Salafistische Moschee ruft zur Tötung von Ungläubigen auf – und ist offizieller Partner der Stadt Reutlingen
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In der Al-Ikhlas-Moschee in Reutlingen wurde bei einer Koranrezitation zur Tötung von Ungläubigen aufgerufen. In einem Video, das NIUS vorliegt und auf dem YouTube-Kanal der Moschee auf Arabisch hochgeladen wurde, heißt es: „Wenn nun die Schutzmonate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, ergreift sie, belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf.“
Weiter heißt es: „Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann lasst sie des Weges ziehen. Gewiss, Allah ist vergebend und barmherzig. Diejenigen aber, die ungläubig sind, für sie wird es das Feuer der Hölle geben, wobei mit ihnen kein Ende gemacht wird, sodass sie sterben, und ihnen auch ihre Strafe nicht erleichtert wird.“ Und: „Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und nicht an den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und sein Gesandter verboten haben und nicht denjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, bis sie den Tribut aus der Hand entrichten und gefügig sind.“ Die Übersetzung der Rezitation aus dem Video stimmt mit dem Text der Sure überein.
„Die Koranrezitation hat in dem Video liturgischen Charakter“
Das Video, das NIUS vorliegt, stammt dabei vom August 2024 und ist übertitelt mit: „Vom Beginn der Sure Al-Tawbah“. Der Inhalt wird von der Moscheegemeinde auch nicht bestritten. Auf Anfrage von NIUS teilte Mohammed Hafafsa, der stellvertretende Vorsitzende, mit: „Die Koranrezitation hat in dem Video liturgischen Charakter.“ Sie hätte „keinen rechtlichen und handlungsweisenden Charakter, weil sie einen Kontext des 7. Jahrhunderts wiedergeben, der heute nicht gegeben ist.“ Wie in der christlichen Tradition gebe es auch in der muslimischen Tradition seit jeher einen Diskurs, wie der Koran zu verstehen sei, insbesondere in Hinblick auf die heutige Zeit. Fragen, wie sind die Aussagen des Imams mit der freiheitlich-demokratischen Ordnung zu vereinen seien, und wie oft vergleichbare Verse in der Moschee rezitiert wurden, beantwortete die Moscheegemeinde nicht.
Die Rezitation ist vor dem Hintergrund brisant, dass sich etwa Islamisten immer wieder gegen Ungläubige richten, sogenannte „Kuffar“, wenn sie Gewaltakte verüben. Wie das Bundesamt für Verfassungsschutz schreibt, nutzen zahlreiche islamistische Prediger dabei das Feindbild der Ungläubigen, um eine „Die-Wir-Dichotomie“ zu erreichen. Auch im militanten Kampf für einen Gottesstaat, etwa seitens des „Islamischen Staates“ (IS) oder Al-Qaida, wird immer wieder auf Ungläubige rekurriert.
Für den Verfassungsschutz ist die Al-Ikhlas-Moschee, die zum Trägerverein der „Internationalen Islamischen Gemeinschaft“ (IIG) Reutlingen gehört, unterdessen keine unbekannte Gemeinde. Die Glaubensstätte sei den Sicherheitsbehörden bekannt, werde beobachtet und der salafistischen Szene zugerechnet, teilte ein Sprecher des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg auf Anfrage von NIUS mit.

Blick auf Reutlingen.
Flüchtlingsbetreuung und „Tag der offenen Moschee“
Dies hindert die Moschee jedoch nicht, als Partner der Stadt Reutlingen aufzutreten. Wie die Moschee selbst auf ihrer Homepage ausweist, ist sie Partner der interkulturellen Woche, der internationalen Woche gegen Rassismus, Teil des interreligiösen Dialogs und Betreiber eines Standes auf dem Weihnachtsmarkt, wobei unklar ist, ob sich dieser in Reutlingen befindet. Die Betreiber des örtlichen Weihnachtsmarktes verneinten gegenüber NIUS, dass die Moschee dort einen Stand hätte. Auch betreut die Moschee Flüchtlinge in der baden-württembergischen Stadt, südlich von Stuttgart. Zudem öffnete die Glaubensstätte die Pforten für den „Tag der offenen Moschee“, der jedes Jahr am 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, stattfindet.
Auf Anfrage von NIUS teilte ein Sprecher der Stadt Reutlingen mit: „Aus diesem Videoausschnitt ist der Kontext, in dem die Rezitation eingebunden ist, nicht erkennbar. Wir werden deshalb mit dem Moschee-Verein in Kontakt treten und diese Dinge klären.“ Es gebe „in unterschiedlichen Religionen Aussagen“, die „nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Einklang sind“. Deshalb sei es umso wichtiger, wie diese Aussagen in Religionsgemeinschaften diskutiert und ausgelegt werden.
Dabei wirft auch die Personale von Abdelmalek Hibaoui Fragen hinsichtlich der Inhalte auf, die in der Moschee gepredigt werden. Hibaoui, der als Professor für Zentrum für Islamische Theologie der Universität Tübingen gearbeitet hat und von 2009 bis 2013 Teil der deutschen Islamkonferenz war, war sechs Jahre lang als „ehrenamtlicher Imam“ bei der Internationalen Islamischen Gemeinde (IIG) in Reutlingen tätig, wie er selbst schreibt. Er hielt dort die Freitagspredigt und vertrat die Moschee, etwa gegenüber der Stadt Reutlingen. Vor wenigen Jahren geriet Hibaoui allerdings in öffentliche Kritik. Der Grund: Er nahm an einer Konferenz des „Center for Islamic Union Research“ (ISBAM) in der Türkei auf. Bei der Konferenz wurde unter anderem auch zu einem Boykott Israels aufgerufen; ebenso sollen dort Vertreter legalistischer Islamismus-Strömungen wie der Milli-Görüs-Bewegung oder der Muslimbruderschaft beteiligt gewesen sein. Auch damals als predigten Personen in der Al-Ikhlas-Moschee, die sich sonst in fragwürdigen Kreisen bewegten.
Die Islamismus-Expertin Sigrid Herrmann sagte gegenüber NIUS, dass die Moschee schon durch problematische Referenten aus dem Spektrum der Muslimbruder auffiel. „Die Auswahl der Koranstellen in Predigten obliegt zunächst dem Imam und folgt nicht einer vorgeschriebenen Reihenfolge“, so Herrmann. „Wenn kein heutiger Kontext oder Anlass gegeben ist, dann ist offen, warum genau diese Stelle vorgetragen wurde.“ Für Gläubige habe, zumal bei Vortrag auf Arabisch, der gesamte Koran von „handlungsweisendem Charakter“. Die Rechtfertigung der Moschee hält die Islamismus-Expertin für ein Vorschub-Argument. „Wer nicht will, dass Gläubige diese Passagen wörtlich nehmen, muss sie entweder auslassen oder eine andere Lesart verdeutlichen.“
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