Bürokratie-Irrsinn: Kaffeegeruch stoppt Bauprojekt mit 800 Wohnungen
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In Deutschland fehlen 555.000 Wohnungen, allein in Hamburg rund 20.000. Bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper, die Mieten steigen – von Berchtesgaden bis Kiel.
Im Hamburg ist ein Prestige-Bauprojekt geplant, das die Wohnungsmisere zumindest im Osten der Hansestadt hätte mindern können. Auf einem 3,8 Hektar großen Areal sollten neben dem Wohnpark zwei Kitas, ein Supermarkt sowie ein Sportzentrum entstehen – ein Projekt für altersgerechtes und familienfreundliches Wohnen. Doch die geplante Fertigstellung des 240-Millionen-Euro-Projekts im Jahr 2027 rückt in weite Ferne. Der Grund: Es riecht nach Kaffee.

Osterbrookhöfe: Hier sollten mehr als 800 Wohnungen entstehen.
Eine Schule und eine Kita leben seit Jahren mit Kaffeegeruch
Tchibo betreibt an der Wendenstraße seit Jahrzehnten seine Stammrösterei. Die ist den Unternehmensangaben zufolge auf dem neuesten Stand der Technik und erfüllt alle Emissionsvorgaben. Die Geruchsausstöße sind tatsächlich kein Problem – zum Beispiel für die Grundschule und einen Kindergarten direkt nebenan. Aber für Wohnungsneubau gelten andere Regeln. Die Umsetzung hakt am EU-Emissionsschutzrecht. Deshalb muss das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Baupläne nun stoppen.
Dass aus den Schornsteinen bei Tchibo regelmäßig der Duft frisch gerösteter Bohnen zieht, ist zwar für viele Anwohner angenehm. Aber dennoch gilt diese Tatsache juristisch als „Geruchsbelästigung“ und könnte die Wohnqualität auf „Dauer beeinflussen.“ Wer die Kosten für die Verzögerung übernehmen muss, wird noch geklärt.
TA-Luft schlägt zu
Wie Bild zuerst berichtete, hat die Stadt Hamburg in Abstimmung mit Tchibo eine umfassende Geruchsuntersuchung nach den Vorgaben der Technischen Anleitung Luft (TA-Luft) beauftragt. Das Regelwerk legt bundesweit zulässige Emissionswerte für verschiedene Baugebiete fest. Ziel ist es, technische Maßnahmen zu identifizieren, mit denen die Emissionen so reduziert werden, dass „gesundes Wohnen möglich ist“, wie es heißt. Denn „im Interesse der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner müssen gesunde Wohnverhältnisse gesichert werden“, heißt es beim Bezirksamt Mitte. Anders als für Bestandsbauten gelten für Neubau-Projekte in Sachen Geruch und Lärm strengere Grenzwerte.
Das Ergebnis: „Es gibt konkrete und wirksame Maßnahmen, die technisch umsetzbar sind“, so das Hamburger Bezirksamt. Wie der NDR berichtet, soll es sich dabei um neue Filteranlagen und einen höheren Schornstein handeln.
Bis die erforderlichen Entscheidungen von der TA-Luft genehmigt und dann auch umgesetzt sind, vergehen bestimmt Monate, wenn nicht Jahre. Bis dahin wiehert der Amtsschimmel.
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