Petzportal unterhalb der Strafbarkeitsgrenze: Wie das Berliner Register Denunziation befördert
Es ist ein Projekt, das bestens zum progressiven Berlin passt: Seit seiner Gründung 2016 setzt sich das Berliner Register für die Dokumentation spezifischer Ereignisse ein. Das Projekt monitort und sammelt rassistische, antisemitische und LGBTIQ*-feindliche Vorfälle.
Dabei ist man in jedem der zwölf Bezirke Berlins vertreten und zählt über 230 Anlaufstellen zu seinem Netzwerk. Unterstützt durch die Senatsverwaltung und finanziert mit einer beträchtlichen Summe von 830.000 Euro im Jahr 2023, hat das Register den Auftrag, die diskriminierenden Vorgänge in der Hauptstadt zu erfassen.
Normalerweise gibt es im Rechtsstaat die Möglichkeit, volksverhetzende oder beleidigende Aussagen anzuzeigen, sodass sie strafrechtliche verfolgt werden. Nicht so beim Berliner Register. Dieses fokussiert sich ganz bewusst auf Vorfälle unter der Strafbarkeitsgrenze. „Im Gegensatz zur Kriminalitätsstatistik der Polizei, beziehen die Register auch Vorfälle in die Dokumentation ein, die keine Straftaten sind oder die nicht angezeigt wurden“, heißt es auf der Homepage. Es gibt zwölf Meldestellen für zwölf Bezirke, jeder Berliner Stadtteil besitzt also eine bezirkseigene Meldestelle.
Dabei offenbart die Systematik des Berliner Registers allerdings mehrere ernstzunehmende Probleme:
1. Nicht alles, was einem nicht passt, ist gleich Hass
Es fällt generell auf, dass das Portal sehr schnell ist, wenn es darum geht, Meinungen die vom Berliner Konsens abweichen, als Hass zu deklarieren.
Dazu ein paar Beispiele aus dem Portal:
- 21. Juni: Am S+U-Bahnhof Zoologischer Garten in der Nähe eines Supermarktes wurde ein Aufkleber mit der Aufschrift „Werder gegen Links“ entdeckt, auf dem das Logo des SV Werder Bremen und eine Faust, die ein Antifa-Logo zerschlägt, abgebildet sind.
- 20. August: Im Yehudi-Menuin-Park in Nikolassee wurden mehrere transfeindliche Aufkleber entdeckt und entfernt. Der Spruch auf den Stickern suggeriert, dass es bei Menschen zwei natürliche Geschlechter gäbe und spricht Transpersonen ihre Selbstbestimmung ab.
- 27. August: Im Park Herzberge wurden an einem Straßenschild drei rassistische Sticker gemeldet und entfernt. Diese titelten „White lives matter“. „White Lives Matter“ ist eine Parole der extremem Rechten. Sie wird als Slogan gegen die Anti-Rassismus-Bewegung „Black Lives Matter“ genutzt.
- 30. August: In einem Briefkasten in Zehlendorf wurde ebenfalls ein Flyer entdeckt und gemeldet. Dieser Flyer ist in mehreren Haushalten in Schlachtensee und Zehlendorf gefunden worden. Der Text verweist auf den verschwörungsideologischen TV-Sender „Auf1“.
Man muss nicht immer einer Meinung sein und kann gewisse Aussagen durchaus problematisch finden, deshalb heißt es aber noch lange nicht, dass sich Aussagen, die sich gegen das Gendern, Migration oder die Antifa richten, nicht legitim seien.
2. Kontext und Hintergrüne der Taten bleiben unbeleuchtet
Ebenfalls auffällig: Oft ist aus den Berichten über „Hass“ nicht ersichtlich, was im Vorfeld passiert ist, das zu den deklarierten Taten führte.
Beispiele:
- 15. August: Eine Person wurde in einem Krankenhaus in Kreuzberg aus sozialchauvinistischem Motiv strukturell benachteiligt.
- 15. August: In der Tauentzienstraße äußerte eine 12-jährige Person gegen 19:30 Uhr das Wort „Ihhhh!“ gegenüber einer Frau. Die Betroffene bezog dies darauf, von dem Kind als LGBTIQ*-Person identifiziert worden zu sein.
- 31. August: Ein Mann (38 Jahre) betrat in der Danziger Straße gegen 14:35 Uhr einen Spätkauf. Der Mann beleidigte den Angestellten rassistisch und schlug den Angestellten (28 Jahre) mehrfach ins Gesicht. Der Angestellte wehrte sich und stach mit einer Schere auf den Angreifer ein. Der Angreifer erlitt dabei mehrere Stichverletzungen am Oberkörper.
