Jede vierte Person mit Migrationshintergrund lebt in Nordrhein-Westfalen – Jeder Zweite auf NRW-Fahndungsliste hat einen Migrationshintergrund!
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Fahndungs-Schock! NIUS wertete die Fahndungsliste in Nordrhein-Westfalen aus – das Bundesland, in dem jeder vierte lebt, der in Deutschland einen Migrationshintergrund hat. Das Resultat: Zu dem Auswertungszeitraum hatte jeder zweite gesuchte Tatverdächtige einen Migrationshintergrund.
Es ist das bevölkerungsreichste Bundesland in Deutschland: Nordrhein-Westfalen. Das schwarz-grün regierte Land von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) fällt immer wieder mit hohen Kriminalitätsraten auf. Ob Diebstahl, Messerdelikte, Clan-Schlägereien oder extremistischer Islamismus: das Wüst-Land sorgt immer wieder für Negativ-Schlagzeilen.
Erst vergangenen Dienstag gab NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) vorläufige Zahlen zu der Entwicklung nichtdeutscher Tatverdächtiger bekannt. Der Anteil an nichtdeutschen Tatverdächtigen schießt auf knapp 35 Prozent in die Höhe. Fakt ist auch: Nichtdeutsche Tatverdächtige, gemessen am Bevölkerungsanteil, sind überproportional als Tatverdächtige in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) NRW 2023 erfasst – Tendenz steigend.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU)
NIUS hat sich die Fahndungsliste aus Nordrhein-Westfalen genauer angeschaut. Das Ergebnis: Von 713 ausgewerteten Personen (Stand 15. März) in der Polizei-Kartei haben 319 gelistete Menschen einen Migrationshintergrund – 181 Personen haben keinen. Bei 213 Fällen ist der Hintergrund unklar.
Bedeutet: Fast jeder Zweite, der in der NRW-Fahndungsliste wegen Straftaten zu diesem Zeitpunkt gelistet war, hat Migrationshintergrund.
Der Bevölkerungsanteil von Personen ohne deutschen Pass in Nordrhein-Westfalen beträgt nur 15,6 Prozentpunkte (Stand 2022). Das entspricht ca. 2,8 Millionen Menschen. Insgesamt lebten in NRW Ende 2022 18,1 Millionen Menschen. Von allen Bundesländern in Deutschland leben die meisten Personen mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen (2022: 25,1 Prozent) – jede vierte Person mit Migrationshintergrund lebt also dort.
Das waren die Delikte der gesuchten Tatverdächtigen
- Unter den insgesamt 713 gesuchten Tatverdächtigen wurden bei dem Bereich Diebstahl 163 Delikte von Personen mit Migrationshintergrund begangen. Bei 89 Fällen hatten die verdächtigten Gesuchten keinen. In 116 Fällen ist es unklar.
- Bei Betrugs-Delikten hatten 78 Personen einen Migrationshintergrund, 45 Personen keinen. Bei 71 Personen ist dies nicht zuzuordnen.
- Auch wurden 45 Fälle schweren Diebstahls oder Raub von Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund mutmaßlich verübt, 14 Fälle ohne jenen. Bei 34 Deliktsfällen ist dies nicht eindeutig.
- Räuberische Erpressung wurde in sechs Fällen Personen mit Migrationshintergrund vorgeworfen, in zwei Fällen hatten die Gesuchten keinen. In sieben ist der Hintergrund unklar.

Wegen Wohnungseinbruchdiebstahls (l.), Taschendiebstahl (m.) und Raub (r.) werden diese Tatverdächtigen in NRW gesucht.
- Bei insgesamt 19 Delikten der gefährlichen Körperverletzung werden Personen gesucht, die einen Migrationshintergrund haben. In fünf Fällen haben die Tatverdächtigen keinen. Nicht zuzuordnen ist der Hintergrund bei zwei Fällen.
- In dem Deliktbereich Vergewaltigung sollen zwei gesuchte Personen mit Migrationshintergrund diese Straftat begangenen habe. Zu diesem Zeitpunkt befand sich in der Fahndungskartei keine Person ohne Migrationshintergrund, die wegen dieser Straftat gesucht wird.
- In 28 Fällen sollen Personen mit Migrationshintergrund einen Einbruch begangenen haben. In 10 Fällen haben gesuchte Personen ohne einen Migrationshintergrund diese Straftat verübt. Bei 15 Deliktsfällen ist dieser unklar.

