Frei nach Vergewaltigung, Urlaub im Fluchtland: Der bemerkenswerte Fall Mohammad M.
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Sie werden es bereits gelesen haben: Mohammad M., der wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung angeklagt war, ist wieder frei. Fünf Frauen belästigte er sexuell, ein damals 16-jähriges Mädchen vergewaltigte er. 22 Monate auf Bewährung. Wegen Vergewaltigung.
Dieser Mohammad kam mit der großen Flüchtlingswelle 2015 ins Land, bekam einen anerkannten Flüchtlingsstatus. Ein Flüchtling aus Afghanistan, der wegen der unmenschlichen Zustände und der Bedrohung durch die Taliban in seinem Heimatland nicht mehr leben konnte.
Er durfte die Hauptschule besuchen, schloss mit „sehr gut“ ab, bekam einen Job als Installateur. Deshalb erkannte der Richter ihn als „voll integriert“, als „Musterbeispiel dafür, wie man gut in Deutschland ankommen kann…“
Also: Ein 23-Jähriger wird nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er zur Tatzeit 19 Jahre alt war. In Ordnung. Der Richter erkennt die 6 Monate Untersuchungshaft als teilweise strafmildernd an. Auch das ist nachvollziehbar. Aber eine Bewährungsstrafe für ein Verbrechen, für das jeder andere im Gefängnis landen würde – insbesondere bei dieser Vorgeschichte?

Polizei am Flughafen München
Mohammad wurde übrigens am Münchner Flughafen verhaftet, als er aus den Ferien zurückkam. Nicht aus Mallorca, nicht aus Kroatien – nein, er kam aus dem Urlaub in Afghanistan.
Noch einmal: Ein Flüchtling, der angeblich in seinem Heimatland verfolgt, unter Lebensgefahr die beschwerliche Reise in das friedliche und Glück-verheißende Deutschland durchleidet, macht Urlaub in eben diesem lebensfeindlichen Heimatland?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat Reisen von Flüchtlingen mit Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich gestattet. Anerkannte dürfen sich frei bewegen. Allerdings sind Reisen ins Heimatland nur unter restriktiven Bedingungen erlaubt. Dies sind Krankheits- oder Todesfälle in der Familie, Eheschließungen – und lachen Sie nicht: Sogar Heimweh gilt bisweilen als Rechtfertigung.
Wenn aber ein Geflüchteter in seinem Heimatland Urlaub macht, wie im Falle Mohammad, müssen die Behörden nach Paragraph 76 Asylgesetz eine Überprüfung einleiten. Ein Fluchtgrund besteht dann offensichtlich nicht mehr, das Fluchtland scheint nicht mehr gefährlich zu sein.
Nicht einmal 10 Prozent der Untersuchungen führen tatsächlich zu einem Verfahren. Noch weniger Verfahren zeigen Wirkung. Im Jahr 2022 wurden 32.500 Widerrufsverfahren zum Entzug des Flüchtlingsstatus angestrengt. Nur 2.500 Geflüchteten wurde daraufhin der Status entzogen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Berlin
Jeder Bundesinnenminister der vergangenen vier Legislaturperioden hat bei seinem Amtsantritt eine Verschärfung, mindestens aber eine Überprüfung der viel zu laxen Praxis versprochen. Geschehen ist nichts.
Und so können verurteilte Gefährder wie Mohammad M. weiter ihre angeblich erlebten Traumata beim Belästigen und Vergewaltigen verarbeiten. Und sich dann zuhause bei der Familie von den Strapazen erholen.
Liebe Bundesregierung, bitte machen Sie diesem absurden Zustand ein Ende. Das inzwischen 20-jährige Vergewaltigungsopfer hat trotz Therapien sein Trauma noch nicht verwunden. Wenigstens ihm sollten Sie ein Zeichen geben, dass Sie es ernst meinen.
Dieser Text ist ein Auszug aus dem täglichen NIUS-Newsletter von Chefredakteur Jan David Sutthoff (hier anmelden).
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