Die Sylt-Chronik: Hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsergebnis bis nach der Bundestagswahl verschwiegen?
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Im Mai 2024 steht das Land Kopf: Im Edelclub „Pony“ in Kampen auf Sylt stimmen mehrere junge Menschen die Parole „Ausländer raus!“ an, als die „Gigi D’Agostino“-Hymne „L’Amour toujours“ ertönt. Videoaufnahmen davon gehen durch die sozialen Netzwerke. Die Personen werden an die Öffentlichkeit gezerrt, verlieren mitunter ihre Jobs. Politiker sind außer sich. Nun aber kommt heraus: Die Ermittlungen wegen Volksverhetzung wurden eingestellt.
Am 19. Mai hatte der legendäre Edelclub „Pony“ in Kampen zur Party geladen. Im Außenbereich des Lokals feiern zahlreiche junge Leute, von denen einige auf der Terrasse die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ anstimmen, als der Song „L’Amour toujours“ ertönt. Sie filmen sich dabei: Auf dem Video taucht zunächst eine Frau im Vordergrund auf, die den Text mitsingt, danach schwenkt die Kamera auf zwei Männer. Im hinteren Bildausschnitt reckt ein junger Mann seinen rechten Arm nach oben und imitiert mit seinen Fingern einen Hitlerbart.
Das 14-sekündige Video des Vorfalls wandert zunächst durch WhatsApp-Gruppen, bevor es am 23. Mai in den sozialen Netzwerken viral geht. Bei der Staatsanwaltschaft Flensburg gehen zahlreiche Onlineanzeigen und das entsprechende Video ein. „Wir haben dann in den frühen Morgenstunden ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, verkündet Staatsanwalt Thorkild Petersen-Thrö am 24. Mai bei RTL aktuell. „Diese Parolen sind aus unserer Sicht strafbewehrt.“
„Wir sind tief schockiert“
Auch in den 20-Uhr-Nachrichten der ARD-Tagesschau wird ausführlich über den rassistischen Vorfall berichtet. „Wir sind tief schockiert“, schreibt anschließend „Pony“-Inhaber Tim Becker in einer Stellungnahme. „Bei uns ist jeder Gast, unabhängig von der Ethnie, herzlich willkommen. Wir werden dieses widerliche Verhalten anzeigen und alle strafrechtlichen Möglichkeiten nutzen“, heißt es weiter. Laut eigenen Angaben erhalten die Betreiber des Clubs Morddrohungen.
Für eine der zu sehenden Personen hat der Vorfall auch berufliche Konsequenzen. Die Influencerin Milena Karl kündigt ihrer Angestellten, einer jungen Studentin aus Hamburg, „mit sofortiger Wirkung“. Auch eine Agentur reagiert prompt und kündigte ihrem Arbeitnehmer, der auf dem Sylt-Video zu sehen ist, fristlos. Eine Sprecherin des Unternehmens Serviceplan erklärte: „Die Serviceplan Group ist ein weltoffenes Unternehmen und lebt ihr Leitbild der Stärke durch Vielfalt in allen seinen Houses of Communication mit 6.000 Kolleg:innen aus mehr als 50 Ländern weltweit täglich. Rassismus wird innerhalb der Agenturgruppe in keiner Form geduldet. Als der Vorfall bekannt wurde, hat die Serviceplan Group sofort gehandelt und eine fristlose Kündigung ausgesprochen.“
Die Welle der Empörung ist nach Veröffentlichung des Videos gigantisch: Zahlreiche Politiker sehen sich genötigt, sich zu dem Video betrunkener Rich-Kids auf Sylt zu äußern. Einige fordern harte Strafen. „Ganz klar: Solche Parolen sind ekelig, sie sind nicht akzeptabel“, erklärt Bundeskanzler Olaf Scholz am 24. Mai. „Ich gehe davon aus, dass man solche verfassungsfeindlichen Parolen dann auch bestraft“, meint Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) auf der 75-Jahres-Feier zum Grundgesetz, die am selben Tag stattfindet. „Wir müssen dieses Strafrecht anwenden und vielleicht auch mal mit einer Höchststrafe belegen.“ Mit diesem Video könne man die Personen genau identifizieren, die da mitgegrölt hätten. „Und ich hoffe, die bekommen eine anständige Strafe“, so Bas.
Die Ermittlungen waren frühzeitig abgeschlossen
Auf Antrag der Frau aus dem Video erlässt das Landgericht München schließlich am 12. Juni 2024 eine einstweilige Verfügung. Darin untersagt das Gericht der Bild-Zeitung bzw. dem Axel Springer Verlag, die Verbreitung des unverpixelten Videos und der zahlreichen Screenshots sowie die Nennung ihres Vornames.
