18 Monate Haft wegen Volksverhetzung: Rechtsextremist Sven Liebich muss ins Gefängnis
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- Mehrfach stand der Rechtsextremist Sven Liebich vor Gericht. Jetzt muss die Szene-Figur aus Sachsen-Anhalt ins Gefängnis.
- Eine Revision einer bereits verhängten Haftstrafe von 18 Monaten verwarf das Oberlandesgericht Naumburg.
- Seit November 2024 behauptet der Rechtsextremist, eine Frau zu sein und nennt sich Marla-Svenja. Die Geschlechtsänderung im Pass führte er auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes durch.
Der Rechtsextremist Sven Liebich muss unter anderem wegen Volksverhetzung ins Gefängnis. Zu dem Ergebnis ist das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg gekommen. Eine Revision des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen. Das Urteil ist laut einem Gerichtssprecher rechtskräftig und kann nicht angefochten werden.
Volksverhetzung, üble Nachrede und Beleidigung
Liebich war im Juli 2023 noch als Sven Liebich vom Amtsgericht Halle unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Er selbst sowie die Staatsanwaltschaft waren dagegen in Berufung gegangen und damit vor dem Landgericht Halle gescheitert. Liebich legte Revision ein, mit der sich nun das Oberlandesgericht befasste.
Das OLG bestätigte das Urteil als rechtsfehlerfrei. Lediglich einer von 17 angeklagten Fällen wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft vorläufig eingestellt, die Strafe dafür wäre nicht ins Gewicht gefallen. Liebich kam nicht persönlich zur Revisionsverhandlung nach Naumburg. Der 53-Jährige mit Drei-Tage-Bart änderte im Jahr 2024 seinen Geschlechtseintrag und möchte seitdem als „Marla-Svenja“ angesprochen werden.
Offen ist noch, in welchem Gefängnis Liebich die Haftstrafe absitzen wird. Ein Sprecher der zuständigen Vollstreckungsbehörde, der Staatsanwaltschaft Halle, sagte, man müsse zunächst das schriftliche Urteil abwarten. Dann werde die Verurteilte in den sächsischen Strafvollzug geladen, weil er seinen Wohnsitz in Sachsen habe. Die sächsischen Behörden entschieden dann, welches Gefängnis gewählt werde. Dabei sei der Personenstandeintrag nicht das einzige Kriterium.
Regelmäßige Demonstrationen in Halle
Seit 2014 organisierte Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Die Straftaten, die Liebich jetzt die Haftstrafe eingebracht haben, ereigneten sich teils im Zusammenhang mit den Demos. Schon mehrfach haben sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandergesetzt.
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