Keine Schulplätze, keine Betreuung, keine Schlafplätze: Berlin kapituliert vor minderjährigen Flüchtlingen
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Wenn das Große und Ganze nicht stimmt, funktioniert es auch nicht im Kleinen ...
Das beste Beispiel ist Berlin. Die zuständige Politikerin sagt es mit geradezu entwaffnender Offenheit. Schulsenatorin Katharina Günther-Wüsch (CDU): „Eines ist klar: Wir können derzeit nicht alle unbegleitete minderjährige Geflüchtete an Regelschulen unterbringen.“
Diese Aussage ist das Eingeständnis eines Versagens. Und zwar eines mit Ansage. Kinder und Jugendliche müssen in Deutschland beschult werden, wie es im Bürokratiedeutsch heißt. Das bedeutet: Der Staat muss Kindern die Möglichkeit bereitstellen, eine Schule besuchen zu können. In den letzten zwei Jahren kamen mehr als 6000 unbegleitete minderjährige Asylbewerber nach Berlin, wie die BZ berichtet. Überwiegend aus Syrien und Afghanistan. Für sie wurden 40 Unterkünfte einschließlich Personal neu eröffnet. Die Zuwanderung der Minderjährigen hält unvermindert an. Ihre Familien erhoffen sich über ihre Kinder den Nachzug nach Deutschland. Platz wird geschaffen – aber die Schulen sind voll.

Die minderjährigen Flüchtlinge hoffen, ihre Familien per Nachzug nach Deutschland zu bekommen.
Nur ein Glied in der Kette der Inkompetenz
Im Grunde genommen ist es ungerecht, das Versagen in der Flüchtlingspolitik einer Schulsenatorin zuzuschieben. Sie ist nur ein Glied in der Kette der Inkompetenz. Berlin erweitert ständig die Kapazitäten der bestehenden Flüchtlingsunterkünfte, zum Beispiel in den früheren Flughäfen Tempelhof und Tegel. Außerdem werden an vielen Orten der Stadt neue Unterkünfte gebaut – auch in Edelstadtteilen wie Dahlem.
Aber Schulklassen mit Lehrern kann man nicht einfach so aus dem Boden stampfen. Die Folge spürt jetzt auch die ehrliche Schulsenatorin. Weil die Berliner Bildungsverwaltung ihrer Pflicht nicht nachkommen kann, allen neu ankommenden minderjährigen Flüchtlingen einen Schulplatz anzubieten, soll gegen Katharina Günther-Wünsch Anzeige erstattet worden sein. Der Flüchtlingsrat Berlin hatte dies am Freitagvormittag auf der Plattform X mitgeteilt. Die Berliner Polizei bestätigte, dass „unter der vorliegenden Bearbeitungsnummer eine Anzeige gegen eine Berliner Politikerin vorliegt“. Das Berliner Schulgesetz sieht eine allgemeine zehnjährige Schulpflicht vor. Demnach dürfe erst Jugendlichen ab 16 Jahren ein Schulplatz verweigert werden.

Katharina Günther-Wünsch (CDU), Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie
Die Schulsenatorin sagt, was andere verschweigen
Die Anzeige richte sich laut X gegen die Senatorin Günther-Wünsch als Verantwortliche für ihre Verwaltung wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Berliner Schulgesetz, gegen die UN-Kinderrechtskonvention sowie wegen Kindeswohlgefährdung nach Paragraf 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches, das dazu auch ausdrücklich das „geistige“ und „seelische“ Wohl von Kindern zähle.
Viele Paragraphen bei einem einfachen Sachverhalt. Mein gesunder Menschenverstand findet: Die Schulsenatorin sagt, was andere verschweigen. Es kommen zu viele minderjährige Flüchtlinge zu uns. Man kann sie gerade noch menschlich unterbringen. In den Schulen aber haben nicht mehr alle Platz.
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