Zum Tag der Deutschen Einheit: Haben wir den richtigen Nationalfeiertag?
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Gäbe es ein besseres Datum für unseren Nationalfeiertag? Eine historische Betrachtung zum Tag der Deutschen Einheit von Werner J. Patzelt.
Bald begehen wir wieder unseren Nationalfeiertag. Um Mitternacht zum 3. Oktober 1990 traten die künftigen neuen Bundesländer, errichtet auf dem Gebiet der an diesem Tag ihr Dasein beendenden DDR, dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. So kompliziert war damals staatsrechtlich auszudrücken, was man viel einfacher so sagen konnte: Es wurde das seit 1945 geteilte Deutschland wiedervereint – natürlich ohne die endgültig abgetrennten, nun von Polen oder Russen besiedelten einstigen Ostprovinzen Schlesien, Pommern und Preußen.
Die historische Bedeutung des 3. Oktobers: Ein Kompromiss?
Durchaus ist diese Wiedervereinigung von West- und Ostdeutschland ein Tag, der gefeiert zu werden verdient. Nur ist der Oktober so lange kein guter Feiermonat für Deutschland, wie der Klimawandel ihn nicht mit der Dauerqualität eines Altweibersommers ausstattet. Das Datum kam immerhin nach ganz anderen Gesichtspunkten zustande.
Deutschlands Einheit sollte, nach dem Zusammenbruch des Realsozialismus, so rasch wie möglich wiederhergestellt werden, nämlich bevor sich die einstigen Siegermächte – USA, Sowjetunion, England, Frankreich – das vielleicht doch noch anders überlegten. Im Grunde war während des Wiedervereinigungsprozesses wirklich nur auf die USA Verlass gewesen. Am 7. Oktober wurde freilich der Nationalfeiertag der DDR begangen. Auf den konnte man die Wiedervereinigung schlecht legen – und auf einen späteren Zeitpunkt auch nicht, weil dann die untergehende DDR noch einmal zu feiern gewesen wäre. Also wurde es der 3. Oktober, gleichsam als spätestmöglicher Termin.
Alternative Daten: Vom 17. Juni bis zum 9. November
Gab es Alternativen dazu, den tatsächlichen Tag der Wiedervereinigung auch zum Nationalfeiertag zu machen?
Zwar wäre der 17. Juni sehr gut infrage gekommen, der Tag des Gedenkens an den DDR-Aufstand von 1953 gegen das kommunistische Regime, der ohnehin lange Zeit begangen wurde als „Tag der deutschen Einheit“. Diesmal hatte ein weiterer, ganz friedlicher Revolutionsversuch dem SED-Staat – und damit der deutschen Spaltung – auch erfolgreich das Ende bereitet. Doch längst war jener Tag dem geschichtlichen Gedächtnis der „Bundis“ entschwunden. Obendrein erachteten gar nicht wenige Westdeutsche die DDR als weiterhin eigentlich wünschenswerte Alternative zur Bundesrepublik Deutschland. Davon fanden viele obendrein, man solle für den Holocaust durch Hinnahme der Teilung Deutschlands dauerhaft Buße tun.
Wo sonst in der deutschen Geschichte konnte man bei der Suche nach einem passenden Datum anknüpfen?
Auch im Kaiserreich feierte man, quasi als Gegenstück zum jetzigen 3. Oktober, ein nationales Fest nicht am tatsächlichen Datum, nämlich dem 18. Januar. An dem wurde 1871 im Spiegelsaal von Versailles der preußische König zum Deutschen Kaiser proklamiert. Doch einerseits gibt es im deutschen Januar erst recht kein Wetter für Volksfeste. Und andererseits war am gleichen Tag im Jahr 1701 der Brandenburgische Kurfürst Friedrich III. in Königsberg als Friedrich I. zum preußischen König gekrönt worden. Für jene gar nicht wenigen deutschen Staaten, die später unter Preußens Räder geraten waren, war diese Krönung nicht unbedingt ein freudig zu erinnerndes Ereignis. Also legte man das nationale Fest in die – auch wettermäßig viel günstigere – Woche um den 2. September herum. Das war jener Tag, an dem 1870 bei Sedan in den Ardennen die französischen Armee gegenüber der preußisch-deutschen Armee kapituliert und so machtpolitisch die Wiederaufrichtung eines Deutschen Reiches ermöglicht hatte. Natürlich ging, nach Jahrzehnten deutsch-französischer Freundschaft, ein weiterer „Sedantag“ gar nicht mehr.
