„Relative Anfängerfehler” und eine überforderte Justiz: Juristen sprechen über das Versagen deutscher Gerichte in der Corona-Pandemie
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Hat der Rechtsstaat in der Corona-Pandemie versagt? Wie unterschiedlich Juristen diese Frage beantworten, zeigt die Diskussion zwischen der maßnahmenkritischen Anwältin Jessica Hamed und Stefan Huster, der der Evaluierungskommission vorsaß, die im Auftrag der Bundesregierung die Corona-Maßnahmen bewerten sollte.
„Die Verfahren gehören eingestellt“ – Es war der Moment des größten Applauses im Saal, als Jessica Hamed erklärte, dass zahlreiche Verfahren wegen Corona-Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise wegen Joggens ohne Maske, oder einer fehlenden Maske im Freien in ihren Augen sofort eingestellt werden müssten. Auch Straf-Gelder, die in der Vergangenheit für derartige Vergehen verhängt wurden, sollten in Hameds Augen zurückgezahlt werden. „Es wäre angemessen, als Zeichen an die Bürger.“
Stefan Huster, der die Corona-Maßnahmen im vergangenen Jahr im Auftrag der Bundesregierung evaluiert hat, findet: „Machen kann man das juristisch.“ Allerdings sei er nicht dafür, denn schließlich habe einzig Slowenien den Weg gewählt, den Bürgern Strafen für Corona-Verstöße zurückzuzahlen. „Alle anderen haben das nicht gemacht.“

Vor etwa 40 Besuchern diskutierten die Juristen Stefan Huster (links) und Jessica Hamed (rechts) am Sonntag in Nürnberg darüber, ob der Rechtsstaat in der Pandemie versagt hat.
Überhaupt basierte die Argumentation des Juristen häufig auf viel gehörten Pandemie-Allgemeinplätzen, die sich mit „die anderen haben ja auch nicht viel anders gemacht“ und „irgendwas musste man ja schließlich tun“ zusammenfassen lassen. Huster: „Es gab Länder, in denen es noch viel schlimmer war mit Ausgangssperren und anderen Maßnahmen.“ Hamed entgegnete: „Wir sollten uns nicht am Totalitären orientieren.“
Die Impfpflicht war eines der großen Themen der zweiten Pandemie-Hälfte. Huster selbstbewusst: „Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich für die Impfpflicht bin.“ Diese sei gerechtfertigt, da durch Impfungen eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden konnte.
Hameds Konter: Mit diesem Argument könne man so ziemlich alles begründen. „Jeder zehnte Todesfall ging 2019 auf Fettleibigkeit zurück.“ Konsequenterweise müsste man dann auch über Maßnahmen gegen Übergewicht nachdenken.
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Während Hamed kritisierte, die Gerichte hätten sich während Corona dem Zeitgeist unterworfen, sieht Huster weniger ein juristisches als demokratisches Versagen. Hamed stimmte Huster in diesem Punkt teilweise zu, spezifizierte: „Das lag aber vor allem daran, dass andere Meinungen diffamiert wurden“. Sie habe teilweise Mandanten übernehmen müssen, weil Kollegen diese nicht vertreten hätten, um nicht als Querulanten zu gelten. „Damit schwangen sie sich zu Richterinnen und Richtern auf. Es gibt schließlich einen Anwaltszwang.“
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Auf Husters Einwand, die Gerichte hätten sich „viel Mühe gegeben“, doch Juristen hätten nun mal keine medizinische Expertise und seien daher auf Input von Außen angewiesen, erwiderte Hamed, dass doch eben genau das die Aufgabe von Richtern sei: „Sie müssen Sachverhalte klären, in denen sie KEINE Experten sind, und sich dafür externen Sachverstand in Form von Gutachten holen“.
Dass bei der Abwägung von kollektivem und individuellem Nutzen „relative Anfängerfehler“ begangen wurden, findet auch Huster. Ein Großteil der Mediziner, mit denen er gesprochen habe, hätten allerdings restriktive Maßnahmen befürwortet. Hameds Antwort: „Natürlich können auch hunderte von Ärztinnen und Ärzten irren.“ Der Wahrheitsgehalt einer Position bemesse sich schließlich nicht nach deren Massentauglichkeit.
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