Beamter fünf Jahre lang beschäftigungslos im Homeoffice vergessen – 600.000 Euro Schaden
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Es klingt absurd, ist aber laut Bund der Steuerzahler tatsächlich passiert: Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain in Rheinland-Pfalz ließ einen Beamten fünf Jahre lang im Dauer-Homeoffice – arbeiten musste der Mann allerdings nie. Bezahlt wurde der beschäftigungslose Beamte trotzdem.
Der Verbandsgemeinde entstand durch den untätigen Beamten ein finanzieller Schaden von rund 600.000 Euro, denn neben seiner Besoldung erhielt der Mann Beihilfen und Anwartschaften für die Pension.
So kam es zu dem absurden Fall von Geld-Vernichtung: Anfang 2017 fusionierten die vorher selbstständigen Verbandsgemeinden Betzdorf und Gebhardshain. Um die Verwaltungen der beiden Gemeinden zusammenzuführen, wurde die Stabsstelle „Projektkoordination“ geschaffen und mit dem früheren Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde Betzdorf besetzt.
Fünf Jahre Däumchen drehen
Der Beamte hielt sich zunächst für etwa ein halbes Jahr im Rathaus auf, ohne dass ihm eine Arbeit zugeteilt wurde. Dann schuf man für ihn eine besondere Homeoffice-Regelung, sodass er ab dem 1. Juli 2017 zu Hause Däumchen drehen konnte – bis Ende Juli 2022.
Bekannt wurde der Fall erst 2023, als gegen den Bürgermeister wegen des Verdachts der Untreue ermittelt wurde. 2024 durchsuchten die Behörden das Rathaus.

Besondere Homeoffice-Regelung, sodass ein Mann ab 1. Juli 2017 zu Hause Däumchen drehen konnte - in Deutschland möglich (Symbolbild)
Die Kommunalaufsicht kam schließlich zu dem Schluss, dass es keinen konkreten Grund für das Dauer-Homeoffice des Beamten gegeben habe. Dem Bund der Steuerzahler teilte die Kommunalaufsicht mit, dass sie davon ausgehe, der Bürgermeister habe den Beamten aus „persönlichen Gründen“ freigestellt.
Keine Verletzung der Dienstpflicht
Auch seien dem Bürgermeister und seinem Büroleiter bewusst gewesen, dass der Beamte daheim beschäftigungslos war. Dem Beamten selbst sei wiederum keine Verletzung seiner Dienstpflicht vorzuwerfen, da sein Homeoffice von der Leitung angeordnet wurde. Dafür, dass ihm keine Aufgaben zugeteilt wurden, konnte der Beamte nichts. Die Verbandsgemeinde hatte nicht einmal die für einen Homeoffice-Arbeitsplatz erforderliche technische Ausstattung gestellt. Die Kommunalaufsicht spricht von einem „gewollten Kaltstellen“.
Womöglich muss nun der verantwortliche Bürgermeister für den entstandenen Schaden aufkommen. Die Verbandsgemeinde hat beschlossen, eine Schadenersatzklage einzureichen.
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