei in einem halbstündigen Termin unter anderem mithilfe des sogenannten Gender-Unicorns gezeigt haben, dass ihre Selbstwahrnehmung kein Fehler sei – und sie in der Tat ein Junge sein kann. Gegen Ende des kurzen Gesprächs, so der Bericht, sei klar, dass das Mädchen unter Geschlechtsdysphorie leidet.

Das Gender Unicorn bestätigt Kinder und Jugendliche in ihrer Wahrnehmung.
Gegen Hormontherapie, Pubertätsblocker und Geschlechtswechsel sprachen sich die Erziehungsberechtigten entschieden aus. Die Schule des Mädchens hingegen führte eine „soziale Transition“ durch. Die Schülerin wurde in jeglicher Hinsicht als Junge behandelt und in ihrer Selbstwahrnehmung von Lehrkräften vergewissert, obwohl die Eltern sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen hatten.
In der Folge entzog ein Familiengericht den Eltern teilweise das Sorgerecht sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind. Das Jugendamt brachte das Kind in eine staatlich betriebene Wohneinheit, wo es ermutigt wurde, mit gegengeschlechtlichen Hormonen und möglicherweise gefährlichen Operationen ihr Geschlecht zu wechseln. Inzwischen ist die Tochter 16 Jahre alt.
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„Wir lieben sie und vermissen sie“
Die Eltern, die anonym bleiben wollen, stehen nun vor Gericht und kämpfen um das Sorgerecht. Der Vater sagte: „Die Sache ist wirklich ein Alptraum. Schweizer Behörden haben unser Kind weggenommen, unsere inzwischen 16-jährige Tochter. Unser Zugang zu ihr wird durch die Regierung reguliert.“ Die Mutter fügte hinzu: „Wir wollen, dass unsere Tochter nach Hause kommt. Wir lieben und vermissen sie. Ich kann es nicht fassen, dass dein Kind weggenommen werden kann, nur weil du versuchst, es zu schützen.“
Dr. Felix Böllmann, der zuständige Anwalt bei ADF International, sagte: „Kinder, die sich mit ihrem biologischen Geschlecht unwohl fühlen, verdienen einen würdevollen Umgang und einfühlsame psychologische Betreuung – darum haben sich die Eltern mit viel Liebe und Aufwand gekümmert. Die Eltern durchleben den schlimmsten Alptraum jeder Mutter und jedes Vaters: Ihr Kind wurde ihnen weggenommen, nur weil sie versucht haben, es zu schützen. Die Folgen sind verheerend, nicht nur für die Familie, sondern für die ganze Gesellschaft.“
Die Eltern erklärten weiter: „Als Eltern würden wir alles tun, um unsere Kinder vor Schaden zu bewahren. Wir wollen das Beste für unsere Kinder. Wir lieben sie und wollen sie zu ehrlichen, freundlichen und selbstbewussten Erwachsenen erziehen – sowohl unsere Tochter als auch unseren Sohn, jeder auf seine Weise. Jetzt fühlen wir unsere Verantwortung, für unsere Tochter zu kämpfen, ihr zu helfen, die Schwierigkeiten des Lebens zu meistern, sodass sie langfristig gesund und glücklich sein kann.“
Das internationale Recht verbietet die Trennung eines Kindes von den Eltern gegen deren Willen, außer bei Missbrauch. Dr. Böllmann betonte: „Durch die Trennung des Mädchens von ihren Eltern verletzen die Schweizer Behörden klar internationales und Schweizer Recht. Die Eltern haben nichts falsch gemacht und es besteht keinerlei Verpflichtung für sie, den gefährlichen Transitions-Maßnahmen zuzustimmen. Die Schweiz muss jetzt schnell handeln und ermöglichen, dass das Kind zu den Eltern zurückkehren kann.“
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