Nach Jochen-Schweizer-Abenteuer querschnittsgelähmt: Wer zahlt für die Folgen des fatalen Sprungs?
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Es ist ein Gutschein, wie ihn Tausende Paare jedes Jahr verschenken: „Liebe im Doppelpack“, gebucht über die Jochen Schweizer GmbH. Sie wollten ein gemeinsames Erlebnis voller Adrenalin, Natur und Nähe. Im Sommer 2022 entscheidet sich ein Paar für eine Canyoning-Tour in der Almbachklamm im Salzburger Land. Was als Abenteuer beginnt, endet mit einem schweren Schicksalsschlag, der alles verändert: Die Frau ist seitdem querschnittsgelähmt.
Nun beschäftigen die Folgen des Unfalls gleich zwei Gerichte. Vor dem Landgericht München I streitet die AOK Hessen mit dem Münchner Erlebnisportal um 120.000 Euro Schadensersatz. Parallel dazu läuft am Landgericht Traunstein eine Klage der verletzten Frau selbst. Dort fordert sie 620.000 Euro vom Tourguide und vom regionalen Anbieter aus dem Berchtesgadener Land, einem langjährigen Erlebnispartner des Münchner Unternehmens.
Der Sprung, der alles veränderte
Nach Angaben des Gerichts verletzte sich die Teilnehmerin „im Rahmen eines Sprunges erheblich“. Konkret soll es um einen Sprung aus rund zehn Metern Höhe gegangen sein. In der Szene ist das nicht ungewöhnlich. Canyoning lebt von genau diesen Momenten des Abseilens entlang von Wasserfällen, dem Rutschen durch ausgewaschene Felsen und dem Sprung in tiefe, scheinbar sichere Gumpen.

Almbachklamm im Salzburger Land: Hier ereignete sich der tragische Unfall im Sommer 2022.
Doch im konkreten Fall hatte der Sprung verheerende Folgen. Umstritten ist, ob die Frau zu diesem Sprung gedrängt wurde. Diese Frage wird in Traunstein verhandelt. Dort geht es um die unmittelbare Verantwortung vor Ort: Hat der Guide die Situation falsch eingeschätzt? War die Stelle geeignet? Wurde ausreichend aufgeklärt?
In München hingegen steht eine andere, grundsätzliche Frage im Raum: Muss ein Vermittlungsportal haften, wenn bei einem vermittelten Erlebnis etwas schiefgeht?
Jochen Schweizer: Vermittler oder Mitverantwortlicher?
Die Jochen Schweizer GmbH beruft sich darauf, lediglich als Vermittler aufgetreten zu sein. Der Erlebnispartner handle eigenverantwortlich, heißt es. Man vermittle die Tour, führe sie aber nicht selbst durch.
Gleichzeitig wirbt das Unternehmen auf seiner Website damit, bei dieser Tour mit „staatlich geprüften Guides“ zusammenzuarbeiten. Die Canyoning-Tour ist weiterhin buchbar – auch mit demselben Anbieter. Für die Klägerseite ist genau das relevant: Wer mit Qualitätsversprechen wirbt, wer Partner auswählt und regelmäßig prüft, der trägt möglicherweise mehr Verantwortung, als ein reines Vermittlungslabel nahelegt.
Eine gütliche Einigung schlossen die Beteiligten zuletzt aus. Die AOK wollte das Verfahren in München ruhen lassen, bis im Mai in Traunstein ein Urteil fällt. Das Unternehmen lehnte ab. Das Gericht wies die Klage der Krankenkasse zunächst per Versäumnisurteil ab – eine prozessuale Strategie der Kläger, die damit Zeit gewinnen und innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen können.
