Warum werden die China-Passagen aus den Corona-Protokollen nicht entschwärzt, Herr Lauterbach?
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden: Das Bundeskanzleramt muss mehr Transparenz bei den Protokollen des Corona-Expertenrats schaffen. Die Regierung muss offenlegen, welche Impfstoffe die Experten für wie wirksam hielten. Aussagen zum Ursprung des Virus bleiben jedoch geschwärzt.
Der Frankfurter Allgemeinmediziner Christian Haffner klagte erfolgreich gegen das Kanzleramt auf Herausgabe weniger geschwärzter Protokolle des Corona-Expertenrats. Ursprünglich hatte Haffner im Juli 2022 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Protokolle der 33 Ratssitzungen angefordert. Das Kanzleramt übergab zwar Dokumente, schwärzte jedoch weitreichend Informationen, was zu dem jetzigen Gerichtsverfahren führte.

Bereits 2022 hatte Haffner die Herausgabe der Protokolle des Corona-Expertenrats eingeklagt.
Das Gericht entschied: Das Kanzleramt muss die Einschätzungen der Wirksamkeit einzelner Medikamente und Impfstoffe offenlegen. Die Regierung hatte argumentiert, dass dies zukünftige Verhandlungspositionen schwächen könnte. Das Gericht sah hierfür allerdings keine ausreichenden Anhaltspunkte und wies darauf hin, dass die Einschätzungen der Experten auf öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen könnten.
Die China-Passagen bleiben geschwärzt
Bezüglich der Einschätzungen zu den Corona-Maßnahmen und der Impfstrategie der chinesischen Regierung, sowie der Bewertung von Informationen aus China über den Ursprung von Covid-19, erkannte das Gericht die Bedenken des Kanzleramts an.
Während die Regierung gezwungen ist, mehr über die Wirksamkeit der Impfstoffe preiszugeben, bleibt sie in Bezug auf China in einer Zwickmühle. Einerseits besteht das öffentliche Interesse an vollständiger Transparenz, andererseits muss die Bundesregierung diplomatische Beziehungen pflegen und schützen. Eine Offenlegung könnte diese diplomatischen Beziehungen zu China belasten, daher bleiben diese Passagen vorerst geschwärzt.
„Der Ursprung der Pandemie liegt in China. Es ist von großem Interesse für die Öffentlichkeit zu erfahren, welche Erkenntnisse damals vorlagen und was daraus für Deutschland abgeleitet wurde“, erklärt Haffner gegenüber NIUS. Ob Insiderinformationen existieren, könnte ein ganz neues Licht auf die Anfangszeit von Corona werfen.
Eine Regierungssprecherin antwortete auf NIUS-Anfrage: „Die Bundesregierung hat die Protokolle bereits vor der Gerichtsentscheidung weitestgehend aus Gründen der Transparenz herausgegeben, damit die Öffentlichkeit sich informieren kann. Auskunftsansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz können beschränkt sein, wenn es um Auswirkungen auf internationale Beziehungen geht. Das war auch hier der Fall, und dies hat das Verwaltungsgericht auch bestätigt.“
Ein weiterer Streitpunkt betraf die Schwärzung der Namen von Mitgliedern und Gästen des Expertenrats. Hier muss das Kanzleramt den Experten nun Gelegenheit zur Stellungnahme geben, ob sie ihre Namen offenlegen möchten. Bisher hat nur Virologe Hendrik Streeck Zustimmung signalisiert.
Haffner ist nicht zufrieden mit dem Urteil
Das Urteil wurde am Dienstag verkündet, es sendet allerdings vorerst nur ein Signal. So ist es ist noch nicht klar definiert, was konkret entschwärzt wird, sondern nur, was thematisch entschwärzt werden soll. Haffner ist trotzdem nicht zufrieden, insbesondere die Passagen über China werfen viele Fragen auf. Er zeigt Verständnis dafür, dass interne Beziehungen zu China gefährdet werden könnten, aber er ist auch der Meinung, dass das öffentliche Interesse schwerer wiege.
Haffner kündigte an, voraussichtlich in die nächste Instanz zu gehen, um auch die Offenlegung von Informationen zu erzwingen, die die mögliche Einflussnahme aus Industrie und Politik betreffen könnten. Das Urteil kann innerhalb eines Monats beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.
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