Gericht hat entschieden: Polizeieinsatz gegen Schlumpf-Schülerin war rechtswidrig
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Im Februar 2024 holte die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern eine Schülerin aus dem Unterricht, weil sie ein Schlumpf-Meme gepostet hatte. Jetzt kommt heraus: Die Gefährderansprache der Polizei gegenüber der Jugendlichen, die unter dem Namen Loretta bekannt wurde, ist rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Greifswald.
Die Schülerin einer Schule in Ribnitz-Damgarten hatte geklagt, nachdem sie im Februar 2024 während des laufenden Unterrichts aus ihrer Klasse geholt worden war. Der Grund: Der Schulleiter der Schule hatte eine anonyme E-Mail mit der Information erhalten, dass die Klägerin staatschutzrelevante Inhalte in sozialen Netzwerken auf ihrem TikTok-Account verbreite. Die Polizeibeamten warteten auf dem Flur, begleiteten die Schülerin zum Sekretariat zurück und führten dort eine Gefährderansprache durch. Loretta hatte auf TikTok ein Video mit dem Satz gepostet: „Was haben Deutschland und die Schlümpfe gemeinsam? Sie sind blau.“ Eine Sympathie-Bekundung für die AfD.
Im exklusiven Gespräch mit NIUS sprachen Mutter und Tochter damals über die Ereignisse:
In einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung des Gerichts heißt es: „Es hätte mildere Maßnahmen gegeben, als die Schülerin sofort aus dem laufenden Unterricht zu holen und mit ihr vor den Augen der Schulöffentlichkeit in Begleitung von Polizeibeamten ins Sekretariat zu gehen. Gegen das Urteil steht dem Beklagten der Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht offen.“
Die Gefährderansprache habe die Schülerin in ihren Rechten verletzt. Zur Begründung führte die zweite Kammer aus, dass die Art und Weise der Durchführung der Maßnahme unverhältnismäßig war.
Offenbar hatte sich sogar die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern in den Fall eingeschaltet, um mit anonymen Behauptungen die Glaubwürdigkeit der damals 16-jährigen Schülerin zu beschädigen und sie als mögliche Rechtsextremistin darzustellen. Ein schwerwiegender Vorgang, da es sich um eine noch nicht volljährige Person handelt, die zumindest in ihrem Umfeld für alle identifizierbar ist und einer Straftat nicht einmal verdächtigt wurde. Gegenüber NIUS sagte Lorettas Mutter, dass ihre Tochter mit „Alle-hassen-Nazis!“-Sprechchören in der Schule empfangen worden sei.
Die Screenshots, die zu dem Polizeieinsatz führten, beschrieb die Polizei gegenüber der Welt detailliert wie folgt:

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