ARD und ZDF wollen mehr Geld: Sie klagen dafür nun vor dem Verfassungsgericht
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ARD und ZDF möchten mehr Geld – und wollen dafür nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen!
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hatte 2023 erstmals mehr als 10 Milliarden Euro an Rundfunkgebühren zur Verfügung, um seinem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. 18,36 Euro muss dafür jeder deutsche Haushalt im Monat abdrücken, vollkommen unabhängig davon, ob man einen TV-Anschluss hat oder die Inhalte im Netz konsumiert. Nicht nur diese Tatsache, auch die wahrgenommene politische Schlagseite der Inhalte sorgt immer wieder für Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
58 Cent mehr, insgesamt also 18,94 Euro pro Haushalt und Monat, lautete die Forderungen der ÖRR-Sender, die die dafür zuständigen Bundesländer bisher nicht beschließen wollten. Deshalb haben ARD und ZDF am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde wegen der Nichtanpassung des Rundfunkbeitrags eingelegt.
Die für die Finanzierung von ARD und ZDF zuständige Finanzierungskommission KEF hatte die besagte Erhöhung um 58 Cent ab dem 1. Januar 2025 festgeschrieben. Eigentlich sind die Länder an die Empfehlungen der KEF gebunden und können davon nur in einem engen rechtlichen Rahmen abweichen. Genau an dieser Stelle setzt die Klage von ARD und ZDF nun an.
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