Der Schnüffel-Staat: Warum darf der Verfassungsschutz meinen Kontostand abfragen?
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Nicht nur die Abrufe von Kontodaten durch Finanzämter und Gerichtsvollzieher steigen seit Jahren rasant – mittlerweile sind es knapp 1,4 Millionen Konten pro Jahr. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz zeigt ein gesteigertes Interesse an Kontodaten von Personenkreisen, die der Behörde als extremistisch gelten.
NIUS liegen exklusive Zahlen aus dem Finanzministerium vor, die zeigen, wie die Inlandsgeheimdienste, darunter auch der Verfassungsschutz, die Überprüfung von Kontodaten immer weiter ausweitet. In den Jahren 2005 und 2010 gab es laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer keine Kontoabfragen durch die Inlandsgeheimdienste. 2015 waren es 63 Kontoabrufe, fünf Jahre später 91. Mit dem Wechsel zur Ampel-Koalition stieg die Schnüffelei rasant an – von zunächst 606 Kontoabfragen im Jahr 2022 auf 984 im vergangenen Jahr.
Ein Absinken dieser Kontoanfragen ist nicht abzusehen, vor allem da der „Kampf gegen Rechts“ für Nancy Faesers Innenbehörde und den ihr nachgelagerten Verfassungsschutz von zentraler Bedeutung ist. Die Zusammenarbeit mit Finanzinstituten soll ohnehin intensiviert werden. Schon jetzt heißt es aus dem Innenministerium: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz tauscht sich eng mit dem Finanzsektor aus, um diesen für die Problematik von Finanzströmen und -transaktionen in Zusammenhang mit Rechtsextremismus zu sensibilisieren.“

BKA-Chef Münch, VS-Präsident Haldenwang und Innenministerin Nancy Faeser.
Rechtsextreme Netzwerke austrocknen
Passend dazu hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) gemeinsam mit Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang (CDU) am 13. Februar ein neues Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus vorgelegt. Eine der 13 angekündigten Maßnahmen: „Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke austrocken“.
Der Staat will an das Geld der vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppen: „Wir wollen ihnen ihre Einnahmen entziehen“, drohte Faeser damals. Doch auch diejenigen, die an vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppen spenden, sollen künftig in den Fokus der Sicherheitsbehörden geraten: „Niemand, der an eine rechtsextreme Organisation spendet, darf unerkannt bleiben“, so Faeser.
Das Problem: Der Gesetzgeber setzt den Behörden bislang klare Grenzen, da die Befugnis für Finanzermittlungen auf volksverhetzende und gewaltorientierte Bestrebungen beschränkt ist. Faeser will das Bundesverfassungsschutzgesetz daher so ändern, dass es auf das „Gefährdungspotenzial“ ankommt, für das schwammige Faktoren wie „Aktionspotenzial“ oder „gesellschaftliche Einflussnahme“ relevant sein könnten. „Außerdem sollen Verfahren schneller und unbürokratischer werden“, verkündet die Bundesregierung.
Von der AfD kommt scharfe Kritik
Wie das konkret aussehen soll, ist noch unklar. Was oder wen das „Gefährdungspotential“ genau umfassen soll, bleibt ebenfalls im Dunkeln. Der „Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung“ sei dazu „noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die AfD-Anfrage.

AfD-Politiker René Springer kritisiert das Vorgehen des Verfassungsschutzes.
„Das neue Maßnahmenpaket von Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat unter dem Deckmantel der Rechtsextremismusbekämpfung vor allem eines zum Ziel: die Stärkung ihres geheimdienstlichen Machtapparats und die politische Verfolgung der Opposition“, kritisiert AfD-Politiker René Springer. „Künftig soll der Verfassungsschutz die Finanzströme unliebsamer politischer Gegner noch einfacher durchleuchten können. Dieser unsägliche Vorgang zeigt ein- mal mehr: Die größte Gefahr für unsere Demokratie ist Nancy Faeser.“
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