Überparteilich. Populär.
Im April 2021 hob Richter Christian Dettmar die Maskenpflicht und weitere Corona-Schutzmaßnahmen an zwei Weimarer Schulen auf, indem er diese als Kindeswohlgefährdung einstufte. Diese Entscheidung wurde später von höheren Instanzen wieder kassiert, und Dettmar wurde der Rechtsbeugung beschuldigt. Diese Verurteilung wurde nun endgültig vom Bundesgerichtshof bestätigt. 2 Jahre auf Bewährung für den nun ehemaligen Richter. In meinen Augen eine fatale Fehlentscheidung.
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