Von diesen Fällen gibt es etliche Beispiele. Sie legen den Schluss nahe, dass es Auseinandersetzungen, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten gab, die dazu geführt haben, das womöglich etwas geäußert worden sein könnte, dass das Berliner Register als diskriminierend einschätzt. Weder ist verbrieft, was Auslöser der Aussagen war, noch wie die Perspektive des vermeintlichen Täters war.
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3. Einseitigkeit bei der Definition von Hass
Auffällig: Das Berliner Register setzt sich, wie im linken Berliner Zeitgeist üblich, für jede Minderheit ein und will sie vor den Ungerechtigkeiten der Welt beschützen. Aufschlussreich und entlarvend hingegen ist, was sich im Berliner Register nicht wiederfindet: Deutschen- beziehungsweise Weißen-Feindlichkeit, vor allem vorhanden in Schulen Berliner Bezirke wie etwa Wedding oder Neukölln; gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gegen alles und jeden, der konservativ ist; Hass gegen Polizisten; Attacken aus der queeren Community auf Radikalfeministinnen, und so weiter und so fort.
Anders gesagt: Ganz Berlin ist voller „1312“- und „ACAB“-Schriftzüge. Allerdings finden keine dieser Parolen Eingang in das Register.
Hinzu kommt: Wenn Täter – gerade bei antisemitischen oder queerfeindlichen Taten – Migrationshintergrund haben, wird dieser nicht thematisiert. Schnell wird klar: Diskriminierung ist für das Berliner Register eine Einbahnstraße.

Wird vom Berliner Senat bezuschusst: das Berliner Register.
4. Nichtigkeiten werden zu ernsthaften Problemen aufgeblasen
Mal ehrlich: Nicht alles ist wirklich der Rede wert und bedarf, dringlich beobachtet und gemeldet zu werden.
Dazu folgende Beispiele:
- 5. Mai: Am Schaukasten des Modellprojekts Rathausblock, am Hauptzugang auf dem Parkplatz von Finanzamt und LPG (Mehringdamm Ecke Obentrautstraße), wurde erneut ein Sticker der Jungen Alternative „Berlin ist mehr als Genderstudies und Sojamilch“ entfernt.
- 30. Mai: Auf dem Campus der Technischen Universität Berlin wurden die Wahlplakate der queer*emanzipatorischen Liste zerstört und abgerissen...
- 26. August: An der Ecke Bahnhofstr./Lindenstr. wurden zwei antifeministische Aufkleber mit der Aufschrift „Gendern? Nicht mit mir!“ entdeckt und entfernt.
Man wundert sich: Aussagen, die sich gegen Sojamilch und Genderstudies richten, sind ebenso legitim wie die Ablehnung von Gendersprache. Dass Plakate von irgendwelchen Studikandidaten beschädigt werden, ist schade, aber das passiert mit Plakaten aller Parteien in allen Teilen Deutschlands.
5. Ein Perpetuum Mobile
Man fragt sich abschließend, wozu das alles?
Die üppige Forderung des Berliner Registers führt unter anderem auch dazu, dass für jeden Kiez und jedes Jahr sogenannte „Berichte“ veröffentlicht werden. Diese untermauern, so scheint es, die Wichtigkeit der Arbeit des Vereins. In Wirklichkeit sind es aber Selbstvergewisserungsrituale: Weil sie deutlich machen sollen, wie viel Hass an der Tagesordnung und wie nötig die Arbeit von Meldeportalen wie des Berliner Registers ist.

Das Berliner Register publiziert Halbjahresberichte.
In diesem Sinne wird deutlich: Die ganze Idee hinter diesem Portal ist eine linke Gesinnungsüberwachung, die abweichende Meinungen kriminalisiert und das Bild zeichnet, das benötigt wird, um weitere sogenannte Demokratieförderprojekte zu legitimieren.
In Deutschland gibt es Strafverfolgungsbehörden, die tatsächlichen Drohungen und Angriffen nachgehen. Ein Meldeportal, das zu Denunziation anstiftet, braucht es nicht. Die NZZ schrieb: „Es geht also darum, eine zivilgesellschaftliche Grauzone des Verdachts und der Prä-Strafbarkeit zu schaffen“. Es verengt nur, selbst wenn unterschwellig, den Korridor des Sagbaren und schafft ein Klima der Angst.
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