„Kann ich mir grundsätzlich vorstellen“: Justizminister Buschmann offen für elektronische Fußfesseln im Kampf gegen häusliche Gewalt
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Justizminister Marco Buschmann sieht in elektronischen Fußfesseln ein wirksames Mittel im Kampf gegen häusliche Gewalt. Er sei bereit, ihren Einsatz in Erwägung zu ziehen, erklärte der FDP-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Auch Regelungen im Gewaltschutzgesetz kann ich mir grundsätzlich vorstellen.“ Die elektronische Fußfessel ermöglicht die Überwachung des Aufenthaltsortes – nähert sich jemand trotz eines Annäherungs- und Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen, wird die Polizei alarmiert.
Bei Fällen häuslicher Gewalt sei zunächst die Polizei vor Ort zuständig. „Für das Polizeirecht sind die Länder zuständig, daher müssen zuerst die Länder entscheiden, ob sie in ihrem Polizeirecht eine elektronische Fußfessel einsetzen wollen“, erläuterte Buschmann. Für eine langfristigere Anordnung könne es sinnvoll sein, auch Familiengerichte einzubeziehen. Er lasse derzeit prüfen, ob es hierfür Spielraum für eine bundesgesetzliche Regelung gebe.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)
Im vergangenen Jahr waren laut polizeilicher Kriminalstatistik insgesamt 256.276 Menschen offiziell von häuslicher Gewalt betroffen – 6,5 Prozent mehr als 2022. Bereits im Jahr davor hatte es einen Anstieg um über acht Prozent gegenüber 2021 gegeben.
Zuletzt hat Hessen eine Bundesratsinitiative zum Einsatz elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt gestartet. Das Landesjustizministerium schlägt vor, die Fußfesseln durch eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes im Bundesgesetz zu verankern.
Zur Begründung erklärte Landesjustizminister Christian Heinz (CDU): „Momentan gibt es lediglich nach den Polizeigesetzen der Länder die Möglichkeit, dass Betroffene von häuslicher Gewalt durch die elektronische Fußfessel bei den Tätern nur kurzfristig und vorübergehend geschützt werden, eben bis gerichtliche Maßnahmen greifen.“
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