Hinter dem Strafantrag gegen Netanjahu steckt politisches Kalkül
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Am Montag hat der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), Karim Khan, bei den Richtern Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, den israelischen Verteidigungsminister Yoev Gallant und gegen drei Topterroristen der Hamas, namentlich Yahya Sinwar, Mohammed Deif und Ismail Haniya, beantragt.
Einige Kommentatoren haben sämtliche Haftbefehle gutgeheißen, andere wiederum haben das Gleichsetzen von zwei israelischen Politikern mit drei dschihadistischen Terroristen massiv kritisiert.
Fünf Haftanträge, die in keinerlei Zusammenhang zueinanderstehen
Ein wesentlicher Punkt wurde dabei kaum beachtet.
Die Tatvorwürfe gegen die israelischen Politiker stehen in keinem Zusammenhang mit den Tatvorwürfen gegen die Hamas-Terroristen. Es geht um unterschiedliche Sachverhalte, unterschiedliche Tatvorwürfe, unterschiedliche strafrechtlich erfasste Zeiträume und unterschiedliche Ermittlungen, die voneinander gänzlich unabhängig sind und damit auch um unterschiedliche Verfahren.
Nichtsdestotrotz wurden sämtliche Haftanträge gegen diese fünf Personen gleichzeitig verkündet, und zwar nicht etwa durch die regulären Kanäle, sondern über CNN, namentlich bei Christiane Amanpour, einer notorischen Israelhasserin.

CNN-Moderatorin Christiane Amanpour gilt als Israelhasserin.
Als Jurist habe ich Verständnis dafür, dass sich viele über die Gleichsetzung von zwei Politikern eines demokratischen Rechtsstaates mit drei Topterroristen aufregen. An diejenigen, die das unverhohlen tun, habe ich eine Botschaft: You are missing the point!
Die Gleichzeitigkeit offenbart offenkundige Willkür
Diese Gleichzeitigkeit offenbart die Willkür dieser Haftanträge, weil die entsprechenden Verfahren in keinem Zusammenhang zueinanderstehen. Der Chefankläger des ICC hätte die Haftanträge gegen die Hamas-Terroristen bereits am Tag des Pogroms vom 7. Oktober 2023 stellen können, was er nicht tat. Er tat es auch nicht in den Folgemonaten, sondern ausgerechnet am selben Tag, an dem er Haftanträge gegen Netanyahu und Gallant stellte.
Kann das wirklich ein Zufall sein, dass die fünf Haftanträge, die in keinem Zusammenhang zueinanderstehen, am gleichen Tag erfolgten? Die Antwort darauf ist ein klares Nein!

Kritik gibt es auch am Chefankläger Karim Khan.
Es ist so offensichtlich, dass der ICC-Chefankläger sich vor dem Vorwurf schützen wollte, dass er nur etwas gegen Israelis unternimmt, während er bei den drei Topterroristen der Hamas untätig bleibt.
Hinzu kommt, dass die Hamas-Terroristen auch völlig unabhängig von den Haftanträgen des ICC-Chefanklägers in Untersuchungshaft versetzt werden müssten, wenn sie – völlig unerwartet – das Staatsgebiet eines zivilisierten Rechtsstaates betreten. Beim Terrorismus gilt das strafrechtliche Universalitätsprinzip. Dieser Grundsatz im internationalen Strafrecht besagt, dass bestimmte schwere Verbrechen, wie Terrorismus, Völkermord oder Kriegsverbrechen, von jedem Staat unabhängig vom Tatort oder der Staatsangehörigkeit der Beteiligten verfolgt werden müssen. Mit anderen Worten müssten deutsche Strafverfolgungsbehörden die drei Hamas-Terroristen völlig unabhängig vom Antrag des ICC-Chefanklägers in Untersuchungshaft versetzen und strafrechtlich verfolgen, wenn sie unerwartet deutsches Staatsgebiet betreten sollten.
Meines Erachtens zeigt die Gleichzeitigkeit der fünf Haftanträge nicht nur die offensichtliche Willkür des ICC-Chefanklägers, sondern auch die Tatsache, dass politische Motive Anlass für sein durchschaubares Vorgehen waren. Anders lässt sich diese simultane Maßnahme nicht erklären.
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