Wer ist die geheime Person, auf deren Befehl hin die Corona-Gefahr hochgestuft wurde?
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Seit das Magazin Multipolar vergangene Woche interne RKI-Protokolle veröffentlicht hat, die es zuvor frei geklagt hatte, wird eine der zahlreichen Schwärzungen besonders heiß diskutiert: Wer ist die Person, auf deren Anordnung die Risikobewertung für die Bevölkerung im März 2020 „hochskaliert“ wurde?
„Am WE wurde eine neue Risikobewertung vorbereitet. Es soll diese Woche hochskaliert werden. Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald xxx ein Signal dafür gibt“, protokollieren die Dokumente die internen Vorgänge im Robert Koch-Institut vom 16. März 2020:

Einen Tag später stufte das RKI seine Einschätzung des Risikos durch das Coronavirus für die Bevölkerung dann plötzlich von „mäßig“ auf „hoch“ herauf – und das, wo zu jener Zeit die Quote der positiven Tests nur leicht, von sechs auf sieben Prozent gestiegen war.
Doch wer ist die namentlich nicht genannte Person, von deren Freigabe das Heraufsetzen der Risikobewertung abhing? Und warum wurde der Name unkenntlich gemacht?
Abrupte Risiko-Hochstufung erfolgte laut BMG auf Weisung eines internen RKI-Mitarbeiters
Am Dienstag teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit, dass es sich bei dem geschwärzten Namen um einen Mitarbeiter des RKI handle. Das Ministerium reagierte damit auf Spekulationen, wonach die damalige Bundeskanzlerin persönlich das Go zur Änderung der Risiko-Einschätzung gab, oder Gesundheitsminister Spahn vorschickte.
Der BR-Journalist Markus Grill gab per X bekannt, dass es sich seinen Informationen zufolge um den aktuellen RKI-Präsident Lars Schaade handelt.
Einschätzung zu den #RKIFiles. Eins schon vorweg: Die geschwärzte Person im Protokoll vom 17.3.2020 ist nicht Jens Spahn oder ein anderer Politiker, sondern nach meinen Informationen Lars Schaade vom RKI. Also kein Beleg für den angeblichen polit. Einfluss https://t.co/2wCw8e4mYT
— Markus Grill (@m_grill) March 25, 2024
Multipolar hatte die unbekannte Person als „externen Akteur“ interpretiert, da die Hochstufung abrupt und ohne dokumentierten Diskussions- und Beratungsprozess erfolgte. Hätte ein solcher stattgefunden, so die Herleitung von Multipolar, gäbe es hierzu weitere Dokumente. Das ist allerdings laut der Kanzlei Raue, die das RKI im von Multipolar angestrengten Verfahren vertritt, nicht der Fall.
In einem Schreiben vom September 2023 an das Verwaltungsgericht Berlin heißt es hierzu: „Nach Abschluss dieser Prüfung bleibt es dabei, dass keine weiteren Dokumente vorhanden sind, die sich mit der Änderung der Risikobewertung am 17. März 2020 von ‚mäßig‘ auf ‚hoch‘ befassen.“ Und: „Informationen, die nicht vorhanden sind, kann die Beklagte nicht herausgeben.“
Rechtsanwalt vermutet Weisung eines hohen Militärfunktionärs
Auch wenn das BMG dementiert, dass es sich um einen externen Akteur handeln könnte, meint Rechtsanwalt Friedemann Däblitz: „Wo geschwärzt wird, da darf man auch über die Hintergründe und Umstände spekulieren.“
Er hat sich eingehend mit den Protokollen beschäftigt und sieht Indizien dafür, dass die Heraufsetzung der Risikobewertung auf Weisung eines hohen Militärs zurückgehen könnte, dem General Hans-Ulrich Holtherm.

General Dr. Hans-Ulrich Holtherm (links) am 4. März 2020 im Gespräch mit dem damaligen RKI-Chef Lothar Wieler.
So äußerte dieser in einem Interview am 30. Dezember 2020: „Dass mir im Rahmen der Fachaufsicht das RKI als nachgeordnete Behörde zugeordnet ist, hat Herr Prof. Wieler richtig dargestellt. Wir pflegen eine sehr kollegiale Zusammenarbeit, haben mehrfach wöchentlich ein Lage-Update und unsere Stäbe sind aufeinander abgestimmt. Wir können somit gemeinsam die notwendige Koordinierung von ministerieller Ebene zur Fachebene sicherstellen und von dort weiter in die Fläche, in den öffentlichen Gesundheitsdienst der Länder und in die Gesundheitsämter der Städte und Kommunen.“
Holtherm, so Däblitz, sei gegenüber dem damaligen RKI-Chef Lothar Wieler weisungsbefugt gewesen. „Die Annahme, es gäbe keine politische Weisung, weil ein RKI-Mitarbeiter am Ende das Signal gegeben hat, halte ich für falsch.“

Rechtsanwalt Friedemann Däblitz hat die RKI-Dokumente analysiert.
Däblitz zu NIUS: „Holtherm ist ein Experte in der Disziplin von Befehl und Gehorsam. Fachaufsicht heißt, der Bundeswehrgeneral konnte Herrn Wieler Weisungen erteilen. Sollte diese Spekulation zutreffen, beweist dies, dass das RKI sich vom wissenschaftlichen Anspruch maximal entfernt hat. Denn Wissenschaft erfordert – wie die Demokratie – nicht Befehl und Gehorsam, sondern gegenseitige Kritik und Kontrolle.“
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