Die Sicherheitsbehörden ermitteln unterdessen monatelang gegen die Frau und drei Männer. NIUS fragt immer wieder nach einem Zwischenstand. Am 6. Dezember 2024 teilt der verantwortliche Staatsanwalt auf Anfrage mit: „Wir sind in den letzten Zügen, ich hoffe, über den Jahreswechsel eine offizielle Stellungnahme abgeben zu können.“ Doch wochenlang passiert nichts.
Auf nochmalige Nachfrage im Februar wird klar: Die Ermittlungen im Fall Sylt sind abgeschlossen. Staatsanwalt Petersen-Thrö erklärt gegenüber NIUS am 9. Februar: „In dem Verfahren betreffend die Ereignisse im Pony sind die Ermittlungen abgeschlossen. In Abstimmung mit der Behörde des Generalstaatsanwalts ist eine abschließende Entscheidung in den kommenden Wochen zu erwarten. Vor einer Information der Presse werden nach Abschluss aber zunächst die Beschuldigten bzw. ihre Verteidigungen zu informieren sein. Ich muss Sie leider noch um Geduld bitten.“
Dennoch wird der Öffentlichkeit wieder mehrere Wochen lang nichts mitgeteilt. Wollte man die Bundestagswahl abwarten, um dann zu erklären, dass es für keine Anklage reicht?
Am 24. April veröffentlicht die Staatsanwaltschaft Flensburg schließlich eine Pressemitteilung. Das Rufen der Parolen „Ausländer raus! Deutschland den Deutschen!“ erfüllt demnach nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Der „winkende Gruß“ mit ausgestrecktem Arm unter gleichzeitiger Andeutung eines „Hitlerbärtchens“ erfüllt laut Staatsanwaltschaft hingegen den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Diese hatte ein junger Mann laut Ansicht der Ermittler gezeigt. Sie wirft ihm vor, den rechten Arm gehoben und diesen zeitweise zu einem „winkenden Gruß“ ausgestreckt zu haben. Mit der anderen Hand soll er ein „Hitlerbärtchen“ angedeutet haben.

Der Club Pony in Kampen auf Sylt
Zahlreiche Fälle werden eingestellt
Die Einstellung des Verfahrens kommt jedoch nicht wirklich überraschend. Immer wieder kam es seit Oktober 2023 zu entsprechenden „Ausländer raus“-Gesängen – in Parks, im öffentlichen Nahverkehr, meist jedoch in Clubs und Diskotheken. Die Behörden reagierten panisch. Mitunter kam es zu Hausdurchsuchungen oder zur Beschlagnahmung von Telefonen.
Am Ende stand jedoch fast immer fest: Die Staatsanwaltschaft muss die Ermittlungen einstellen. Das bloße Rufen der Parole ist nicht strafbar, wie zahlreiche Beispielfälle zeigen:
- Bergholz, Oktober 2023
In einem kleinen Ort in Mecklenburg-Vorpommern tritt das Phänomen am 14. Oktober 2023 erstmals auf: Junge Leute singen bei einem Erntefest die Zeilen „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ über die Melodie von „L’Amour toujours“ des italienischen DJs Gigi D’Agostino. Ein Video des Vorfalls sorgt in Politik und Medien für Entsetzen. Seitdem verbreitet sich das „Meme“ in ganz Deutschland. Es gibt zahlreiche Nachahmerfälle.
Nach monatelangen Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gibt die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Ende Juni bekannt: Das Verfahren gegen vier Beschuldigte, einer von ihnen ist der Sohn des Bürgermeisters von Pasewalk, wird „mangels hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt. Die „Ausländer raus“-Rufe sind keine Straftat. - Neukalen, Februar 2024
Anfang Februar kommt es in der Diskothek Neukalen in Mecklenburg-Vorpommern zu einem weiteren „Gigi D’Agostino-Fall“. Der Autor des Polizeiberichts berichtet ausführlich über die „sogenannte Abisinth-Party“ am 3. Februar: „Kurz nach Mitternacht spielte der DJ auf dem ‚Oldie Dancefloor‘ eine Playlist, die neben weiteren Titeln auch den Song ‚L’Amour toujours‘ von Gigi D’Agostino beinhaltete. Plötzlich ertönte zur Melodie die Textumwidmung ‚Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!‘ in Sprech- und Schreigesängen. Insgesamt fünf Personen stimmten die entsprechenden Textzeilen zu dem Lied an. Sie wurden durch Zeugen gefilmt. Daraufhin eingeleitete und umfangreiche Ermittlungen haben dazu geführt, dass fünf Tatverdächtige, darunter eine 21-jährige Greifswalderin sowie ein 17-Jähriger und ein 22-Jähriger aus Neukalen und Ferdinandshof eindeutig identifiziert werden konnten.“
Die Kriminalpolizei führt anschließend „aufgrund des Straftatbestandes der Volksverhetzung nach § 130 StGB“ Hausdurchsuchungen bei den Jugendlichen durch und beschlagnahmt ihre Mobiltelefone, um „Aufschluss über den Tatablauf und weitere Tatverdächtige“ zu erhalten.