„Unser tiefstes Mitgefühl“, erklärt die Jochen-Schweizer-Firma
„Mit großer Erschütterung haben wir vom tragischen Unglück im Rahmen eines Canyoning-Erlebnisses erfahren“, teilte das Unternehmen mit. Den Betroffenen gelte „unser tiefes Mitgefühl“. Zugleich betont die Firma, sie lege „größten Wert“ auf hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards. Partner würden „regelmäßig und sorgfältig“ geprüft.
Für die verletzte Frau ist das mehr als eine juristische Auseinandersetzung. Es geht um ihre Zukunft. Um ihre Pflege, um notwendige Umbauten und teure Therapien. Die AOK fordert einen Teil der Kosten zurück. Für die Jochen Schweizer GmbH steht die Frage im Raum, ob sie haftet – und was das für ihr gesamtes Geschäftsmodell bedeutet.
Vom Extremsportler zur Erlebnis-Marke
Der Name Jochen Schweizer ist in Deutschland seit Jahrzehnten mit Erlebnisgutscheinen und Abenteuer verknüpft. Er begann als Stuntman und Extremsportler, sprang von Brücken, flog mit selbstgebauten Konstruktionen durch die Luft und machte Grenzerfahrungen zum Markenkern seiner Firma. Aus diesen Anfängen entstand eine Erlebnis-Marke, die Adrenalin verkaufte, lange bevor „Experience Economy“ zum Marketingbegriff wurde.
Spätestens mit dem Einstieg bei Die Höhle der Löwen auf ProSieben und später auf VOX wurde Schweizer auch einem breiten Fernsehpublikum bekannt. Seine Präsenz als Investor, Unternehmer und Gesicht einer Marke verstärkte die mediale Reichweite erheblich.

Jochen Schweizer ist Unternehmer, Investor und ehemaliger Extremsportler; er gründete das Erlebnisportal, das heute unter seinem Namen Touren und Abenteuer vermittelt.
2017 verkaufte er sein Unternehmen mehrheitlich an die ProSiebenSat.1 Media SE. Der Medienkonzern baute damit sein Geschäft rund um Commerce und Erlebnisse aus. Die Plattform wurde Teil einer größeren Strategie: Reichweite aus dem TV in digitale Geschäftsmodelle zu übersetzen. Gutscheine für Fallschirmsprünge, Bungee-Jumping, Rennstreckenfahrten oder eben Canyoning-Touren wurden über Sender, Online-Portale und Cross-Promotion vermarktet.
Das Prinzip ist einfach: Das Unternehmen betreibt kein eigenes Canyoning, keine eigene Rennstrecke, keinen eigenen Fallschirmbetrieb. Es vernetzt Anbieter, bündelt Angebote, übernimmt Marketing, Zahlungsabwicklung und Kundenkommunikation. Die Durchführung liegt bei regionalen Partnern.
Genau dieses Modell steht nun juristisch im Fokus.
Wenn das Versprechen auf Abenteuer zur Haftungsfrage wird
Der Fall aus der Almbachklamm zeigt, wie schmal der Grat ist zwischen vermitteltem Abenteuer und rechtlicher Verantwortung. Wer ein Erlebnis unter einem bekannten Markennamen bucht, erwartet nicht nur Nervenkitzel, sondern auch maximale Sicherheit. Das Vertrauen gilt nicht nur dem Guide vor Ort, sondern auch der Marke, die das Erlebnis verkauft.
Vor dem Landgericht München I geht es deshalb nicht allein um 120.000 Euro. Es geht um die Frage, wie weit die Verantwortung eines Erlebnisportals reicht, das mit Qualitätsstandards wirbt und Partner auswählt. In Traunstein wird parallel geklärt, was am Tag des Sprunges konkret geschah – ob Druck ausgeübt wurde, ob Risiken falsch eingeschätzt wurden.
Für die verletzte Frau stellt das Verfahren weit mehr als eine theoretische Debatte über Geschäftsmodelle dar. Ihr Leben ist seit dem Sommer 2022 ein radikal anderes. Für die Branche der Erlebnisanbieter könnte das Urteil Signalwirkung haben.
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