Ehrenmorde, Messerangriffe, falsches Alter: Die Gewaltakte Afghanistan
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Die Eltern einer 15-Jährigen sitzen in Untersuchungshaft, nachdem die Leiche ihrer Tochter am Rheinufer in Worms gefunden wurde. Vater (39) und Mutter (34) sind afghanische Staatsbürger. Ihnen soll der Lebenswandel ihrer Tochter nicht gefallen haben – erste Ermittlungen sprechen für einen „Ehrenmord“.
Der Fall ist aktuell, NIUS berichtete bereits darüber.
Das mutmaßliche Verbrechen steht in einer Reihe von mehreren Gewaltdelikten, die von Afghanen begangen worden sind und Deutschland in den vergangenen Wochen erschüttert haben.

Ermittler sichern Spuren am Rheinufer in Worms-Rheindürkheim – 115 Kilometer entfernt von Pirmasens, wo die tatverdächtigen Eltern gemeldet waren.
Schwere Messergewalt in Sachsen-Anhalt und Bayern
Erst am Freitag hat in Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt ein Afghane während einer privaten Fußballparty drei Personen mit einem Messer angegriffen. Zwei Personen wurden schwer verletzt. Vor dem Angriff hatte der Afghane bereits einen Landsmann in einer Plattenbausiedlung getötet. Polizisten erschossen den Angreifer, als er im Begriff war, auch sie anzugreifen. Inzwischen steht fest, dass der 27-jährige S. als Flüchtling nach Deutschland kam – und immer wieder für Ärger sorgte, wie Nachbarn der BILD erzählt haben.
Nur einen Tag später, am Samstag, zückt ein 17-jähriger Afghane im Klenzpark in Ingolstadt ein Messer und sticht auf einen 24-jährigen Mann ein. Der Tatverdächtige flieht und wird einige Stunden später von der Polizei festgenommen. Das Opfer kommt schwer verletzt ins Krankenhaus und muss notoperiert werden. Auch er soll Afghane sein.

Ermittler im Klenzpark in Ingolstadt sichern Spuren.
Islamismus verschränkt sich mit Rohheitsdelikten
Bereits Ende Juni sorgte der Afghane Sulaiman Ataee für bundesweite Schlagzeilen: Der 26-Jährige attackierte mit einem Messer die Kundgebung des Islamkritikers Michael Stürzenberger auf dem Marktplatz in Mannheim. Insgesamt verletzte der Angreifer sechs Personen. Der 26-jährige Polizist Rouven L. verstarb später an Verletzungen im Nacken- und Kopfbereich, die Ataee ihm zugefügt hatte.
Schnell stellten Ermittler ein islamistisches Tatmotiv fest: So soll sich Sulaiman Ataee, der 2013 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam und jahrelang trotz abgelehntem Asylantrag hierzulande leben konnte, radikalisiert haben. Nachbarn berichteten über Versuche Ataees, sie zum Übertritt zum Islam zu bewegen, unter anderem mittels verschenkter Korane. Spuren im Internet deuten darauf hin, dass Ataee Propagandamaterial von ISPK und Al-Qaeda nicht nur konsumiert, sondern auch verbreitet haben soll.
Keine zwei Wochen später kommt es zu einer brutalen Messerattacke an der Mainpromenade in Frankfurt. Dabei soll ein 19-jähriger Afghane auf eine 41-jährige Ukrainerin eingestochen haben, die auf einer Parkbank saß. Bei der Frau soll es sich nach derzeitigem Ermittlungsstand um ein Zufallsopfer handeln; der Täter, Mohammad Zaman A., soll seit knapp neun Monaten in Deutschland leben und besaß eine Aufenthaltsgestattung. Zuletzt soll er in einer Asylunterkunft in Ladenburg in Baden-Württemberg gelebt haben. Ob auch in diesem Fall ein islamistisches Tatmotiv existieren soll, ist Gegenstand laufender Ermittlungen.
Lesen Sie auch bei NIUS: Die Akte Sulaiman A.: „Alles deutet auf einen IS-inspirierten Anschlag hin“

Der Polizist Rouven L. aus Mannheim starb an den Verletzungen, die ihm der afghanische Messerangreifer Sulaiman Ataee zugefügt hatte.
Immer wieder Probleme mit der Altersfeststellung
Aus Polizeikreisen heißt es, dass Ermittler – neben der Rohheit der Delikte und wiederholten Verwendung von Messern – auf ein Phänomen im Umgang mit afghanischen Tätern immer wieder stoßen: das der ungeklärten Identitäten und falschen Altersangaben. „Besonders im Umgang mit Minderjährigen und Heranwachsenden ist es schwierig zu verifizieren, in welchem Alter potenziell Tatverdächtige sind“, sagt eine Polizeiquelle gegenüber NIUS. Um zu entscheiden, ob Jugendstrafrecht für Mord und Totschlag angewandt würde, sei es im Zweifelsfall wichtig zu wissen, ob jemand 17 oder 25 Jahre alt ist. „Nicht wenige der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind Erwachsene, die sich mit falschen Altersangaben und Identitäten in Deutschland aufhalten“, heißt es aus Polizeikreisen.
Diese Erkenntnisse aus Polizeikreisen lassen Erinnerungen an den Mordfall von Mia V. aus Kandel aus dem Jahr 2017 wach werden. Damals erstach der afghanische Flüchtling Abdul D. eine 15-Jährige in einem Drogeriemarkt in der Südpfalz. Der Fall sorgte für bundesweites Entsetzen und warf ein Schlaglicht auf die unzureichende Altersfestellungsprozesse bei Flüchtlingen aus Afghanistan: Aufgrund der Altersangabe im Asylverfahren gingen Behörden davon aus, dass Abdul D. zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alt gewesen war. Schlussendlich stellten ärztliche Gutachten jedoch fest, dass der Täter zur Tatzeit vermutlich zwischen 20 und 21 Jahren alt war, mindestens aber 17.

