Kinderehen-Prozesse in Essen: Wenn die deutsche Justiz auf eine syrische Parallelwelt stößt
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In Essen findet derzeit der bereits dritte Prozess gegen Angehörige einer syrischen Großfamilie statt. Es geht um drei Mädchen, die im Alter von 12 oder 13 Jahren mit Männern aus der Familie verheiratet und in diesen „Ehen“ vergewaltigt und misshandelt worden sein sollen. Die Beweisaufnahme ist schwierig. Auch bleibt die Öffentlichkeit häufig außen vor. Damit steht die Frage im Raum, ob bei diesem Verfahren die Opfer vor der Öffentlichkeit oder die Öffentlichkeit vor der Wahrheit geschützt werden soll.
In dem am 10. November am Landgericht Essen begonnenen Prozess gab es bislang fünf Hauptverhandlungstage. Angeklagt sind der 24-jährige Wasim A., sein 31-jähriger Bruder Yousef sowie dessen angeblich 24-jährige Ehefrau nach islamischem Recht. Wasim A. wurde bereits 2024 rechtskräftig wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Misshandlung einer damals 12-Jährigen zu fünfeinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt. Sein Bruder Ahmad A., dessen Verfahren Anfang 2025 verhandelt wurde, wurde freigesprochen, obwohl er den Kaufvertrag über das Mädchen in Syrien geschlossen hatte. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er das tatsächliche Alter des Mädchens, für das die Familie A. 2.000 Dollar bezahlt hatte, wusste.
Yousef A. soll eine Frau wie eine Sklavin beschäftigt haben
Dem jetzigen Hauptangeklagten Yousef A. droht eine mehrjährige Haftstrafe. In der Prozessankündigung wurde für ihn sogar eine Sicherungsverwahrung in den Raum gestellt. Laut Anklage soll er zwei Hochzeiten seines Bruders Wasim organisiert sowie finanziert und damit zu den späteren Misshandlungen und Vergewaltigungen Beihilfe geleistet haben. Beide sollen sich auch abgesprochen haben, deutsche Behörden über das tatsächliche Alter eines der Mädchen zu täuschen.
Zudem soll Restaurantbesitzer Yousef A. von 2015 bis 2017 eine bereits volljährige Frau, die um 2010 herum als 13-Jährige mit einem seiner Brüder verheiratet wurde, in seinem Döner-Lokal wie eine Sklavin unentgeltlich beschäftigt und ihren kleinen Sohn grob misshandelt haben. Seine mitangeklagte Frau, die sich im Gegensatz zu den Männern auf freiem Fuß befindet, soll die sexuellen Handlungen an den Mädchen unterstützt haben, indem sie ihnen erklärt haben soll, was nun ihre ehelichen Pflichten seien. Wasim A. ist erneut angeklagt, weil er bereits 2019 eine damals 13-Jährige misshandelt und missbraucht haben soll.

Yousef A. neben seinen Anwälten und seiner Frau, die ebenfalls mit angeklagt ist.
Die Taten kamen erst dadurch in den Fokus der Behörden, weil eine Mitarbeiterin des Jugendamtes 2021 für eine angeblich 16-Jährige, die in Wahrheit vier Jahre jünger war, eine Amtsvormundin bestellte. Die zweifelte das Alter des Mädchens an, woraufhin sich das Kind ihr anvertraute. Dabei kam heraus, dass das Mädchen nicht wusste, dass sie vom eigenen Vater verkauft wurde. Später kümmerte sich die Vormundin darum, dass das Kind der Familie A. weggenommen und in eine geschützte Einrichtung gebracht wurde.
