Asylkompromiss: Führt er dazu, dass wir keinen mehr abschieben können?
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Ein Weihnachtswunder! Die Ampelregierung einigt sich auf ein Asyl-Paket, endlich wird hart in der Migrationskrise durchgegriffen ... Oder etwa doch nicht?
Die Ampelkoalition hat sich nun auf neue Regelungen bei den Themen Abschiebungen und Einbürgerungen geeinigt, doch vor allem beim Thema Rückführungen gibt es einen großen Haken.
Das sind die konkreten Änderungen:
- Künftig sollen Abschiebungen so wenig wie möglich angekündigt werden und auch nächtliche Abschiebungen sollen vereinfacht werden. Auf der Suche nach den Ausreisepflichtigen soll die Polizei zukünftig neben dem Wohnraum des Ausreisepflichtigen auch andere Wohnräume betreten dürfen – das war zuvor verboten.
- Der sogenannte Abschiebegewahrsam wird zeitlich mehr als verdoppelt. 28 statt zehn Tage soll dieser bald betragen, doch hier kommt der Haken: Ausreisepflichtige in Abschiebegewahrsam bekommen einen Pflichtverteidiger.
Das heißt: Wer kein Recht darauf hat, in Deutschland zu bleiben, bekommt einen von Steuergeld finanzierten Anwalt, der alles dafür tut, dass der Abzuschiebende, doch hierbleibt. - Elektronische Geräte, wie etwa Handys, sollen bei illegalen Einwanderern ohne große Hürden ausgelesen werden. So soll festgestellt werden, ob die Angaben des Einwanderers stimmen.
- Wer mehrere kleine Straftaten in Folge begeht oder antisemitische oder rassistische Gründe liefert, fällt künftig unter das „schwere Ausweisungsinteresse des Staates“.
- Die emotional diskutierten Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld) sollen Asylanten zukünftig erst nach 3 Jahren vollständig zugängig gemacht werden.

Anwälte für Ausreisepflichtige – finanziert vom Steuerzahler
Änderungen auch bei der Einbürgerung
Es soll einfacher werden, eine deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Wer selbst seinen Lebensunterhalt finanziert, kann bereits nach fünf statt acht Jahren einen deutschen Pass erhalten.
Eine Ausnahme: Wer als expliziter Antisemit auffällt, verspielt die Chance, deutscher Staatsbürger zu werden.
Was sich als Maßnahmenpaket tarnt, ermöglicht Ausreisepflichtigen durch die neue Maßgabe, einen Pflichtverteidiger stellen zu müssen, am Ende des Tages in Deutschland zu bleiben.
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