Die totalitären Krokodilstränen des neuen Adels: Sie verklagen Bürger, sie missbrauchen ihre Macht, sie wollen eine Zweiklassengesellschaft
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Die meisten Deutschen haben sich an etwas gewöhnt, an das man sich niemals gewöhnen darf. Nämlich daran, dass die mächtigsten Politiker des Landes unliebsame Äußerungen unzufriedener Bürgern juristisch verfolgen. Dieses Vorgehen gegen Kritiker offenbart das erschreckende Selbstbild dieser Politiker. Es ist nicht nur totalitär, sondern muss endlich viel schärfer kritisiert werden.
Es war bisher kein sonderlich erfolgreiches Gerichtsjahr für unsere Regierungspolitiker. Im März wurde ein Taxiunternehmer vom Amtsgericht Miesbach freigesprochen, der auf seinem Grundstück grünenkritische Plakate aufgestellt hatte. Auf einem war Ricarda Lang als Dampfwalze zu sehen, ein anderes fragte, ob Robert Habeck überhaupt bis drei zählen könne. Harmlose Satire, die dem Unternehmer aber einen Polizeibesuch, ein angedrohtes Bußgeld von 6000 Euro und einen persönlichen Strafantrag von Annalena Baerbock bescherte.

Baerbock konnte über diesen Witz nicht lachen und stellte einen Strafantrag wegen Beleidigung.
„Wir leben in einem historisch einzigartigen Irrenhaus“
Im April scheiterte die Bundesregierung mit einer Klage gegen NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt vor dem Bundesverfassungsgericht. Anlass war ein Tweet, in dem Reichelt schrieb: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben in einem Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“. Die Bundesregierung sah in dieser völlig berechtigten Meinungsäußerung eine strafbare Handlung. Das höchste deutsche Gericht musste ihr erklären, dass Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist.
Im Mai scheiterte Robert Habeck gleich zweimal. Zuerst mit einer Klage in Hamburg gegen einen Bürger, der ihn nicht völlig aus der Luft gegriffen als „Vollidioten“ bezeichnet hatte. Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Als wäre das nicht peinlich genug, verlor er vor Gericht in zweiter Instanz gegen den Welt-Kolumnisten Don Alphonso. Der hatte es gewagt, auf X folgendes zu schreiben: „Ein Wirtschaftsminister, der mit seiner äußeren Erscheinung in einer Ansammlung von Bahnhofsalkoholikern nicht negativ auffallen würde“.
Na gut, das war zugegebenermaßen etwas uncharmant und auch verletzend gegenüber Bahnhofsalkoholikern, aber ein Klagegrund? Wohl kaum.
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Auch die EU-Spitzenkandidatin der FDP, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, unterlag vor dem Amtsgericht Düsseldorf. Sie hatte einen Bürger angezeigt, der sie als „Kriegstreiberin“ beschimpfte. Unschön, keine Frage, doch das Gericht stellte klar: Von der Meinungsfreiheit gedeckt. Haben Sie, liebe Leser, jetzt nicht zu viel Mitleid mit der Dame, Frau Strack-Zimmermann wird die Niederlage sicher schnell verkraften. Von den rund 250 Strafanzeigen, die sie laut Spiegel monatlich stellt, wird sicher bald wieder eine erfolgreich sein.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) scheiterte in jüngster Zeit gleich zweimal mit seinen Klagen.
Klagefreudigkeit: Der wahre Zweck ist brutale Machtpolitik
Wie kommt es aber zu so einer großen Klagefreudigkeit führender Politiker? Man sollte Politiker nicht für so dünnhäutig halten, dass sie wegen gemeiner Kritik von Bürgern tief getroffen zu Hause sitzen und noch völlig verheult ihren Anwalt kontaktieren. Die einzigen Tränen, die bei ihnen fließen, sind Krokodilstränen. Persönliche Betroffenheit wird vorgetäuscht. Sie handeln keineswegs irrational und wild um sich schlagend aus einer Emotion heraus. Der wahre Zweck ist brutale Machtpolitik. Es geht um die Demonstration von Macht, um den Aufbau einer Zweiklassengesellschaft sowie um den Erhalt der eigenen öffentlichen Autorität und des mühsam aufgebauten Selbstbildes. Um das Selbstbild dieser bundesdeutschen Anzeigenhauptmeister zu verstehen, muss man wissen, dass sich viele Regierungspolitiker nicht mehr als Repräsentanten des Bürgerwillens auf Zeit begreifen, sondern als eine eigene gesellschaftliche Klasse. Als der neue Adel.
Anders als der Adel früherer Zeiten pflegen unsere Politiker, soweit bekannt, keine familiären Beziehungen miteinander. Dennoch sind sie sich in ihrer Lebensrealität und in ihrem Selbstverständnis viel näher, als sie den Normalbürgern je sein könnten. Und das parteiübergreifend. Fast alle Abgeordneten sind auf Parteitagen, in Gremiensitzungen, in Ausschüssen und auf sonstigen Parteiveranstaltungen politisch groß geworden. Immer umgeben von in der Sache Gleichgesinnten. Fleißig wurden Anträge geschrieben, die die Lebensrealität von Millionen Menschen in ein paar Sätzen einzuordnen und zu regulieren versuchten. Die ganze komplexe Welt besprachen und lenkten diese Berufspolitiker in ein paar Stunden Antragsdebatte. Wer das über Jahre und Jahrzehnte betreibt, der glaubt irgendwann selbst, dass er etwas ganz Besonderes ist. Dass er das Leben anderer Menschen von oben herab nicht nur lenken, sondern auch verbessern kann.