- Bei Falschgeld haben in vier Fällen die gesuchten Tatverdächtigen einen Migrationshintergrund, in einem Fall haben die Tatverdächtigen keinen. Ebenfalls bei einem Fall ist der Hintergrund nicht zuzuordnen.
- Vier Fälle im Deliktbereich Tötung sind in der Fahndungskartei Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund zuzuordnen. Kein Fall der Tötung ist zum ausgewerteten Zeitpunkt registriert gewesen mit einem gesuchten Tatverdächtigen ohne Migrationshintergrund.
- Wegen des Delikts Urkundenfälschung hatten in fünf Fällen die gesuchten Tatverdächtigen einen Migrationshintergrund. In einem Fall hat die verdächtigte Person keinen Migrationshintergrund. Bei einem weiteren ist der Hintergrund unklar.

Wegen schweren Raubs (l.), Trickdiebstahl (m.) und Unterschlagung (r.) werden diese Tatverdächtigen derzeit in NRW gesucht.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik wird der Vermerk „Migrationshintergrund“ bisher nicht genutzt
In den Statistiken wie der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ordnen die Behörden generell Tatverdächtige in die zwei Kategorien „Deutsche“ und „Nichtdeutsche“ ein. Unter „nichtdeutsch“ sind Ausländer oder Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose gemeint. Unter dieser Kategorie werden nochmals „Zuwanderer“ (unerlaubter Aufenthalt, Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtling oder Duldung) statistisch erfasst und in den Polizei-Berichten genannt.
Eine Kategorie speziell zum Migrationshintergrund wird statistisch in der PKS bisher nicht erfasst. Eine solche Kategorisierung würde folglich statistisch bedeuten, dass darunter auch vereinzelt Tatverdächtige mit einem deutschen Pass, also einer deutschen Staatsbürgerschaft, fallen würden.
Bereits jetzt sind in Deutschland zum Beispiel arabische Clan-Kriminelle mehrheitlich eingebürgert. Das bedeutet in der Folge für die Polizei-Statistiken: Diese Personen werden bei einer Straftat in den PKS-Berichten in die Kategorie „Deutsch“ eingeordnet.
Mittlerweile ist die Mehrheit an Clan-Mitgliedern in Deutschland – ungefähr zwei Drittel – bereits eingebürgert. So auch die Abou-Chaker-Familie. Der Grund: Viele Mitglieder sind in Deutschland geboren. Denn wenn ein Elternteil oder beide bereits Deutsche sind, gilt das „Geburtsortsprinzip“ (deutsche Staatsangehörigkeit per Geburt). Bei schweren Straftaten können Clan-Straftäter deshalb nicht mehr abgeschoben werden.

Immer wieder finden Razzien gegen Clan-Strukturen in Nordrhein-Westfalen statt. So auch 2022 in Oberhausen: In einer konzertierten Aktion überprüften Polizei, Zoll und Ordnungsamt drei Shisha-Bars im Rotlichtviertel
Besonders Nordrhein-Westfalen ist von Clan-Kriminalität stark betroffen. Letztes Jahr im Sommer trugen Familien-Clans einen blutigen Krieg auf den Straßen aus. So standen erst in Castrop-Rauxel, dann in Essen libanesische Clan-Mitglieder einer brutalen Gang aus Syrien gegenüber. Die mitgebrachten Waffen: Baseballschläger, Messer, Macheten, Schlagstöcke. Die Polizei stellte sogar eine Maschinenpistole sicher.
In einem anderen Bundesland, in Berlin, konnte seit 2011 die Berliner Polizei bei bestimmten Tatverdächtigen vermerken, ob diese einen „Migrationshintergrund“ haben. Doch diese Funktion wurde vom Berliner Senat 2022 abgeschafft. Die dortige Polizei darf in ihrem Computer bei Tatverdächtigen unter 21 Jahren diesen Vermerk nicht mehr eintragen bei Delikten wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder Rohheitsdelikten.
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In einer vorherigen Version des Artikels hieß es, dass jeder vierte Mensch in NRW einen Migrationshintergrund hat. Das ist nicht korrekt. Richtig ist: Jeder vierte Mensch in Deutschland mit Migrationshintergrund lebt in NRW. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
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