CDU stimmt gegen CDU: Die „Majestätsbeleidigung“ bleibt erhalten – die Brandmauer macht’s möglich
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Die CDU stimmt gegen ihre eigenen Forderungen. Der Kampf gegen die AfD macht es möglich. Es mag Gründe geben, die für eine Brandmauer sprechen. Diese Gründe wiegen jedoch weniger schwer als der schädlichste Nebeneffekt der Anti-AfD-Politik. Die CDU erscheint als eine Partei, die lieber gegen ihre erklärten Absichten stimmt, als gemeinsam mit der AfD sich treu zu bleiben.
Die aktuelle Folge „Kissler Kompakt“ sehen Sie hier:
Der Fraktionsvorsitzende der Union, Jens Spahn, hat jüngst für die Abschaffung des Paragrafen 188 plädiert, der Politiker in besonderer Weise vor Beleidigungen schützt. Im Bundestag hat die Unionsfraktion dann aber gegen eine Abschaffung des Paragrafen 188 votiert.
Einziger Grund: Der entsprechende Antrag war von der AfD eingebracht worden. Mit einer solchen Doppelmoral schadet die CDU sich selbst, vor allem aber der Demokratie.
Spahn gegen ein Sonderrecht für Politiker
Jens Spahn wählte seine Worte mit Bedacht. Er sagte zur Süddeutschen Zeitung am 17. Januar: Der neu gefasste Paragraf 188 im Strafgesetzbuch sollte dem „Schutz von Personen des öffentlichen Lebens“ dienen, insbesondere Kommunalpolitikern.
Entstanden aber sei, so Spahn, ein ganz anderer Eindruck, nämlich: „Die ‚Mächtigen‘ haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ Daraus folgert Spahn: „Das ist das Gegenteil von dem, was wir erreichen wollten. Dieser Paragraf könnte abgeschafft werden. Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle.“
AfD auf Spahns Spuren
Jens Spahn hat recht. Es war Paragraf 188, auf den sich Robert Habeck, Annalena Baerbock, Marie Agnes-Zimmermann gerne bezogen, um gegen besonders meinungsfreudige Bürger vorzugehen.
Paragraf 188 erscheint wie der Schutz vor Majestätsbeleidigung. Jens Spahn hat deshalb recht – und Stephan Brandner von der AfD hat ebenfalls recht, wenn er sich auf Spahn beruft und für eine Abschaffung des überflüssigen Paragrafen plädiert. So geschehen im Deutschen Bundestag am 29. Januar.
„Es braucht kein Sonderstrafrecht“: Damit hat der AfD-Abgeordnete Brandner die Auffassung des Unions-Fraktionsvorsitzenden Spahn korrekt wiedergegeben. Dass die Grünen ablehnen, was Spahn und Brandner fordern, ist keine Überraschung. Die grüne Abgeordnete Lena Gumnior aus Verden-Osterholz in Niedersachsen verstieg sich zu der Aussage, der Paragraf 188 sei nötig, weil ein mörderischer Rechtsterrorismus 100.000 Kommunalpolitiker bedrohe.
Die Grünen haben ein Problem mit der Wirklichkeit, weil sie dem „Kampf gegen Rechts“ die Realitäten unterordnen. Das ist nicht neu. Welche Verrenkungen aber stellte die Union an, um sich gegen die Anregung ihres Fraktionsvorsitzenden zu stellen? Tijen Ataoğlu aus Hagen klang wie die Vertreterin einer linken NGO.
Hetze sei keine Meinung, sondern eine Straftat? Der Gesetzgeber müsse Hass und Hetze eindämmen? Die CDU-Abgeordnete und Richterin auf Lebenszeit Ataoğlu verkennt: Hass und Hetze sind unscharfe Gummibegriffe zum Schutz der Regierung. Hass und Hetze werden aufgerufen, wenn Linke sich Kritik verbitten.
In den Worten des Anwalts und Autors Joachim Steinhöfel: Hass und Hetze sind erlaubt! Diese rechtsstaatliche Lektion hat eine nach links gedriftete Union nicht begriffen.
Partei ohne Rückgrat
Auch der CSU-Abgeordnete Konrad Körner aus Erlangen verhebt sich. Körner wirft der AfD vor, was er auch Jens Spahn vorwerfen müsste: die Geringschätzung der Demokratie.
Jens Spahn stimmte dann wie alle 195 anwesenden Unionsabgeordneten gegen die Streichung des Paragrafen 188. Spahn stimmte also gegen Spahn. Nur die AfD votierte für ihren Antrag, der folglich abgelehnt wurde.
So zeigte die Union, dass auf sie momentan in zweifacher Hinsicht Verlass ist: beim Abschmelzen der Bürgerrechte und beim Wegräumen des eigenen Rückgrats.
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Alexander Kissler
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