Vermummte Polizisten stürmen Wohnung von rechtem Aktivisten wegen Demo mit Deutschland-Flagge
Es ist Dienstagmorgen, der 28. Oktober, gerade einmal 7 Uhr, als der Staatsschutz und dutzende vermummte Polizisten in Schwermontur die Türe von Marius Keipps Haus mit einem Rammbock niederreißen und ihm – so schildert er selbst die Situation – eine Waffe an den Kopf halten. Sein Vergehen: eine nicht angemeldete Versammlung.
Der 31-Jährige soll – das wirft ihm die Staatsanwaltschaft Karlsruhe vor – Drahtzieher einer Aktion im Juni 2024 im Karlsruher Schlossgarten sein. Damals wurde eine Deutschland-Flagge mit der Aufschrift „Stolzmonat“ ausgelegt sowie Pyrotechnik gezündet. Im Durchsuchungsbeschluss, der NIUS exklusiv vorliegt, heißt es dazu:
„Am 27.06.2024 kam es gegen 09:30 Uhr unmittelbar vor dem Haupteingang des Schlosses Karlsruhe zu einer nicht angemeldeten Versammlung, die von mindestens drei – zu diesem Zeitpunkt unbekannten – Personen abgehalten wurde.“ Im Rahmen der Versammlung sei ein etwa 1,5 mal 20 Meter großes Banner auf dem Boden ausgebreitet worden. „Das Banner zeigt die Farben schwarz, rot und gold im Farbverlauf und trägt die Aufschrift ‚STOLZMONAT‘ in weißer Farbe und Großbuchstaben“, heißt es im Beschluss. Die Aktivisten hätten außerdem „28 Rauchtöpfe mit Rauchentwicklung in den Farben schwarz, rot und gold entzündet und präsentiert“.

Schrammen an der Tür, nachdem die Polizei sie gewaltsam öffnete.
Vor dem Aufdruck „Stolzmonat“, so schildert die Richterin die beanstandete Aktion weiter, sei ein Logo aus einem „R“ und „A“ zu sehen gewesen – ein Erkennungszeichen von „Reconquista 21“, einer Untergruppierung der „Identitären Bewegung“, welche der Verfassungsschutz als rechtsextremistisch einordnet. Keipp ist Mitglied dieser Untergruppierung.
Der „Stolzmonat“ ist eine Kampagne, die als patriotischer Gegenentwurf zum Pride Month der LGBTQ-Bewegung gefeiert wird und mit schwarz-rot-goldenen Symbolen nationale Identität betont.
Zwei Türen mit dem Rammbock niedergerissen
Gegenüber NIUS berichtet Keipp, der in Schkopau in Sachsen-Anhalt lebt, er habe zunächst Geräusche im Flur gehört; die Polizisten hätten zuvor die Haustür mit einem Rammbock niedergerissen, dann die Wohnungstür seines Mitbewohners, der in einer eigenen Wohnung im gleichen Haus lebe.
„Es waren fünf Polizisten, vermummt und in Schwermontur, mit Sturmhauben. Plötzlich hatte ich eine Neun-Millimeter im Gesicht.“
Die Beamten hätten ihn an die Wand gedrückt, „Hände hoch“ gesagt, und „Polizei, kein Widerstand“. „Ich habe getan, was sie sagten, wurde dann abgetastet“, erzählt der 31-Jährige. „Es waren mindestens 20 Beamte im Einsatz. Drei große Kastenwagen und fünf normale Polizeiautos. Kriminalpolizei, Staatsschutz, sogar aus Baden-Württemberg hatten sie Beamte angekarrt, das verrieten die Nummernschilder.“
Die Polizisten hätten die Flagge beschlagnahmt, die er damals – vor anderthalb Jahren – im Karlsruher Schlossgarten ausgebreitet habe, außerdem seinen Laptop und sein Handy sowie Pyrotechnik, T-Shirts und Aufkleber, auf denen „Reconquista“ stand. „Völlig belanglosen Scheiß haben sie mitgenommen“, sagt Keipp. Erst um 12 Uhr mittags, also fünf Stunden später, sei er wieder aus dem Gewahrsam entlassen worden.
Auf X berichtet die Identitäre Bewegung von dem Vorfall:
„Spuren an den sichergestellten Rauchtöpfen“
Die Ermittler sehen in Keipp nicht nur einen Mitläufer, sondern eine zentrale Figur: Als „Führungsperson innerhalb der Gruppierung ‚Reconquista 21‘“ habe er mittäterschaftlich gehandelt und als Veranstalter oder Leiter der Versammlung fungiert. Dies ergebe sich aus einer Fülle von Indizien, die der Beschluss ausführt: „Die Auswertung von daktyloskopischen Spuren an den am Tattag sichergestellten Rauchtöpfen ergab an insgesamt drei Rauchtöpfen Fingerspuren des Beschuldigten Keipp.“
Zudem seien Spenden vom Reconquista-Konto direkt auf ein „Volksbankkonto Marius“ geflossen – darunter 300 Euro am 6. Juni 2024 –, was auf finanzielle Verflechtung hindeute. Die Aktion sei zudem mit Drohnenaufnahmen produziert und medienwirksam inszeniert worden, habe auf Instagram 445 Likes erhalten.
Der Text des Instagram-Postings lautete: „Unsere Aktivisten lieferten heute ihren Beitrag zum Stolzmonat und färbten den Karlsruher Schlosspark schwarz-rot-gold ein. Ziel der Aktion war es, die Farben unserer Heimat wieder mehr in die Öffentlichkeit zu tragen und die Liebe zum Eigenen weiter zu normalisieren.“
„Angeordnete Maßnahme steht in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat“
Die Richterin begründet die Dringlichkeit damit, dass ohne diese Maßnahme nicht ermittelt werden könne, ob der Beschuldigte tatsächlich als Veranstalter bzw. Leiter der Versammlung fungierte, schlussfolgert im Beschluss: „Die angeordnete Maßnahme steht in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts und ist für die Ermittlungen erforderlich.“
Weiter heißt es, dass das „vermehrte Auftreten der ‚Guerilla‘-Aktionsformen der neu-rechten und rechtsextremistischen Gruppierung ‚Reconquista 21‘“ (...) „geeignet ist und auch darauf abzielt, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beeinträchtigen.“
Die Richterin schlussfolgert: Dass Vorbereitungen wie die „Beschaffung von Banner und Rauchtöpfen“ getroffen worden seien, schließe eine spontane Versammlung aus, sodass eine Anmeldung zwingend erforderlich gewesen wäre.
Doch – ist ein derartiges Vorgehen wirklich verhältnismäßig? NIUS fragte beim zuständigen Landeskriminalamt in Baden-Württemberg an. Die Antwort: „Die genannten Durchsuchungsanordnungen wurden durch Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Karlsruhe vollzogen, die von Polizeikräften aus Sachsen-Anhalt unterstützt wurden. Aus einsatztaktischen Gründen können hierzu keine weiteren Einzelheiten mitgeteilt werden.“
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