Staatsanwaltschaft stellt „Pinocchio“-Verfahren ein: Facebook-Kommentar war zulässige Machtkritik
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Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen Facebook-Nutzer eingestellt, der Bundeskanzler Friedrich Merz in einem Kommentar als „Pinocchio“ bezeichnet hatte. Die Behörde wertet den Beitrag als von der Meinungsfreiheit geschützte Kritik an der Politik. Das geht aus einer Pressemitteilung der Polizei und Staatsanwaltschaft Heilbronn hervor, die NIUS vorliegt.
Hintergrund ist eine Veranstaltung im Oktober 2025, bei der Merz und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) den Spatenstich für den Innovationspark Künstliche Intelligenz (IPAI) in Heilbronn vornahmen. Die Polizei hatte auf ihrer Facebook-Seite über ein vorübergehendes Flugverbot informiert, was zu einer Flut von Kommentaren führte. Wie es in der Pressemitteilung heißt, fanden sich unter dem Beitrag 397 Kommentare.

Der Kanzler beim Ortstermin in Heilbronn: Ausgangspunkt für Spott und Beleidigungen auf sozialen Medien.

Um besagten Facebook-Beitrag ging es.
In ihrer Pressemitteilung vom 24. Februar 2026 erklären die Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium Heilbronn: „Anlässlich einer Mitteilung über eine Veranstaltung mit dem Bundeskanzler und dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten am 21.10.2025 auf der Facebook-Seite der Polizei Heilbronn wurden dort insgesamt 397 Kommentare abgegeben. Darunter konnten von der Polizei 38 Kommentare festgestellt werden, deren Inhalte von der Staatsanwaltschaft auf Strafbarkeit zu prüfen waren.“ Unter den gemeldeten Beiträgen befanden sich auch schwere Beleidigungen, etwa die Bezeichnung des Kanzlers als „H...sohn“.
Unter den Kommentaren finden sich allerdings zahlreiche spöttische und kritische Äußerungen, die Merz etwa als „Baron von Münchhausen“ oder „Lügner“ titulieren. Eine Anfrage von NIUS, die sich die 38 strafrechtlich geprüften Kommentare übersenden lassen wollte, ließ die Polizei unbeantwortet.
Staatsanwaltschaft sieht Machtkritik als zulässig
Öffentlichkeitswirksam wurde der Vorfall wegen eines Berichts der Heilbronner Stimme. Diese berichtete über einen Rentner, der „Pinocchio kommt nach HN“ – ergänzt um ein Emoji mit langer Nase – unter den Beitrag geschrieben hatte, was Ermittlungen wegen des Straftatbestands der Beleidigung nach Paragraph 188 auslöste. Der Nutzer sah darin einen „vielschichtigen, symbolischen und satirischen Meinungsausdruck im politischen Kontext“, der durch die Grundrechtsgarantie der Meinungsäußerung geschützt sei. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Sichtweise und stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein.
Wie die Pressemitteilung ausführt: „Im Hinblick auf den medial diskutierten Beitrag eines Facebook-Nutzers mit dem Inhalt ‚Pinocchio kommt nach HN‘ wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Heilbronn mit Verfügung vom heutigen Tag ebenfalls [...] eingestellt, weil es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handelt.“ Bereits zuvor war ein ähnliches Verfahren mit derselben Bezeichnung aus denselben Gründen fallengelassen worden.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Praxis der Polizei Heilbronn, die ihre Social-Media-Kanäle überwacht und verdächtige Kommentare an die Staatsanwaltschaft weiterleitet. Polizeisprecher Andreas Blind erläuterte: „Wenn wir im Rahmen unseres Social-Media-Monitorings unserer Kanäle auf strafbares Verhalten stoßen, wird dies angezeigt oder der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt.“ Insgesamt wurden mehr als 30 spöttische Posts gemeldet, darunter Formulierungen wie „Der Lügenbaron war mit Kretsche unterwegs“, „Lackaffe“ oder Vergleiche mit dem Lügenbaron von Münchhausen. Diese Kommentare drückten vor allem Frustration über Merz’ Politik aus, etwa bezüglich wahrgenommener Widersprüche zu Wahlversprechen wie der Schuldenbremse oder Stromsteuern.
Juristen halten die Ermittlungen für überzogen. Der Berliner Anwalt Moritz Ott urteilte gegenüber der Heilbronner Stimme: „Natürlich darf man Friedrich Merz Pinocchio nennen. Das fällt in den Bereich der Meinungsäußerung und ist durch Art. 5 GG geschützt.“ Ähnlich der Hamburger Medienrechtler Michael Rath-Glawatz: „Die Bezeichnung ‚Pinocchio‘ ist eine Wertung, keine (unwahre) Tatsachenbehauptung. Personen des öffentlichen Lebens müssen auch herabsetzende Kritik ertragen.“ Politisch ist der Pinocchio-Vergleich für Merz nicht neu: Grünen-Politikerin Franziska Brantner warnte ihn vor dem „Pinocchio-Kanzler“-Image, und AfD-Mann Stephan Brandner nannte ihn „Pinocchio Fritze“.
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