Ein Sieg für unser wichtigstes Grundrecht: „Es ist ein Signal zur rechten Zeit, in der die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät“
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Die wichtigste Nachrichten-Quelle des Landes, die Deutsche Presse-Agentur, hat heute um 11:06 Uhr folgende Meldung an die Redaktionen geschickt: „Karlsruhe: Reichelt-Kritik an Bundesregierung ist erlaubt“. Die Kritik eines Journalisten an der Regierung ist erlaubt. Es ist ziemlich weit gekommen, dass DAS eine Nachricht ist.
Hintergrund der Geschichte ist ein Satz, den mein Kollege Julian Reichelt im August 2023 veröffentlicht hat: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!).“ Mit diesen provokanten Worten kommentierte er auf Twitter einen Artikel („Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan“). Alle wissen: Jeder Cent Steuergeld, der nach Afghanistan fließt, fließt in den Machtbereich der Taliban. Kein Euro wird dort ausgegeben, ohne dass die Steinzeit-Islamisten davon wüssten.

Drohbrief vom Anwalt: So sieht es aus, wenn die Bundesregierung einem die eigene Meinung untersagen möchte.
Haben Sie schon mal einen Drohbrief von der Bundesregierung erhalten?
Und die Reaktion der Bundesregierung auf diese Kritik? Ein juristischer Drohbrief eines Star-Anwalts an unsere Redaktion mit der Aufforderung, diese Aussage nicht mehr zu verbreiten und die getätigte Äußerung zu löschen. Die maximale Absenderwucht im Betreff: „Die Bundesrepublik Deutschland gegen Julian Reichelt.“ Haben Sie schon mal einen Drohbrief von der deutschen Bundesregierung erhalten, mit der Aufforderung, eine Meinungsäußerung gefälligst zu unterlassen?

Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze
Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze (SPD) wollte Kritik an der Regierung verbieten und jedem Kritiker in diesem Land zeigen, dass sie gegen jeden vorgeht, der es ähnlich sieht. Die FAZ titelte: „Der Staat gegen Julian Reichelt“. Berlins höchstes Gericht gab der Ministerin recht, hat die Aussage verboten – das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil heute aufgehoben und erlaubt die Kritik ausdrücklich: „Die Entscheidung des Kammergerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz. (…) Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten.“
Meinungsfreiheit ist kein Verbrechen
Es ist ein Sieg für unser wichtigstes Grundrecht, Artikel 5: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“ Dieses Gesetz schützt uns Bürger vor dem Staat, schützt vor einer Regierung, die unliebsame Meinungen unterdrücken und verbieten möchte. Dieser Artikel macht uns erst zu freien Bürgern. Denn egal wie die Regierung heißt, es gilt weiter: Meinungsfreiheit ist kein Verbrechen.

Wolfgang Kubicki, Vizepräsident des Deutschen Bundestags.
Ich möchte das Urteil aus Karlsruhe gar nicht weiter kommentieren. Das überlasse ich Wolfgang Kubicki. Liebe Leserinnen und Leser, hier schreibt der Vizepräsident des Deutschen Bundestags über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
„Das ist ein guter Tag für die Meinungsfreiheit in unserem Land. Karlsruhe setzt ein deutliches Stopp-Schild für all diejenigen in der Bundesregierung, die meinen, Kritik am Staat illegalisieren zu können. Artikel 5 schützt eben auch scharfe und polemische Kritik am Staat. ‚Die Zulässigkeit von Kritik am System ist Teil des Grundrechtsstaates‘, stellt Karlsruhe hierzu in erfreulicher Deutlichkeit erneut klar. Damit ist die Entscheidung mehr als ein juristischer Sieg für Julian Reichelt. Es ist ein Signal zur rechten Zeit, in der die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät.
Ich hoffe, die Bundesinnenministerin und die Bundesfamilienministerin lesen und verstehen die Entscheidung. Sätze wie: ‚Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen‘, hätten von einer Verfassungsministerin wie Nancy Faeser niemals ausgesprochen werden dürfen. Die Tatsache, dass Lisa Paus sich um Social-Media-Beiträge sorgt, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, war immer skandalös. Ich hoffe, sie nimmt den heutigen Tag zum Anlass, ihre grundsätzlichen Vorstellungen von ‚Demokratieförderung‘ nochmal gründlich zu überdenken.
Nachdenklich werden dürfen auch all diejenigen, die Maßnahmen-Kritiker während Corona oder Demonstranten gegen die jetzige Bundesregierung leichtfertig in die Ecke der Verfassungsgegner gestellt haben. Kritik am System, an der Regierung oder an Gesetzen ist nicht nur zulässig, sondern ihre Zulässigkeit ist Teil des Grundrechtsstaates. Wer das nicht versteht und die Zulässigkeit eben solcher Kritik zu leichtfertigt verneint, entlarvt sich womöglich selbst als Feind unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates.“
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
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