Angeboten hätte sich für den Nationalfeiertag allerdings auch eine Woche im März, nämlich zur Erinnerung an die im Jahr 1848 während jenes Monats ausbrechende deutsche Revolution. Deren Erbe ist immerhin das Schwarz-Rot-Gold der deutschen Trikolore. Doch auch der 1. Mai, Eröffnungstag der damaligen, revolutionären Frankfurter Nationalversammlung, hätte erwogen werden können. Mit ihm beginnt nämlich ein viel festfreundlicherer Monat als der März, und er war ohnehin schon ein gesetzlicher Feiertag. Als einstiger „Kampftag der Arbeiterklasse“ war er auch bereits geadelt. Doch er hätte den Deutschen keinen zusätzlichen freien Tag beschert. Und leider hatten ihn ausgerechnet die Nationalsozialisten 1933 zum gesetzlichen Feiertag gemacht. Dieses Datum ging also auch nicht.
Wie wäre es dann mit dem – freilich nie zum gesetzlichen Feiertag erhobenen – „Verfassungstag“ der Weimarer Republik gewesen, dem 11. August? Der erinnerte tatsächlich an die Unterzeichnung der Weimarer Reichsverfassung. Doch von der waren, wörtlich ins Grundgesetz übernommen, nur noch die Kirchenartikel in Geltung. Außerdem erfreut sich im mittleren August Deutschland vielfach der sommerlichen Urlaubszeit – und in der kann man doch niemanden zum nationalen Feiern anhalten! Also sollte lieber ein für die Wiedervereinigung Deutschlands ausschlaggebendes Ereignis aus einer besser passenden Jahreszeit gefeiert werden – wie weiland der Sedantag.
Die Mauer fiel freilich am 9. November, und da sind die Wetteraussichten noch viel schlechter als für den 3. Oktober. Doch vor allem jähren sich an diesem Tag der Münchner Hitlerputsch von 1923 und die Pogromnacht von 1938, einst nazikritisierend-sarkastisch die „Reichskristallnacht“ genannt. An solchen Nazi-Lasten ändert es auch nichts, dass am 9. November 1918 die – nach 1848 zweite – deutsche Revolution begann, deren mittelbare Erbin nun, nach der Weimarer Republik, die Bundesrepublik Deutschland ist. Also war dieser Termin im „deutschen Schicksalsmonat“ unheilbar geschichtlich vergiftet.
Was dann?
Der 23. Mai: Ein vergessener Meilenstein in Deutschlands Geschichte?
Warum nicht den 23. Mai zum Nationalfeiertag machen? An dem trat 1949 unser Grundgesetz in Kraft. Das ist nicht nur die beste Verfassung, die Deutschland je besaß. Vielmehr ist das Grundgesetz inzwischen auch der „heilige Text“ bundesdeutscher Zivilreligion. Außerdem wird der 23. Mai als Verfassungstag lange schon dadurch hervorgehoben, dass zu ihm die öffentlichen Gebäude unübersehbar beflaggt sind. Nicht zuletzt sind im Wonnemonat Mai die Wetteraussichten für Freiluftfeste vorzüglich.
Also wäre dieser Termin einfach perfekt. Zudem hat er den Vorzug, mein eigener Geburtstag zu sein. Doch daran konnte 1990/91 Helmut Kohl nicht auch noch denken …
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