Mitbewohner des Mörders von Aschaffenburg berichtet: „Er war gefährlich. Ich habe ihn gesehen und hatte Angst“
Der Schock von Aschaffenburg sitzt weiterhin tief: Ein 28-jähriger Afghane greift am Mittwoch am helllichten Tag unvermittelt eine Kita-Gruppe im örtlichen Schöntal-Park an. Mit einem Küchenmesser ermordet Enamullah Omarzai ein zweijähriges Kleinkind und einen erwachsenen Mann, der mutig eingreifen will. Wer aber war der Mörder?
Laut Informationen von NIUS ist sein Geburtsdatum auf den 1. Januar 1997 datiert. Im Herbst 2022 kam Enamullah über Bulgarien, Österreich und Frankreich nach Deutschland und stellte im November einen Asylantrag. Untergebracht war der Afghane in einer Gemeinschaftsunterkunft in Alzenau, einer Kleinstadt im Nordwesten des unterfränkischen Landkreises Aschaffenburg.

Das Hotel in Alzenau wurde in eine Asylunterkunft umgewandelt.
Hier wohnte der 28-Jährige alleine in Zimmer 20, in unmittelbarer Nachbarschaft zu anderen Asylbewerbern.

In diesem Zimmer wohnte der spätere Mörder.
Enamullah Omarzai galt auch in seiner Unterkunft als unberechenbar und gefährlich
NIUS konnte vor Ort mit einem Bewohner des Hauses sprechen. Amir stammt aus Algerien und war der direkte Zimmernachbar von Enamullah. Er berichtet, dass der junge Afghane viel gesungen habe und in seiner eigenen Welt versunken gewesen sei. Gleichzeitig galt der spätere Mörder von Aschaffenburg als unberechenbar und gefährlich – und das schon seit Beginn seiner Ankunft in der Unterkunft. Amir beschreibt ihn als jemanden, dem er lieber aus dem Weg gegangen sei. „Er war gefährlich. Ich habe ihn gesehen und hatte Angst.“
Mindestens dreimal soll der Mann in Deutschland wegen Gewalttaten aufgefallen sein, jeweils in psychiatrische Behandlung gekommen und wieder entlassen worden sein.

Amir führte NIUS durch das Hotel.
In der Unterkunft habe der 28-jährige Afghane zudem versucht, sich an einer ukrainischen Frau zu vergehen, erzählt Amir. Eine Frau habe ihn um Hilfe gebeten, woraufhin er mit weiteren Männern den Afghanen festgehalten und die Polizei gerufen habe. Über eine ähnliche Szene hatte auch die Bild berichtet. Im August 2024 soll der spätere Mörder in der Gemeinschaftsunterkunft in Alzenau eine Ukrainerin attackiert haben, hieß es in dem Bericht. Eine ukrainische Nachbarin erzählte: „Er schnitt einer Landsfrau von mir immer wieder in die Haut. Sie schrie um Hilfe, ich alarmierte die Polizei.“ Trotz dieses Vorfalls durfte der Mann offenbar in sein Zimmer in der Unterkunft zurückkehren.
Urplötzlich sei Enamullah auch immer wieder in fremden Zimmern aufgetaucht, so Amir im Gespräch mit NIUS. Zudem habe er mitunter in die Gänge uriniert. Er habe den Behörden Bescheid gegeben, doch diese seien nicht eingeschritten. NIUS liegt ein entsprechendes Video vor, auf dem zu sehen sein soll, wie O. sich am Treppenaufgang der Unterkunft erleichtert:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnt den Asylantrag des Mannes am 19. Juni 2023 ab. Die Behörde ordnet nach den Regeln des Dublin-Verfahrens eine Abschiebung nach Bulgarien an. Doch es passiert nichts. Die sechsmonatige Frist verstreicht, das Asylverfahren landet erneut beim BAMF. Der Mann bleibt weiterhin in Deutschland.
Am 4. Dezember 2024 kündigt der Afghane schließlich schriftlich seine freiwillige Ausreise an. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt eine Woche später das Asylverfahren ein und fordert O. zur Ausreise auf. Das Land verlässt er jedoch nicht. So kommt es am 22. Januar zum brutalen Mord an einem kleinen Kind und einem mutigen Helfer.
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Das ist Enamullah Omarzai, der Killer von Aschaffenburg.
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