Staatsrechtler Ulrich Vosgerau: „Die Bundesregierung plant eine Revolution von oben gegen das Grundgesetz“
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Ein Gastbeitrag von Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau.
Wer die Pressekonferenz von Nancy Faeser, flankiert von Thomas Haldenwang, Bundesamt für Verfassungsschutz, und Holger Münch, Bundeskriminalamt, am 13. Februar gesehen hat, der hat – um mit Adenauer zu sprechen – in einen Abgrund von Landesverrat geblickt. Denn das Bundesministerium des Innern plant eine Revolution von oben gegen das Grundgesetz. Man plant nicht weniger als die Abschaffung der Demokratie.
Denn der angekündigte Maßnahmenkatalog läuft darauf hinaus, jeden politischen Diskurs, jede politische Selbstorganisation von Bürgern, die sich nicht innerhalb des rotgrünen Transformations-Spektrums abspielt, die nicht dem Aktivismus zugunsten GRÜNER Ideen dient, zu kriminalisieren und zu einem völlig unkalkulierbaren persönlichen Risiko zu machen und dadurch zu unterbinden.
Bestimmte Formen der Regierungskritik gehören verboten
Parallel zu der vorangegangenen Äußerung von Lisa Paus – es gäbe Formen der Regierungskritik zumal in sozialen Netzwerken, die nicht strafbar, weil von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, und diese müssten jetzt eben auch noch verboten werden – meint nun das Bundesinnenministerium, die Aktivitäten des Verfassungsschutzes dürften sich auf der „rechten“ Seite keineswegs auf die Aufdeckung der Planung von Straftaten beschränken. Dies werde nämlich den „Gefahren“, die von der „neuen Rechten“ ausgingen, nicht gerecht. Stattdessen sollen nun die „persönlichen und finanziellen Verbindungen in rechtsextremen Netzwerken ausgeleuchtet“ werden.
Ein „rechtsextremes Netzwerk“ besteht nach der Vorstellung des Bundesinnenministeriums etwa dann, wenn zwei oder drei Personen sich treffen, sei es auch nur rein privat, die von der Grenzöffnungspolitik Angela Merkels nicht restlos überzeugt sind oder die zum Beispiel finden, die Ampel trage mit ihrer Politik vielleicht auch selbst etwas zum Erfolg der AfD bei.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte weitreichende Maßnahmen gegen Rechts an.
Der Rechtsstaat lebt von der Unterscheidung legal/illegal. Was nicht verboten ist, ist dann eben erlaubt und muss vom Staat parteipolitisch neutral und willkürfrei behandelt werden. Demgegenüber fällt auf, dass die Unterscheidung legal/illegal in Faesers und Haldenwangs neuen Plänen rein gar keine Rolle mehr spielt. So sollen Konten „stillgelegt“ werden können, von denen aus die schon erwähnten rechten Netzwerke Überweisungen erhalten haben; wohlgemerkt, es geht um völlig legale Geldflüsse an Personen, die weder Straftaten noch Ordnungswidrigkeiten begehen, und an Organisationen, die nicht verboten sind, also völlig rechtmäßig bestehen! Nur, das hilft ihnen nicht; der Rechtsstaat soll ja gerade abgeschafft werden. Womöglich deswegen wurde also offenbar der Veitstanz um das Potsdamer Treffen inszeniert.
Im Visier des wildgewordenen Mecki-Igels
Wenn also die Rechtmäßigkeit des eigenen Handelns für staatliche Sanktionen wie die Kontensperrung, Ein- und Ausreisesperren, Instrumentalisierung sonstiger Behörden zur Verhinderung von Veranstaltungen und Zersetzungsmaßnahmen bis in den privaten und familiären Bereich hinein von nun an keine Rolle mehr spielen soll – worauf kommt es dann an? Welche Verhaltensweisen müsste man vermeiden, um nicht ins Visier des wildgewordenen Mecki-Igels zu geraten?
Es geht um das „Aktionspotential“ von Menschen, die nicht direkt rotgrüne Propagandisten sind, um ihre Möglichkeit zur „gesellschaftlichen Einflussnahme“. Mit anderen Worten, wer anders denkt als rot und grün, muss aufpassen, dass er keinen Einfluss erlangt und möglichst nicht gehört wird, denn sonst wird es künftig ungemütlich.
Hier wird also die Demokratie auf den Kopf gestellt, in einer Demokratie bilden sich politische Anschauungen in der Gesellschaft autonom und von unten nach oben ohne staatliche Anleitung. Demgegenüber soll nun der Verfassungsschutz bereits unerlaubte Gedanken detektieren und mit einschneidenden Maßnahmen auf sie reagieren. Haldenwang hat es klar gesagt: Der Verfassungsschutz soll durch hoheitliche Maßnahmen „verbale und mentale Grenzverschiebungen“ vereiteln. Es sollen also nicht nur die Grenzen der freien Rede, sondern auch („mental“) die überhaupt erlaubten Gedanken von einem Inlandsgeheimdienst festgelegt werden – der wegen „verbotener Gedanken“ dann praktischerweise niemanden zu verklagen braucht (der Nachweis wäre ja auch manchmal schwer), sondern unmittelbar gleich Vollstrecker in eigener Sache ist. Und dann das Leben von Bürgern ruiniert. Das Leben der anderen eben. Es soll künftig verboten sein, das „Staatswohl“ dadurch zu gefährden, dass man vor allem die Einwanderungs- und Asylpolitik der Regierung kritisiert.
Rotgrüner Verfassungsputsch
Die letzte deutsche Revolution wurde mit dem Slogan „Wir sind das Volk“ eingeleitet. Dieser war ursprünglich so entstanden, dass von der Polizei eingekesselte Demonstranten zu rufen begannen „Wir sind keine Rowdys – wir sind das Volk!“. Damit bezogen sie sich auf den Straftatbestand „Rowdytum“ bzw. „schweres Rowdytum“, der sich im DDR-Strafgesetzbuch wie auch in den übrigen Ostblockstaaten einschließlich der Sowjetunion fand und der sich ganz allgemein auf unbotmäßiges Verhalten der Bürger bezog, nach ihm wurde verurteilt, wer nach dem Willen der Diktatur verurteilt werden sollte, jedoch keinerlei spezifischen Straftatbestand erfüllt hatte. Die erste Hälfte des Satzes fiel dann später weg.
Die nächste deutsche Revolution – die ja nur Abwehr des rotgrünen Verfassungsputsches von oben wäre – sollte unter dem Motto stehen: „Wir sind der Verfassungsschutz!“
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