Mutter und Schwiegermutter warten vor der Schlafzimmertür
Ein großes Problem der Beweisaufnahme sind die verwobenen Verwandtschaftsverhältnisse, die oftmals zu Aussageverweigerungsrechten führen. Davon haben etwa im Dezember fast alle geladenen Zeugen Gebrauch gemacht, darunter auch die beiden „Ehefrauen“ von Wasim A. Den Ermittlern hatte eine von ihnen noch erzählt, in ihrer „Hochzeitsnacht“ hätten Mutter und Schwiegermutter vor der Schlafzimmertür gewartet. „Sein Gesicht änderte sich, als wir allein waren“, habe das Mädchen laut einer Polizistin gesagt. Danach sei sie fünfmal vergewaltigt worden. Vor Gericht aber wollte das Mädchen nichts sagen.
Die Angst der inzwischen herangewachsenen Frauen vor Rache scheint sehr groß zu sein, denn durch die deutschen Ermittlungen und den daraus resultierenden Prozessen werden auch Aufenthaltsrechte sowie bereits geplanter Familiennachzug in Frage gestellt. Offensichtlich kennen sich alle involvierten Familien untereinander gut. Die Vormundin der damals 12-Jährigen etwa berichtete als Zeugin davon, dass sie „von den Clans in Syrien“ telefonisch unter Druck gesetzt worden sei, die Anzeige gegen Wasim A. wieder zurückzuziehen. Auch habe ein syrisches Ehepaar sie in ihrem Büro aufgesucht, um sie davon zu überzeugen, dass das Mädchen bei ihnen „besser aufgehoben“ sei.
Aus Zeugenaussagen nicht verwandter Syrer ging letzten Donnerstag hervor, dass die meisten Beteiligten aus einem sehr kleinen Dorf in der Nähe von Idlib stammen. Ein so kleines Dorf, dass jeder jeden kennt. Das ist jene Art Dörfer, in denen die Zeit stehengeblieben scheint und in denen der Imam und eine Volksfrömmigkeit eine besondere Rolle einnehmen. Gefragt, ob es im Dorf ein Mindestalter für Heiraten gibt, wanden sich die Zeugen: „Das hängt von den Eltern ab“, sagte ein Mann. „Jeder bestimmt für seine Tochter.“ Die naheliegende und für die Zeugen vielleicht leichter zu beantwortende Frage, ab welchem Alter denn Jungen verheiratet würden, wurde nicht gestellt. Mit dieser Frage wäre die unterschiedliche Behandlung von Mädchen und Jungen noch deutlicher geworden.
Fast alle Frauen brauchen einen Dolmetscher
Auffällig ist auch, dass fast alle Frauen aus dieser Familie oder aus miteinander bekannten Familien vor Gericht einen Dolmetscher benötigen. Die Männer hingegen können sich fast immer ohne Übersetzer verständigen. Zeugenaussagen der Vormundin und einer Mitarbeiterin des Jugendamtes haben schnell den Grund dafür klargemacht: Ihnen gegenüber haben die Männer keinen Hehl daraus gemacht, dass sie es gar nicht für wichtig halten, dass ihre „Bräute“ deutsch lernen oder gar zur Schule gehen. Stattdessen wollte etwa Wasim A., dass seine neue Frau schnell ein Kind bekommt.
Damit ist die Abhängigkeit der Mädchen und Frauen vom Rest der Familie nach ihrer Ankunft in Deutschland vorprogrammiert. Und damit ist es auch keine Überraschung mehr, dass die meisten Frauen dem deutschen Gericht nichts erzählen wollen. Denn ohne Handy und ohne Sprachkenntnisse ist man in einem fremden Land von der Familie abhängiger als von den jeweiligen Behörden. Ganz zu schweigen von der Angst vor Racheakten aus der Familie, die in diesem Prozess immer wieder durchklingt.

Am 8. Januar wurde der Prozess zuletzt vor dem Landgericht Essen verhandelt. Weitere Gerichtstermine sind angesetzt.
Störende Öffentlichkeit?
