100 Tagessätze je 130 Euro: AfD-Politiker Björn Höcke wegen verbotener Parole verurteilt
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Das Landgericht Halle hat am Dienstagabend ein Urteil gegen den AfD-Politiker Björn Höcke gefällt, der wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt war.
Höcke muss gemäß dem Urteil 100 Tagessätze je 130 Euro zahlen. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, die verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP wissentlich verwendet zu haben. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da eine Revision innerhalb einer Woche möglich ist.

Höckes Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau mit seinem Mandanten vor dem Landgericht Halle
Die strittige Äußerung fiel während einer Rede Höckes im Mai 2021 in Merseburg, Sachsen-Anhalt. Dabei sagte er: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Diese Schlussformulierung wurde als verbotene Losung eingestuft.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert und zusätzlich eine Geldstrafe von 10.000 Euro, vorzugsweise für gemeinnützige Zwecke. Höckes Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch und betonte, dass mit dieser Äußerung keine Verbindung zur NS-Zeit bestanden habe und die Verwendung der Parole nicht geplant oder vorbereitet gewesen sei.
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