Hälfte der Empfänger Migranten: Sechs Wahrheiten über das Bürgergeld
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Solidarisch, gerecht, sinnvoll: Um das Bürgergeld ranken sich viele Mythen. NIUS verrät Ihnen sechs Wahrheiten über die neue Grundsicherung, die Sie bislang noch nicht kannten:
1. Knapp die Hälfte der Bürgergeld-Empfänger sind Migranten.
Von insgesamt rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfängern haben etwa 2,9 Millionen die deutsche Staatsbürgerschaft (Stand März). Das entspricht 53 Prozent. Die restlichen knapp 2,6 Millionen Empfänger, also 47 Prozent, sind Migranten.
Der Anteil an Bürgergeld-Empfängern ist unter Ukrainern in Deutschland besonders hoch: 65,6 Prozent von Ihnen beziehen die staatliche Leistung. Bei Syrern sind es 55,1 Prozent, außerdem 47,1 Prozent bei Afghanen, 41,7 Prozent bei Irakern und 16,2 Prozent bei Türken. Hingegen beziehen nur etwa 5,3 Prozent der Deutschen Bürgergeld.
2. Im ersten Bürgergeld-Jahr werden Miet- und Heizkosten ohne Einschränkung übernommen.
Auch Miete und Heizkosten von Bürgergeld-Beziehern werden übernommen. Eigentlich zahlt das Jobcenter nicht jede Wohnung, sondern nur solche mit angemessener Größe.
Das Absurde: Diese Regel gilt erst nach einem Jahr. Wer erstmals Bürgergeld erhält, bekommt die tatsächliche Miete sowie die Kosten für Heizung und sonstige Nebenausgaben im ersten Jahr ohne Einschränkungen finanziert – beispielsweise auch die für eine 110-Quadratmeter-Wohnung für 1200 Euro Kaltmiete. Nach dem ersten Jahr beginnt eine sechsmonatige Übergangsfrist, in der das Jobcenter die Bezieher dazu auffordert, die Kosten zu senken.

Im ersten Jahr des Bezugs übernimmt das Jobcenter die volle Höhe der Bruttokaltmiete, unabhängig davon, ob die Kosten der Wohnung angemessen sind oder nicht.
3. Bürgergeld gibt es trotz hoher Ersparnisse.
Wer Bürgergeld bezieht, muss zunächst nicht an sein Erspartes ran. In den ersten beiden Jahren dürfen Empfänger einen Betrag von bis zu 60.000 Euro ihr Eigen nennen, jedes weitere Familienmitglied darf 30.000 Euro besitzen. Eine vierköpfige Familie könnte also 150.000 Euro an Vermögen besitzen und dennoch für zwei Jahre Bürgergeld beziehen.
4. Das Bürgergeld steigt ab 2024 massiv – im Gegensatz zum Mindestlohn.
Das Bürgergeld wird im kommenden Jahr spürbar angehoben – um satte 12 Prozent. Alleinstehende bekommen von Anfang 2024 an 563 Euro statt der aktuellen 502 Euro pro Monat. Der Mindestlohn steigt prozentual nicht annähernd so stark. Im neuen Jahr wird er von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben – ein Anstieg um 3,4 Prozent.

Bundessozialminister Hubertus Heil gab im August eine Erhöhung des Bürgergelds ab Januar um 12 Prozent bekannt.
5. Immer mehr Angestellte der Reinigungsbranche kündigen, um Bürgergeld zu beziehen.
Mehr als zwei Drittel der Unternehmer im Reinigungsgewerbe haben erlebt, dass Beschäftigte ihre Arbeit zugunsten von Bürgergeld aufgeben. Das ergab eine aktuelle Auswertung des Gebäudereiniger-Verbands. 2500 Mitgliedsunternehmen befragten hierfür 700.000 Beschäftigte. Mehr als zwei Drittel der Unternehmer haben demnach schon die Erfahrung gemacht, dass Beschäftigte ihre Arbeit aufgeben und zur Begründung die Möglichkeit des Bürgergeldbezugs anführten.
28,4 Prozent der Unternehmen antworteten, dass bei ihnen „bereits mehrere Beschäftigte mit konkretem Verweis auf das Bürgergeld gekündigt oder eine Kündigung in Aussicht gestellt haben“. Weitere 40 Prozent bestätigen diesen Trend, sprechen aber noch von Einzelfällen.

Schwarzarbeit plus Bürgergeld kann sehr lukrativ sein – das hat sich längst rumgesprochen.
6. Mit Bürgergeld und Schwarzarbeit lassen sich hohe Summen erwirtschaften
Der Anreiz, Bürgergeld zu beziehen und nebenbei schwarz zu arbeiten, ist extrem hoch. Arbeiten beispielsweise in einer Famlie mit zwei Kindern beide Elternteile 38 Stunden schwarz für einen Stundenlohn von 15 Euro, könnten sie 4940 Euro (zwei mal 2470 Euro) erwirtschaften. Rechnet man einen Bürgergeld-Anspruch von 2368 Euro hinzu (1598 Euro Regelsatz plus 770 Euro Warmmiete), käme die Familie auf insgesamt 7308 Euro monatlich. Aufs Jahr gerechnet wären das 87.696 Euro.
Lesen Sie dazu auch die NIUS-Analyse: Bürgergeld plus Schwarzarbeit: So kommen 80.000 Euro netto im Jahr zusammen
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