Da die meisten Journalisten sich dem Adelshof näher fühlen als dem Bauernhof und ihre Aufgabe zuvorderst darin sehen, dem Pöbel das Tun des Politadels zu erklären, statt dem Politadel für den Bürger auf die Finger zu schauen, wird diese Anspruchshaltung noch verstärkt. Denn abseits von anderen Politikern ist der meistgetroffene Berufszweig für einen Politiker der Journalist. Auch der drittmeist getroffene Berufszweig, die Berufsgruppe der Lobbyisten, umschmeichelt und umwirbt Politiker ohne Unterlass. Wenn Narzissten den Tag fast ausschließlich mit Narzissten-Kuschlern verbringen, ist es leider kein Wunder, dass sie irgendwann völlig den Bodenkontakt verlieren.
Majestätsbeleidigung nicht erwünscht
Standesgemäß für einen zünftigen Adeligen versteht sich der progressive Regierungspolitiker des 21. Jahrhunderts als Vertreter einer exklusiven Schicht. Er sieht sich als Teil einer besonders erhabenen und weisen Gruppe, die staatsmännisch und historisch heldenhaft die eher minderbemittelten Bürger durch die Unsicherheiten ihres Lebens und unserer Zeit führt. Im Gegenzug erwartet er natürlich, von eben diesen Bürgern als Respektsperson, als absolute Autorität wahrgenommen zu werden. Er erwartet dies, weil er weiß, dass seine weitgehenden Gesetzesideen nur mit einer Kompetenz-Illusion durchsetzbar sind. Wenn nun die Bürger zu frech und kritisch werden, den edlen Politiker vielleicht sogar beleidigen oder diffamieren, dann ist die Gefahr für den Politiker groß, jede Autorität zu verlieren und öffentlich als die lächerliche Person wahrgenommen zu werden, die er vielleicht auch ist.
So betrachtet ist es nur logisch, dass eine Annalena Baerbock Strafanzeige wegen satirischer Plakate stellt. Schließlich weiß sie von ihrer niedlichen Kanzlerkandidatur noch ganz genau, wie schlimm es ist, wenn das eigens gewollte mediale Bild durch Zuschreibungen von Lächerlichkeit und Peinlichkeit ersetzt wird. Wäre sie in der Lage, ein Buch ohne Plagiate zu schreiben, sie könnte ein tausendseitiges Prachtexemplar über diese Erfahrung verfassen.

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne)
Es gibt aber noch ein weitergehendes Ziel bei diesen Klagen. Nicht nur geht es um den Kampf um die ungestörte Selbst- und Fremdwahrnehmung. Nicht nur soll der konkrete Kritiker mundtot gemacht werden, auch alle potenziellen Nachahmer und alle allzu kritischen Bürger sollen eingeschüchtert werden. Schließlich können sich die allermeisten Menschen eine juristische Auseinandersetzung mit Politikern nicht leisten. Weder finanziell noch zeitlich noch nervlich. Und an diese Menschen richtet sich die eigentliche Botschaft: „Werd nicht zu frech, leg dich nicht mit uns an, zahl lieber weiter brav deine Steuern und halt die Klappe.“
Die Einschüchterung funktioniert
Diese Einschüchterung funktioniert leider auch und ist ein Grund dafür, dass viele vernünftige Menschen ihre Meinung entweder gar nicht oder nur anonymisiert kundtun. Jedes Vorgehen von Politikern gegen Meinungsäußerungen von Bürgern ist daher auch ein Angriff auf die Demokratie.
Statt vernünftiger Redefreiheit und gleicher Regeln für alle, hat sich der neue Adel einen eigenen Paragrafen geschaffen, der ihm besonderen Schutz verleiht. Der Gummi-Paragraf 188 des Strafgesetzbuches stellt jede Äußerung unter Strafe, die geeignet ist, Personen des politischen Lebens in ihrem öffentlichen Wirken erheblich zu beeinträchtigen. Natürlich kaum genau definierbar, ab wann das der Fall ist, aber eine neue Möglichkeit für die Strack-Zimmermanns und Habecks dieses Landes, Bürger mal eben auf Verdacht hin anzuklagen. Für die Kosten kommt schließlich der Steuerzahler auf, mit Anzeigen muss also nicht gegeizt werden.
Für alle gelten die gleichen Gesetze, nur für Politiker gelten gleichere Gesetze. Die aktuelle politische Debatte über härtere Strafen für Angriffe auf Politiker fügt sich nahtlos in diese traurige Entwicklung hin zu einer rechtlichen Zweiklassengesellschaft ein. Eigentlich war die repräsentative Demokratie ja mal so gedacht, dass Politiker von den Bürgern gewählt werden, um den Bürgern zu dienen. Und nicht, damit sie miserabel regieren und dann auch noch Unmut ausdrückende Bürger anzeigen.
Es ist ein ungeheuerlicher Machtmissbrauch, wenn die mächtigsten Politiker des Landes ihre vom Steuerzahler fürstlich vergütete Zeit dafür nutzen, um gegen die Meinungsfreiheit von Kritikern vorzugehen.
Dieser Zustand ist als Normalität nicht akzeptabel, daran darf sich niemand gewöhnen. Normalerweise müsste es ein Rücktrittsgrund sein, wenn Politiker gegen die Meinungsfreiheit von Bürgern vorgehen. Normalerweise müssten auch alle Kosten, die dabei entstehen, von den Pensionen der anklagenden Politiker abgezogen werden. Der Steuerzahler sollte nicht auch noch den Kampf gegen sein elementares Grundrecht zwangsfinanzieren müssen. Und normalerweise müsste die Meinungsfreiheit gesetzlich so stark verankert sein, dass Politiker Bürger gar nicht erst verklagen können.
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