Null Bock auf „Blödbock“: Die Grünen erschaffen ein Klima der Einschüchterung
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Im Kindergarten bekam ich manchmal Schimpfwörter an den Kopf geworfen. Ich rief dann: „Wer es sagt, der ist es selber“, worauf ich die Antwort bekam: „… sagen alle dummen Kälber.“ Was wir damals wegsteckten, ohne Traumatisierungen davonzutragen, wäre für die Grünen heute zu heftig.
Gerade erst sind erneut mehrere Vertreter der Partei gegen Aussagen einer Privatperson vorgegangen. Der Münchner Patentanwalt Björn Otto hatte während der Pandemie ein Videolaufband im Heckfenster seines SUV installiert, berichtet die Bild-Zeitung. Auf dem Laufband liefen Sätze, mit denen Otto die Pandemiepolitik der Regierung kritisierte und sich gegen eine mögliche Impfpflicht wandte.
Auch die Namen von Grünen-Politikern wurden verballhornt: Aus Baerbock machte Otto „Blödbock“, Habeck verwandelte er in „Hadreck“. Über den grünen Verteidigungspolitiker Anton Hofreiter schrieb Otto: „Wenn Du riechst, wie Anton Hofreiter ausschaut, dann sehen wir uns auf der Straße!“ Auch Kanzler Olaf Scholz und Finanzminister Lindner bekamen ihr Fett weg.
Im Dezember 2022 wurde Otto von einer Zivilstreife angehalten, sie stellte das Laufband sicher. Der Staatsschutz nahm Ermittlungen auf, fragte bei den Politikern nach, ob sie Strafantrag wegen Beleidigung stellen möchten. Scholz und Lindner lehnten ab. Die Grünen Annalena Baerbock, Robert Habeck und Anton Hofreiter hingegen unterschrieben den Strafantrag.

Annalena Baerbock zeigt mutmaßliche Beleidigungen konsequent an.
Wenn Empfindlichkeit zur Erosion demokratischer Werte führt
Diese Empfindlichkeit ist symptomatisch: Wenn Politiker der höchsten Regierungsebenen es nicht hinnehmen, mit Worten kritisiert zu werden, die in jedem Kindergarten Alltag sind, dann befeuern sie eine Erosion demokratischer Werte. Kritik an der Regierung darf in einer Demokratie auch heftig und polemisch ausfallen. Man muss davon ausgehen, dass der Straftatbestand der Beleidigung in diesem und ähnlichen Fällen vorgeschoben ist: Die Minister sind nicht persönlich getroffen von den Beleidigungen. Vielmehr geht es ihnen darum, Exempel zu statuieren und Kritik an der Regierungsarbeit mit einem Tabu zu belegen. Die Unterschrift unter den Strafantrag soll eine Breitenwirkung erzielen: Bis hierhin und nicht weiter, scheinen die Politiker zu sagen. Und das ist nicht besonders weit.
Dafür sprechen auch die Zahlen: Wie NIUS im Mai exklusiv berichtete, hat die Bundesregierung in der bisherigen Legislaturperiode insgesamt 108 Anzeigen wegen vermeintlich strafrechtlich relevanter Meinungsäußerungen im Internet erstattet. Auf Nancy Faesers (SPD) Innenministerium gingen 51 Anzeigen zurück, gefolgt von Annalena Baerbocks (Grüne) Auswärtigem Amt mit 38 Anzeigen. Danach folgten das Bildungsministerium unter Bettina Stark-Watzinger (FDP) mit 10 Anzeigen sowie Cem Özdemirs (Grüne) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit 8 Anzeigen. Eine Anzeige erstattete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dabei handelte es sich jedoch nur um die Anzeigen der Ministerien. Die von den Ministern persönlich erstatteten Anzeigen sind in diesen Zahlen noch nicht eingerechnet. NIUS bleibt an dieser Frage weiter dran.

Innenministerin Nancy Faeser ist Anzeigen-Königin der Regierung mit 51 Anzeigen ihres Hauses.
Dass der Staatsschutz im Fall von Björn Otto überhaupt ermittelte, ist nur deshalb möglich, weil während der Corona-Pandemie eine Umdeutung des Begriffs der „politisch motivierten Kriminalität“ stattfand. Der Verfassungsschutz erschuf den neuen Phänomenbereich der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“. Seither gilt es bereits als verfassungsfeindlich, wenn man Institutionen und Politikern vorwirft, dass sie demokratischen Grundsätzen nicht gerecht würden.
Besonders kurios ist, dass der Staatsschutz im Fall Otto eingeschaltet wurde, in dem offensichtlich kein Offizialdelikt vorlag – also eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft automatisch verfolgt wird. Vielmehr brauchte es die Unterschrift der Geschädigten, um die Anzeige aufzunehmen. Gegen Otto erging ein Strafbefehl in Höhe von 45.000 Euro. Er legte Einspruch ein, das Amtsgericht München verurteilte ihn zu 6000 Euro Strafe. Otto wird laut Bild in Berufung gehen, das Landgericht wird also über den Fall verhandeln.
Immer offener zeigt sich: Gerade jene Partei, die bei jeder Gelegenheit über den Verfall der Demokratie klagt, geht gegen ihre Gegner mit Methoden vor, die nicht zum Instrumentarium des demokratischen Streits zählen sollten. Wenn sich Regierungsvertreter gegen die banalsten Äußerungen mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen, zeugt dies vor allem davon, dass ihnen die Argumente ausgehen.
Die Trennung zwischen Staat und Regierung ist Grundvoraussetzung in einer Demokratie
Gerade in Zeiten der Pandemie, in denen Politiker Schulen, Geschäfte, Institutionen und Einrichtungen schlossen, das öffentliche Leben zum Erliegen brachten, Sterbenden den Besuch von Verwandten verwehrten, Ungeimpfte zu Bürgern zweiter Klasse degradierten – gerade in dieser Zeit hätten ebendiese verantwortlichen Politiker eine besonders hohe Toleranz gegenüber ihren Kritikern an den Tag legen müssen. Stattdessen erleben wir das Gegenteil: In dieser Zeit normalisierte sich ein Klima der Einschüchterung, das Kritik an den Vertretern des Staates gleichsetzt mit Kritik am Staat selbst. Zwischen dem Staat und der Regierung zu trennen, ist jedoch Grundvoraussetzung in einer Demokratie.

Unterricht mit Maske – für viele Schüler immer noch besser als die Zeit der Lockdowns, in denen sie die Schule gar nicht mehr betreten durften.
Wie weit diese Normalisierung der Einschüchterung schon vorangeschritten ist, erkennt man auch daran, dass die Anzeigen der Regierung nicht zu einem deutschlandweiten Aufschrei führen.
Dabei müsste man sich einfach einmal ausmalen, ein Kind neckte seinen Kindergarten-Freund mit den Worten „Du Blödbock!“ Der Freund würde keine Anzeige erstatten. Er würde antworten: „Wer es sagt, der ist es selber“, und die Sache wäre erledigt.
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