Seit Corona die neue Normalität: Durchregieren per Notstand!
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Die Ampel zieht die Ausrufung einer Notlage in Betracht, um ihre selbst verschuldete Finanz-Notlage zu beheben – die sie verfassungswidrig herbeigeführt hat. Notstandspolitik ist in Deutschland Normalpolitik geworden. In der Corona-Zeit ist die Regierung schließlich wunderbar mit allem durchgekommen.
Im Notstand gemütlich durchzuregieren, ohne dabei von der Justiz nennenswert gestört zu werden – daran hat sich die Politik in den Corona-Jahren so sehr gewöhnt, dass einstige Hemmschwellen nun dahin sind.
Regierungspraxis nach Gutsherrenart
Die gegenwärtige Politik ist historisch neu: Was in der alten Bundesrepublik unter Helmut Kohl, Franz Josef Strauß oder Willy Brandt undenkbar gewesen wäre, ist jetzt eine stets griffbereite Option: einfach einen Notstand erklären.
Wen wundert’s? Nachdem die Merkel-Regierung selbst mit Ausgangssperren und Schulschließungen durchgekommen war, die vom Verfassungsgericht nachträglich höchstrichterlich abgesegnet wurden, hatte die Ampel schlicht nicht damit gerechnet, dass das Bundesverfassungsgericht ihr künftig in die Parade fahren würde.
Über 60 Milliarden Euro Corona-Kredite mal ebenso für Klimazwecke umwidmen? Das wird schon irgendwie klargehen, muss sich der frisch gebackene Bundeskanzler am Ende der Gro-Ko-Zeit gedacht haben. Es lag für ihn auf der Hand: Dass man über das Geld der Bürger nach Gutsherrenart verfügen dürfe, knüpft schließlich nahtlos an die unter Merkel in Fleisch und Blut übergangene Regierungspraxis an, auf ebenso selbstgerechte Weise mit den Grundrechten umzuspringen.

Ungeimpfte Jecken: unerwünscht! Der „Notstand“ macht’s möglich.
Knickt die FDP etwa schon wieder ein?
Nun wird ernsthaft als Option diskutiert, im Nachhinein einen Notstand zu erklären, damit das, was jetzt verfassungswidrig wäre – weitere Schulden aufzunehmen –, verfassungskonform wird. Laut Bild herrsche inzwischen gar „Einigkeit“ innerhalb der Ampel. „SPD, Grüne und FDP wollen für dieses Jahr nun doch die Notlage (Artikel 115 Grundgesetz) ausrufen, damit die bereits zu viel gemachten Schulden nicht gegen die Verfassung verstoßen“, schrieb die Zeitung gestern.
Die FDP, die bislang an der Schuldenbremse festgehalten hatte, würde sich ein weiteres Mal links-lächerlich machen, wenn sie sich dem Weg Saskia Eskens (SPD) beugen würde, die sich beim Argumentieren für eine Notlage nicht einmal Mühe gibt: „Da wir uns durch äußere Einflüsse in einer fortdauernden krisenhaften Situation befinden, plädiere ich auch weiterhin dafür, die Schuldenbremse für 2023 und 2024 auszusetzen.“ Selbst jetzt noch wird gemogelt und getrickst: Mit irgendwelchen „äußeren Einflüssen“ will die SPD-Bundesvorsitzende plötzlich eine Notlage rechtfertigen, obwohl ihre Motivation dazu offensichtlich „innere“ Gründe hat.
Die CDU-Wirtschaftspolitikerin Gitta Connemann hielt bei Welt-TV dagegen: „Wir haben hier keine Weltfinanzkrise, Pandemie oder Naturkatastrophe, sondern eine schlechte Haushaltsführung der Ampel“. Eine Notlage auszurufen, sei deshalb „absurd“.
Doch was die Unionspolitikerin nicht sehen will: Erst mit Corona hat sich diese Notlagen-Willkür so richtig durchgesetzt.

Merkel im Ausnahmezustand: Sie wollte immer die härtest mögliche Corona-Politik.
Alles so schön einfach: Meinung statt Recht und objektiver Realitäten
Die am 28. März 2020 ausgerufene „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ hing einzig und allein an der Meinung der Parlamentarier und war nicht an „materielle Voraussetzungen“ – also an die objektive Realität geknüpft –, wie die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags seinerzeit festhielten: „Außer dem Beschluss müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt werden, um eine epidemische Lage annehmen zu können“.
Der Bundestag war „frei, (jeweils) eigene Kriterien für die Ausrufung der epidemischen Lage zugrunde zu legen“, so die Bundestags-Wissenschaftler.
Entsprechend subjektiv-willkürlich wurde argumentiert. Jeder Politiker, Staatsfunktionär und Journalist hatte seine eigenen Notlagen-Begründungen: mal waren es die „steigenden Zahlen“, mal die „Bilder von Bergamo“, dann regional überlastete Kliniken hier oder ein paar anekdotische Erzählungen dort. Die Notlage systematisch an objektive Kriterien binden? Fehlanzeige.
Selbst nach Aufhebung der „epidemischen Notlage“ am 25. November 2021 wurde weiterhin exzessiv in Grundrechte eingegriffen. Ungeimpfte wurden da gerade mit „2G“ aus der Öffentlichkeit ausgegrenzt, die Corona-Maßnahmen wurden dann noch fast eineinhalb Jahre bis zum 7. April 2023 fortgeführt – als ob es eine Notlage gäbe. Unter Corona hatte sich die Notstandspolitik sogar von der Notstandserklärung unabhängig gemacht.
Jetzt ist die Regierung versucht, eine Notlage ausrufen, weil sie das dazu ermächtigen würde, mit ihrem selbst angerichteten Unheil besser fertig zu werden. Das kommt davon, wenn man sie so willkürlich mit dem Heiligsten dieser Gesellschaft umgehen lässt: unseren Grundrechten. Das Urteil aus Karlsruhe könnte allerdings eine historische Chance sein, diese Willkür der Notstandspolitik aufzuarbeiten. Ihr nun in Sachen Schuldenbremse eine Absage zu erteilen, wäre das Mindeste.
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