Seltsam ist vor allem der letzte Absatz der Pressemitteilung, in der Nachahmer gewarnt werden: „Die Kriminalpolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich in Fällen wie dem oben genannten nicht um ein Bagatelldelikt oder gar um einen Jugend-Streich handelt, sondern um eine Straftat nach § 130 StGB (Volksverhetzung).“ Zum einen ist es nicht die Angelegenheit der Kriminalpolizei eine Strafbarkeit festzustellen, sondern Sache des Gerichts. Zudem stellen derzeit zahlreiche Staatsanwaltschaften entsprechende Ermittlungen ein.
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg antwortet auf Nachfrage von NIUS: „Ob und in welchem Fall eine Handlung als Angriff auf die Menschenwürde gemäß § 130 Abs. 1 StGB zu beurteilen ist, bleibt stets eine Einzelfallentscheidung, die bestimmt wird durch die ermittelten Tatsachen und die sich anschließende rechtliche Bewertung. Daher können lediglich scheinbar gleiche Fälle zu unterschiedlichen Abschlussentscheidungen führen. Da die Ermittlungen im ‚Neukalener-Fall‘ jedoch noch nicht abgeschlossen sind, verbietet sich gegenwärtig ein unmittelbarer Vergleich.“ Auch am Dienstag hieß es von Seiten der Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen „noch nicht abgeschlossen“ sind. - Magdeburg, Mai 2024
Am Magdeburger Dom fährt am Abend ein PKW vorbei, aus dem laute Musik dröhnt. Ein Zeuge vernimmt durch die „geöffnete Scheibe der Beifahrertür“, dass „unter anderem zu einem Lied von Gigi D’Agostino ‚Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!‘ gesungen wurde“. Pflichtbewusst ruft er die Polizei, die eine Fahndung einleitet. Im Breiten Weg halten sie den Wagen und die zwei Insassen an. „Der PKW sowie die beiden männlichen Insassen wurden daraufhin nach möglichen Tonträgern durchsucht, woraufhin die Mobiltelefone als mögliche Tatmittel beschlagnahmt wurden“, berichten die Magdeburger Beamten. „Gegen die beiden Fahrzeuginsassen, zwei Magdeburger im Alter von 22 und 27 Jahren, wurde zudem ein Ermittlungsverfahren zum Verdacht der Volksverhetzung eingeleitet.“ Das wurde jedoch mittlerweile eingestellt. „Das Verfahren ist gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. Die sichergestellten Mobiltelefone wurden den vormals Beschuldigten herausgegeben“, teilt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von NIUS mit. - Cochem, Juni 2024
Mitte Juni treffen sich acht junge osteuropäische Frauen an einem beliebten Aussichtspunkt im rheinland-pfälzischen Cochem. Sie sind alle im Alter zwischen Anfang 20 und Mitte 30, keine der Frauen hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Polizei berichtet: „Inspiriert von einem TikTok Video sangen die Damen lautstark den Liedtext ‚Deutschland den Deutschen – Ausländer raus‘. Die Gesänge wurden von Anwohnern wahrgenommen, die die Polizei informierten. Den Damen wurde das weitere Absingen des Textes untersagt und ihnen wurde ein Platzverweis erteilt.“
Den osteuropäischen Frauen, von denen nur eine gebrochen Deutsch gesprochen habe, drohe nun ein Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung, schreibt die Polizei. Fast alle Frauen stammen demnach aus der Ukraine, eine aus Bulgarien und eine aus Georgien. In allen Fällen würden sich die Vernehmungen schwierig gestalten, da stets ein Dolmetscher hinzugezogen werden müsse. Auf Nachfrage von NIUS erklärt die Staatsanwaltschaft Koblenz: „Das Verfahren wurde am 8. August 2024 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden konnte, welche einzelnen Beschuldigten genau die Liedzeilen gesungen haben (sollen).“ - Osterode, Juli 2024
Der vorerst jüngste Fall geschieht in Niedersachsen, wo eine Kabinenparty eskaliert. Auf einem Sportplatz in Osterode (Kreis Göttingen) sollen mehrere männliche Personen am Samstag gegen 19:20 Uhr zu dem Lied „L’ Amour toujours“ von Gigi D’Agostino die Parole „Deutschland den Deutschen und Ausländer raus“ gesungen haben. Zeugen rufen die Polizei. Die Beamten treffen in der Umkleide zehn Männer im Alter zwischen 20 und 34 Jahren. Gegen jeden von ihnen wird ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung eingeleitet. Doch das Ermittlungsverfahren wird am 21. August 2024 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
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