Ein großes Problem dieser Hauptverhandlung ist auch, dass die Öffentlichkeit bei der Ladung mutmaßlicher Opfer als Zeugen immer wieder reflexhaft ausgeschlossen wird, noch bevor die Mädchen oder Frauen den Saal überhaupt betreten haben. Dass Journalisten und Zuschauer gehen müssen, wenn ein Opfer einen sexuellen Missbrauch schildert, ist normal und auch allseits akzeptiert.
Hier aber muss die Öffentlichkeit schon gehen, noch bevor die Zeuginnen erklären können, wie ihr Verhältnis zu den Angeklagten überhaupt zustande gekommen ist, weil der Vorsitzende Richter Volker Uhlenbrock jeden Ausschluss ungeachtet seiner eigenen Begründung automatisch auf die ganze Vernehmung einschließlich der Personalienfeststellung ausdehnt. Womit etwa bis heute unklar ist, wie jene Frau, die der Restaurantbesitzer Yousef A. als Leibeigene behandelt haben soll, überhaupt in die Gewalt seiner Familie gekommen ist.
Üblicherweise wird der Öffentlichkeit nach ihrer Wiederherstellung vom jeweiligen Gericht kurz mitgeteilt, was das wesentliche Ergebnis der Vernehmung war. Aber auch diesen Grundsatz missachtet Uhlenbrock regelmäßig und verrät nach jedem Ausschluss mit keinem Wort, ob und was bei der Vernehmung herausgekommen ist. Damit müssen die wenigen Journalisten, die diesen Prozess aufsuchen, anhand der Dauer der jeweiligen Unterbrechung mutmaßen, ob es überhaupt eine Aussage gegeben hat oder ob diese wieder einmal verweigert wurde. Und selbst wenn eine Unterbrechung fast drei Stunden dauert, so wie am Donnerstag bei jener Frau, die von Yousef A. in seinem Döner-Lokal ausgebeutet worden sein soll, wird nichts darüber bekannt, ob sie diese Vorwürfe nun bestätigt hat oder nicht.
In Syrien wussten die involvierten Familien über alles Bescheid
Spätestens damit steht aber auch die Frage im Raum, ob hier wirklich die Opfer vor der Öffentlichkeit geschützt werden sollen – oder ob nicht vielmehr die Öffentlichkeit vor der Wahrheit geschützt werden soll. Und der notwendige Schutz der Opfer vor Racheakten der Familien, der in einem Fall von der Staatsanwaltschaft als Begründung herangezogen wurde, kann nicht der wahre Grund für die exzessiven Ausschlüsse der Öffentlichkeit sein: Denn Zeugenaussagen etwa der Vormundin hatten klar ergeben, dass die involvierten Familien – in Syrien ebenso wie in Essen – zu jedem Zeitpunkt immer über alles bestens informiert waren. Und das auch ganz ohne „Späher" im Gerichtssaal oder Presseberichterstattung dazu.
Ursprünglich sollte der Prozess bereits am 29. Januar mit einem Urteil abgeschlossen werden. Das aber dürfte aufgrund der schwierigen Beweisaufnahme nicht mehr möglich sein. Zuletzt war gar von neuen Terminen bis in den März hinein die Rede.
Dass Volker Uhlenbrock fest gewillt ist, die Angeklagten nicht davonkommen zu lassen, zeigte sich kurz vor Weihnachten: „Sie mögen glauben, dass die Beweisaufnahme für Sie bislang ziemlich gut läuft“, sagte er nach einer regelrechten Flut von Aussageverweigerungen an die Adresse der grinsenden Angeklagten. Aber nur einen Atemzug später wies er sie darauf hin, dass der Bundesgerichtshof auch Verurteilungen „über Umwege“ erlaube. Dann deutete er die Möglichkeit von Verurteilungen auf Grundlage der Aussagen der Vormundinnen an. Gleichzeitig aber bleibt bei dieser Prozessführung bis heute der wenig schöne Eindruck zurück, dass die Öffentlichkeit von den Abgründen, die sich hinter diesen Anklagen auftun, möglichst wenig sehen und wissen soll.
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Sigrid Herrmann
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