Ein „unbegleitet minderjähriger Flüchtling“ aus Afghanistan erstach die 15-jährige Mia V. aus Kandel in einer Drogerie.
Wie die Rheinpfalz berichtet, gebe es auch am Alter der getöteten 15-Jährigen, die am Rheinufer in Worms gefunden wurde, Zweifel am tatsächlichen Alter. So heißt es unter Berufung auf Quellen, die die Familie gekannt haben: „Die junge Frau sei tatsächlich bereits älter gewesen, habe sich aber als jünger ausgegeben.“
Auch Doppelidentitäten und verschiedene Schreibweisen afghanischer Namen fordern Sicherheitsbehörden heraus. Der Attentäter von Mannheim firmierte etwa sowohl unter dem Nachnamen Ataee, wie Behörden ihn kennen, als auch unter dem Nachnamen Atai, den er selbst in sozialen Medien und dem Internet nutzte.
Überrepräsentation in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik
Bemerkenswert erscheint dabei, dass sich die Zahl der in Deutschland lebenden Afghanen im Zeitraum zwischen 2013 und 2023 von 67.000 auf 419.000 erhöht hat. Dies entspricht einem Plus von 535 Prozent innerhalb von zehn Jahren. Obwohl es immer wieder massive Probleme mit verübten Straftaten gibt, ließ Deutschland jährlich Afghanen in fünfstelligem Bereich einwandern. Damit ist Deutschland das Land mit der größten afghanischen Diaspora in Europa; nur die angrenzenden Staaten Iran und Pakistan beherbergen aktuell mehr afghanische Staatsbürger als die Bundesrepublik.

Wächst rasant: die Anzahl der Afghanen in Deutschland (Quelle: Instagram/Krautzone)
In der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik ist die Überrepräsentation von Afghanen bei schweren Delikten eindeutig. Pro 100.000 Einwohner stellen Afghanen 80 Tatverdächtige bei Vergewaltigungsfällen – also zehnmal so viele wie deutsche Staatsbürger (8). Noch eindeutiger fällt die Statistik bei Messerangriffen aus: So kommt die Statistik bei Afghanen auf 20 Messertaten pro 100.000 Afghanen; die Zahl von Deutschen ist mehr als 20-mal niedriger (0,9).
Vater des Opfers aus Worms war vorbestraft
Auch deshalb gewinnt die Debatte um Rückführungen nach Afghanistan an Dynamik – trotz der Tatsache, dass in Kabul unlängst die islamistischen Taliban die Macht übernommen hatten.
Vergangene Woche sprach sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) für Abschiebungen an den Hindukusch aus. Auch Vertreter von CDU und AfD preschten mit Forderungen für Ausweisungen nach Afghanistan vor. Einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa für BILD zufolge befürworten 93 Prozent der Deutschen Ausweisungen nach Afghanistan. Und die regierenden Taliban zeigten sich bereits offen, abgelehnte Asylbewerber aus Deutschland wieder in ihrer Heimat aufzunehmen. In einer vom afghanischen Außenministerium veröffentlichten Botschaft hieß es, man „hoffe“, dass Deutschland und Afghanistan „auf diplomatischem Wege zusammenkommen können, um die Rechte von Bürgern so zu sichern, dass afghanische Nationalbürger kein ungewisses Schicksal erleiden“.

Die Taliban können sich vorstellen, mit Deutschland zu kooperieren, um abgelehnte Afghanen wieder aufzunehmen.
Inwiefern Ausweisungen auch bei den Tatverdächtigen aus Pirmasens, die die Eltern des in Worms gefundenen Mädchens waren, möglich gewesen sind, wird sich zeigen. Nach Informationen von NIUS warteten Ermittler am Dienstag noch auf Informationen über den aufenthaltsrechtlichen Status der Beschuldigten.
Fest steht: Ein unbeschriebenes Blatt war der tatverdächtige Afghane, der seine 15-jährige Tochter getötet haben soll, nicht. Bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken sollen drei Strafverfahren gegen den Vater laufen, unter anderem wegen Körperverletzung und Vergehen nach dem Gewaltschutzgesetz.
Unter Letztere fallen etwa auch der Tatbestände der häuslichen Gewalt.
Auch bei NIUS: Gastbeitrag von Hans-Georg Maaßen: Abschiebungen sind möglich – auch nach Afghanistan und Syrien!
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