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Kommentar

Was die Scholz-Regierung den Abgeschobenen bezahlt hat, ist nichts anderes als eine Vergewaltigungs-Prämie!

In den sozialen Netzwerken kursiert gerade der Regierungs-Spin, dass die Bundesregierung verpflichtet gewesen wäre, den Kinder-Vergewaltigern aus Afghanistan noch tausend Euro für die Rückreise in die Hand zu drücken.

Das ist natürlich falsch!

In der Rechtsprechung heißt es, es müsse geprüft werden, „ob der vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer nach seiner Rückkehr, gegebenenfalls durch ... Rückkehrhilfen, in der Lage ist, seine elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen.“

Zwei Jahreseinkommen für Straftaten in Deutschland

Bei den Abgeschobenen handelt es sich ausschließlich um junge Männer, die kräftig genug waren, schwerste Straftaten bei uns zu begehen. Körperliche Arbeit in der Heimat ist ihnen durchaus zuzumuten. Ihre „elementarsten Bedürfnisse“ könnten sie in einem Land wie Afghanistan problemlos sichern, indem sie sich einen Job suchen.

Taliban-Kämpfer in Kabul.
Taliban-Kämpfer in Kabul.

Was die Bundesregierung hier getan hat, ist also noch haarsträubender als angenommen und entspricht unserem hiesigen Vorgehen in der Migrationspolitik: Der arme, kriminelle Migrant soll doch nicht arbeiten müssen! Deswegen finanziert der Staat ihn fürstlich und, ja, 1000 Euro in Afghanistan ist fürstlich. Das sind zwei Jahreseinkommen. Das geht weit über die „elementarsten Bedürfnisse“ hinaus. Problemlos hätte es der deutsche Rechtsstaat auch auf Klagen aus Kabul ankommen lassen können, um dann vor deutschen Gerichten durchzusetzen, dass wir Kinderschändern nicht auch noch Steuergeld mit auf die Reise in die Heimat geben.

Die Scholz-Regierung hat die Peiniger von Kindern vollkommen ohne Not mit tausend Euro Steuergeld belohnt. Es ist eine Vergewaltigungsprämie, die sie ohne ihre Straftat nicht erhalten hätten. Es tut mir leid, dafür gibt es nur ein Wort: abstoßend! 

Auch bei NIUS: Neues Asyl-Paket „Bett, Brot, Seife“: Deshalb existieren die Maßnahmen der Ampel nur auf dem Papier

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